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ich hoffe, ihr könnt mir freundlicherweise auch diesmal helfen. Es geht darum:
Ich bin nebenberuflich Kleinunternehmer. Hauptberuflich arbeite ich bei einer Handelsfirma. Meinen Nebenerwerb hat es auch in die Händlerschiene verschlagen und nun die Masterfrage:
Spricht irgendetwas dagegen, wenn ich mich als Händler bei meinem Arbeitgeber anmelde und "seine" Waren verkaufe? Die Erlaubnis mich als Fachhändler zu melden habe ich von meinem AG bereits erhalten.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und danke schon vorab für die Antwort(en).
Was sollte dagegen sprechen, wenn dein AG Dir das erlaubt?
Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Jup, die Frage hast du dir selbst beantwortet
Sagt der Ja, weiss er worauf er sich einlässt. Habe mir von meinem Betrieb ein schriftliche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" geben lassen. So können die später nicht auf komische Ideen kommen.