Bist Du bei der Anlage EÜR ???
Hallo,
ich sitze eben an meiner Einkommenssteuererklärung und suche vergeblich den Punkt, wo man die bereits bezahlten Beträge der Umsatzsteuer-Vorauszahlung angeben kann/muss.
Das hat doch nichts mit der Einkommenssteuervorauszahlung zu tun oder? Mir scheint das aber der einzigeste Punkt zu sein, wo man bereits bezahlte Beträge an das FA angeben kann.
Oder bin ich komplett auf dem falschen Weg und das FA rechnet das alles nochmals in der Form nach, als ob ich keinerlei Zahlungen geleistet habe und zieht dann die bereits bezahlten Beträge ab? Somit würde ich alles so angeben als ob ich noch keine Vorauszahlungen geleistet habe....wobei ich mir das ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen kann.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder Hinweis für mich parat.
Vielen Dank.
Grüsse vom Bodensee
"EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany
Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de
Also ich habe soeben erst gesehen, dass mir das FA zum ersten Mal die Anlage EÜR mitgeschickt hat, kenne den Bogen gar nicht. Doch da finde ich auch nichts von wegen schon bezahlte Steuer.....oder bin ich blind?
Grüsse vom Bodensee
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Ja okay danke....wer lesen kann ist natürlich wie immer im Vorteil![]()
Grüsse vom Bodensee
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