Buchungsdatum (oder Werstellungsdatum) auf dem Konto immer
ist ja extra eine Kreditkarte, von Buchung auf Karte bis Buchung auf Konto hast du eben Kredit
wieso fällt mir das dann gerade dazu ein?
(klick)Zitat von DomPromo
Hallo,
welches Datum der Ausgabe gilt, wenn ich etwas mit einer Kreditkarte für mein Unternehmen bezahle; dass Datum der Zahlung mit der Kreditkarte oder das Datum, an dem das Kreditkartenunternehmen von meinem Konto abbucht?
Beispiel:
10.02.07 Bezahlung mit der Kreditkarte
10.03.07 Abbuchung vom Konto zum Ausgleich des Kreditkartensaldos
Wann muss ich so eine Ausgabe in der Einnahme-Überschussrechnung buchen?
Tschau
DomPromo
Buchungsdatum (oder Werstellungsdatum) auf dem Konto immer
ist ja extra eine Kreditkarte, von Buchung auf Karte bis Buchung auf Konto hast du eben Kredit
wieso fällt mir das dann gerade dazu ein?
(klick)Zitat von DomPromo
Danke für deine Antwort.
Ja, das leuchtet mir ein.
Also wäre es bei meinem obigen Beispiel mit einer "echten" Kreditkarte der 10.03.07 und wenn es sich um eine Prepaid-Kreditkarte handelt würde es der 10.02.07 sein (?).
mit Prepaid-Zahlungen kenne ich mich nicht aus.
wenn ich einen oft gepredigten Grundsatz unseres Gurus Sven richtig im Kopf habe - "Zeitpunkt des Geldflusses ist maßgebend" - müsste nach dieser Logik im Moment des "Aufladens" der Karte der komplette Betrag als Kosten gebucht werden
macht irgendwie Sinn - Kohle ist weg aus den Geschäftsfinanzen - andererseits kann man ggf. noch gar keine passenden Kostenrechnungen dafür buchen (inkl. Vorsteuer geltend machen)
Müsste dann später die Rechnungen quasi "rückwirkend" buchen.
Warten wir mal auf die Buchhaltungsexperten![]()
M. E. nicht, das Geld ist ja nach wie vor in Deinem Besitz und Du kannst damit machen, was Du willst. Wirklich ausgeben tust Du es erst später. Ich sehe das analog zum PayPal-Konto, nur weil Du es umbuchst, ist das Geld ja nicht weg.Zitat von Thomas
Wenn ich Wikipedia richtig verstehe, dann wird bei prepaid-Kreditkarten vorher ein Guthaben auf die Karte aufgebucht und später mit diesem Guthaben bezahlt. Man bezahlt also mit dem Guthaben, dass man auf diesen goldfarbenen Chip in den Karten aufgeladen hat.
Dann wäre natürlich das Aufladen der Karte erfolgsneutral, weil du weiterhin die Verfügungsmacht über das Geld hast. Erst mit Zahlung des Kaufpreises / der Dienstleistung verlierst du die Verfügungsmacht über das Geld und es fließt ab.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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