Hab nicht behauptet, dass das Verfahren sich auch auf Dienstreise Grundsätze bezieht.

Sofern der Sachverhalt von dem Threadstarter als Fahrten Wohnung-Betriebsstätte zu werten ist, ist das Verfahren sehrwohl von Bedeutung. Wir werden sehen, wie das BVerfG die Sache entscheidet. Ich werde auf alle Fälle Einspruch einlegen, sofern die Bescheide nicht vorläufig ergehen.
Bei Dienstreisen Grundsätzen ist das Verfahren nicht einschlägig, da ein anderer Sachverhalt vorliegt. Logo! Bin halt ein bisschen abgedriftet.
Meine Meinung ist aber immer noch die, dass hier eine Dienstreise vorliegt. Wobei ich mit dem Wort "Dienstreise" schon Probleme habe, da hier ja kein Arbeitnehmerverhältniss vorliegt, oder hab ich da etwas in den falschen Hals bekommen? Und wo steht geschrieben, dass die Wertungen die für Arbeitnehmer gelten auch für Nicht-Arbeitnehmer gelten sollen?