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Alt 18.03.2007, 16:41   #1
TP-Senior
 
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firewall35 macht alles soweit korrekt

FA erkennt selbst gedruckte Rechnungen nicht an - trotz Zahlungsbeleg!


Ich habe erst kürzlich wieder eine nette Horror Geschichte gehört. Ein Unternehmer hat die Rechnungen von Ebay für die Ebay Gebühren ausgedruckt und zusammen mit seinen Kontoauszügen abgeheftet. Die Kontoauszüge belegten, dass das Geld tatsächlich überwiesen wurde.

Doch jetzt kam eine Betriebsprüfung und man hat die Ausgaben nicht anerkannt. Selbst gedruckte Rechnungen könne man nicht anerkennen - trotz Zahlungsbeleg.

Nur um es ganz klar zu machen...wir reden hier nicht etwa vom Vorsteuerabzug oder so...es geht um die Anerkennung als Betriebsausgabe. Diese wurde verweigert - TROTZ ZAHLUNGSBELEG !

Geändert von firewall35 (18.03.2007 um 16:48 Uhr).
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Alt 18.03.2007, 16:58   #2
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Benutzerbild von 23012
 
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23012 macht sich hier sehr viel Mühe
Wie soll man denn eine Rechnung anders belegen, die per mail oder
als PDF kommt, als mit einem (selbst)gedruckten Doppel?
Das wäre allerdings ein Hammer, wenn das FA das nicht anerkennt!
23012
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Alt 18.03.2007, 17:02   #3
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Benutzerbild von Sven
 
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was man nicht alles hört, unfassbar. Ob das aber stimmt, ist eine andere Geschichte.
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Alt 18.03.2007, 17:04   #4
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Registriert seit: Mar 2007
firewall35 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven
was man nicht alles hört, unfassbar. Ob das aber stimmt, ist eine andere Geschichte.
Also dass es stimmt da bin ich mir ziemlich sicher. Die Frage ist nur, ob man sich nicht vor Gericht erfolgreich dagegen wehren kann. Ich habe mich dazu mehrfach beraten lassen und immer wurde mir gesagt mit Zahlungsbeleg dürften solche Rechnungen problemlos anerkannt werden. Trotzdem finde ich diese Geschichte sehr beunruhigend.
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Alt 18.03.2007, 17:06   #5
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Benutzerbild von MaWeSol
 
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Zitat:
Zitat von firewall35
Doch jetzt kam eine Betriebsprüfung und man hat die Ausgaben nicht anerkannt. Selbst gedruckte Rechnungen könne man nicht anerkennen - trotz Zahlungsbeleg.

Nur um es ganz klar zu machen...wir reden hier nicht etwa vom Vorsteuerabzug oder so...es geht um die Anerkennung als Betriebsausgabe. Diese wurde verweigert - TROTZ ZAHLUNGSBELEG !
Da steckt bestimmt noch eine andere Begründung hinter.
Betreue einige Mandate die Ihr Geld mit ebay verdienen, da ist sowas, auch bei einer BP, noch nie vorgekommen.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 18.03.2007, 17:17   #6
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Registriert seit: Mar 2007
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Oh oh...gerade beim Googlen noch das hier gefunden:

http://www.finanz-gruppen.de/post/18...anerkannt.html
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Alt 18.03.2007, 18:10   #7
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Ich denke mal bei ebay wären nicht derart viele gewerbliche VK tätig, wenn es da regelmäßige Probleme geben würde. Ein Bekannter von mir verkauft ständig über ebay und hatte kürzlich eine Buchprüfung, ohne Probleme.

Hier kennt man die genauen Gründe nicht, interessant wäre evtl. zu wissen, in welcher Relation die ebay-Gebühren zum über ebay erzielten Umsatz stehen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2007, 20:20   #8
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
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Alberich macht alles soweit korrekt
Ich hab mal gehört, dass....
Steuerrechtsgerüchte ...als wenn die Wirklichkeit nicht genug Stoff böte.
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2007, 20:44   #9
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firewall35 macht alles soweit korrekt
Was haltet ihr hiervon ?
http://www.scopefocus.de/bovdocs/OH-Internet-Belege.pdf

Hier wird die Ansicht vertreten eine fehlende Signatur könne auch die Anerkennung als Betriebsausgabe gefährden. Selbiges habe ich jetzt bestimmt schon auf 5 oder 6 anderen Seiten gelesen. Beim Finanzamt hies es der Prüfer würde das im Einzelfall beurteilen und wenn Zweifel an der Echtheit bestehen die Rechnung nicht anerkennen... Sogar dann, wenn die Email digital signiert sei !
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Alt 19.03.2007, 22:14   #10
TP-Specialist
 
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Wobei es darin ja in erster Linie um die Vorsteuer geht, die Aberkennung der Ausgabe als Betriebsausgabe wird da nur am Rande als Möglichkeit angeschnitten.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2007, 22:25   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2007
firewall35 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Wobei es darin ja in erster Linie um die Vorsteuer geht, die Aberkennung der Ausgabe als Betriebsausgabe wird da nur am Rande als Möglichkeit angeschnitten.
Das finde ich schon beunruhigend genug...

Leider gibt es im Internet nicht einen Text der die Frage ausführlich behandelt wie das nun ist mit elektronischen Rechnungen ohne Signatur und Anforderungen an die Rechnungen die man von ausländischen Unternehmen bekommt. Ich suche schon seit Jahren danach. Und die Anwälte/Steuerberater usw. sagen alle was anderes.

Wies wirklich ist erfährt man erst bei der Steuerprüfung. Ein Zustand der mir garnicht gefällt
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Alt 19.03.2007, 22:37   #12
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Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Und die Anwälte/Steuerberater usw. sagen alle was anderes.
siehe Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften 5. Kammer Urteil vom 1. April 2004, C-90/02

Zitat:
Rechnungsvorlage bei Vorsteuerabzug

Ein Steuerpflichtiger, der als Empfänger einer Dienstleistung die darauf entfallende Mehrwertsteuer schuldet, braucht für die Ausübung seines Vorsteuerabzugsrechts keine nach Art. 22 II der 6. Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuer ausgestellte Rechnung zu besitzen.
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Alt 19.03.2007, 22:56   #13
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Registriert seit: Mar 2007
firewall35 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven
siehe Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften 5. Kammer Urteil vom 1. April 2004, C-90/02
Das besagt ja nichts über die Anerkennung als Betriebsausgabe, sondern nur, dass man bei §13b keine Rechnung zum Vorsteuerabzug braucht, was ja auch unzweifelhaft aus dem UStG hervor geht und davon abgesehen völlig logisch ist da Betrugsgefahr = 0. Aber das sagt ja nichts aus wenn es um die Anerkennung als Betriebsausgabe geht.
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Alt 19.03.2007, 23:01   #14
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2007
firewall35 macht alles soweit korrekt
Für die Betriebsausgabe braucht man ja einen Beleg... man muss ja beweisen können dass man die Ausgabe hatte. Und wenn man 75% seiner Ausgaben mit Eigenbelegen belegen will wird das FA da sicher nicht mit machen... Das Problem ist also, dass man seine Ausgaben nicht wirklich belegen kann. Wenn man einen Zahlungsnachweis hat dann hat man ja oft das Problem, dass man garnicht nachweisen kann zu welchem Unternehmen diese Zahlung gegangen ist. Z.B. eine der Firmen bei denen ich kaufe steht auf meiner Kreditkartenabrechnung lediglich mit ihrer Telefonnummer (außer der Telefonnummer steht nichts drauf)... Wie soll ich da belegen, zu welcher Firma das gehört wenn in 10 Jahren eine Steuerprüfung kommt und die Telefonnummer inzwischen anders ist...nur so als Beispiel.
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Alt 20.03.2007, 09:27   #15
TP-Specialist
 
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Gewöhnlich hat man ja schon mal zwei Belege, die Rechnung des VK und den PayPal-/Kontoauszug. In den seltensten Fällen werden beide selbstgedruckt sein.
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