Ich glaube kaum, dass ein selbst erstellter Ausdruck als Nachweis akzeptiert wird.Zitat von km0005
ich hab mich gerade gefragt ob beim kontoauszug von paypal das logo mit ausgedruckt werden muss
bisher mache ich es so: ich markiere nur die tabelle mit den einnahmen/ausgaben und drucke dann diese markierung aus. dann ist der ganze unnötige kram wie navigationsleiste usw. nicht drauf und ich spar eine menge papier/tinte
das problem ist nur, dass nun nirgendwo paypal draufsteht. ich weiss, dass es paypal auszüge sind, aber wird das auch ein prüfer wissen?
Ich glaube kaum, dass ein selbst erstellter Ausdruck als Nachweis akzeptiert wird.Zitat von km0005
meinst du, paypal schickt dir einen?![]()
Nein. Der Ausdruck selbst hat allerdings kaum Aussagekraft, da er problemlos verändert werden kann. Interessant ist da schon eher die möglicherweise vorhandene Belegnummer über die sich die Angaben überprüfen lassen.
glaubst du ich drucke jede einzelne transaktionsseite aus?dann hab ich vollbeschäftigung aber verdien kein geld
Das ist allein deine Sache.![]()
Zitat von https://portal5.izb.de/k2_ihb/help/FAQ.html
wie machst du es denn? paypal nicht nutzen?
Ausdrucken und aufbewahren. Im Zweifelsfall wird das FA halt von PayPal die Daten noch mal kommen lassen und einen Abgleich machen.
Unter was bucht Ihr die Paypal Gebühren in eurer EÜR? Mit Umsatzsteuer oder ohne?
Gruß
Wei´ßt PayPal Dir irgendwo Mehrwertsteuer aus?
ich hab für mich folgendes entschieden:
also ich druck wie immer die kontoauszug-tabelle (nur die markierung) mit allen ein-und ausgängen aus.
wenn ich die komplette seite drucken will, dann fehlt von der kontoauszug-tabelle rechts ein stück (druck im querformat) weil links so eine kleine info-tabelle ist und die bekomm ich ja nicht weg. also bleibt mir eigentlich nix anderes übrig als so zu verfahren
zusätzlich druck ich mir die monatlichen kontoauszüge aus (die haben dann nen paypal logo). damit sollte dann alles nachvollziehbar sein (worum es ja eigentlich geht)
ausserdem decken sich die auszahlungen auf mein bankkonto ja mit den paypal daten. also denk ich mal, es wird da keine probleme bei der prüfung geben. wenn denn überhaupt mal eine prüfung stattfindet. ich glaub ich verdien dem fa noch zu wenig um eine prüfung zu gerechtfertigen![]()
mit dem Monats-Paypal-Auszug war mein Steuerbüro bisher auch immer zufrieden.Zitat von km0005
Zusätzlich sind ja auch noch die Bewegungen zw. deinem PayPal-Konto und dem "echten" Bankkonto durch die Kontoauszüge dort wasserdicht dukumentiert.
nein, die weisen keine mwst aus, somit werd dich die nachzahlen?
aber unter was läuft das in der EÜR?
Warum solltest Du die "nachzahlen"? Sind doch Ausgaben von Dir, abführen musst Du die Umsatzsteuer nur für Einnahmen.
Klaro,danke
aber unter was buche ich das?
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