+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 17

Thema: FA erkennt selbst gedruckte Rechnungen nicht an - trotz Zahlungsbeleg!

  1. #1
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    112

    FA erkennt selbst gedruckte Rechnungen nicht an - trotz Zahlungsbeleg!

    Ich habe erst kürzlich wieder eine nette Horror Geschichte gehört. Ein Unternehmer hat die Rechnungen von Ebay für die Ebay Gebühren ausgedruckt und zusammen mit seinen Kontoauszügen abgeheftet. Die Kontoauszüge belegten, dass das Geld tatsächlich überwiesen wurde.

    Doch jetzt kam eine Betriebsprüfung und man hat die Ausgaben nicht anerkannt. Selbst gedruckte Rechnungen könne man nicht anerkennen - trotz Zahlungsbeleg.

    Nur um es ganz klar zu machen...wir reden hier nicht etwa vom Vorsteuerabzug oder so...es geht um die Anerkennung als Betriebsausgabe. Diese wurde verweigert - TROTZ ZAHLUNGSBELEG !
    Geändert von firewall35 (18.03.2007 um 16:48 Uhr)

  2. #2
    TP-Supporter 23012 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von 23012
    Registriert seit
    Jan 2003
    Ort
    NRW
    Beiträge
    351
    Wie soll man denn eine Rechnung anders belegen, die per mail oder
    als PDF kommt, als mit einem (selbst)gedruckten Doppel?
    Das wäre allerdings ein Hammer, wenn das FA das nicht anerkennt!
    23012

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    was man nicht alles hört, unfassbar. Ob das aber stimmt, ist eine andere Geschichte.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    112
    Zitat Zitat von Sven
    was man nicht alles hört, unfassbar. Ob das aber stimmt, ist eine andere Geschichte.
    Also dass es stimmt da bin ich mir ziemlich sicher. Die Frage ist nur, ob man sich nicht vor Gericht erfolgreich dagegen wehren kann. Ich habe mich dazu mehrfach beraten lassen und immer wurde mir gesagt mit Zahlungsbeleg dürften solche Rechnungen problemlos anerkannt werden. Trotzdem finde ich diese Geschichte sehr beunruhigend.

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Zitat Zitat von firewall35
    Doch jetzt kam eine Betriebsprüfung und man hat die Ausgaben nicht anerkannt. Selbst gedruckte Rechnungen könne man nicht anerkennen - trotz Zahlungsbeleg.

    Nur um es ganz klar zu machen...wir reden hier nicht etwa vom Vorsteuerabzug oder so...es geht um die Anerkennung als Betriebsausgabe. Diese wurde verweigert - TROTZ ZAHLUNGSBELEG !
    Da steckt bestimmt noch eine andere Begründung hinter.
    Betreue einige Mandate die Ihr Geld mit ebay verdienen, da ist sowas, auch bei einer BP, noch nie vorgekommen.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  6. #6
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    112
    Oh oh...gerade beim Googlen noch das hier gefunden:

    http://www.finanz-gruppen.de/post/18...anerkannt.html

  7. #7
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Ich denke mal bei ebay wären nicht derart viele gewerbliche VK tätig, wenn es da regelmäßige Probleme geben würde. Ein Bekannter von mir verkauft ständig über ebay und hatte kürzlich eine Buchprüfung, ohne Probleme.

    Hier kennt man die genauen Gründe nicht, interessant wäre evtl. zu wissen, in welcher Relation die ebay-Gebühren zum über ebay erzielten Umsatz stehen.

  8. #8
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    260
    Ich hab mal gehört, dass....
    Steuerrechtsgerüchte ...als wenn die Wirklichkeit nicht genug Stoff böte.

  9. #9
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    112
    Was haltet ihr hiervon ?
    http://www.scopefocus.de/bovdocs/OH-Internet-Belege.pdf

    Hier wird die Ansicht vertreten eine fehlende Signatur könne auch die Anerkennung als Betriebsausgabe gefährden. Selbiges habe ich jetzt bestimmt schon auf 5 oder 6 anderen Seiten gelesen. Beim Finanzamt hies es der Prüfer würde das im Einzelfall beurteilen und wenn Zweifel an der Echtheit bestehen die Rechnung nicht anerkennen... Sogar dann, wenn die Email digital signiert sei !

  10. #10
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Wobei es darin ja in erster Linie um die Vorsteuer geht, die Aberkennung der Ausgabe als Betriebsausgabe wird da nur am Rande als Möglichkeit angeschnitten.

  11. #11
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    112
    Zitat Zitat von ThomasMo
    Wobei es darin ja in erster Linie um die Vorsteuer geht, die Aberkennung der Ausgabe als Betriebsausgabe wird da nur am Rande als Möglichkeit angeschnitten.
    Das finde ich schon beunruhigend genug...

    Leider gibt es im Internet nicht einen Text der die Frage ausführlich behandelt wie das nun ist mit elektronischen Rechnungen ohne Signatur und Anforderungen an die Rechnungen die man von ausländischen Unternehmen bekommt. Ich suche schon seit Jahren danach. Und die Anwälte/Steuerberater usw. sagen alle was anderes.

    Wies wirklich ist erfährt man erst bei der Steuerprüfung. Ein Zustand der mir garnicht gefällt

  12. #12
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Und die Anwälte/Steuerberater usw. sagen alle was anderes.
    siehe Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften 5. Kammer Urteil vom 1. April 2004, C-90/02

    Rechnungsvorlage bei Vorsteuerabzug

    Ein Steuerpflichtiger, der als Empfänger einer Dienstleistung die darauf entfallende Mehrwertsteuer schuldet, braucht für die Ausübung seines Vorsteuerabzugsrechts keine nach Art. 22 II der 6. Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuer ausgestellte Rechnung zu besitzen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  13. #13
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    112
    Zitat Zitat von Sven
    siehe Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften 5. Kammer Urteil vom 1. April 2004, C-90/02
    Das besagt ja nichts über die Anerkennung als Betriebsausgabe, sondern nur, dass man bei §13b keine Rechnung zum Vorsteuerabzug braucht, was ja auch unzweifelhaft aus dem UStG hervor geht und davon abgesehen völlig logisch ist da Betrugsgefahr = 0. Aber das sagt ja nichts aus wenn es um die Anerkennung als Betriebsausgabe geht.

  14. #14
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    112
    Für die Betriebsausgabe braucht man ja einen Beleg... man muss ja beweisen können dass man die Ausgabe hatte. Und wenn man 75% seiner Ausgaben mit Eigenbelegen belegen will wird das FA da sicher nicht mit machen... Das Problem ist also, dass man seine Ausgaben nicht wirklich belegen kann. Wenn man einen Zahlungsnachweis hat dann hat man ja oft das Problem, dass man garnicht nachweisen kann zu welchem Unternehmen diese Zahlung gegangen ist. Z.B. eine der Firmen bei denen ich kaufe steht auf meiner Kreditkartenabrechnung lediglich mit ihrer Telefonnummer (außer der Telefonnummer steht nichts drauf)... Wie soll ich da belegen, zu welcher Firma das gehört wenn in 10 Jahren eine Steuerprüfung kommt und die Telefonnummer inzwischen anders ist...nur so als Beispiel.

  15. #15
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Gewöhnlich hat man ja schon mal zwei Belege, die Rechnung des VK und den PayPal-/Kontoauszug. In den seltensten Fällen werden beide selbstgedruckt sein.

+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51