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Alt 20.03.2007, 21:59   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2007
vanwitt macht alles soweit korrekt

Einsatzwechseltätigkeit/ Verpflegungsmehraufwand


Ein herzliches Hallo an die Community!

Ich habe eine Frage zu meinem Lohnsteuerjahresausgleich 2006.

Ich arbeite bei der Polizei. Während des letzten Jahres habe ich zur Zeit der Fußballweltmeisterschaft an 25 Tagen zwischen 12 bis 18 Stunden Dienst und zwar an wechelnden Einsatzorten in der Stadt ohne die Möglichkeit eine Wache oder ähnliches anzulaufen. Ich habe dies bei der Lohnsteuerabrechnung angegeben. Laut dem Bescheid, welcher mir seit gestern vorliegt, wurden keine Mehraufwendungen für Verpflegung aufgrund einer Einsatzwechseltätigkeit geltend gemacht. Mit der Begründung, dass "erfahrungsgemäß sind während der Dienstzeit auch Büroarbeiten am Dienstort zu erledigen". Dies trifft aber ja in keinster Weise zu.

Was kann ich jetzt genau unternehmen?
Soll ich mich direkt mit der Sachbearbeiterin beim Finanzamt in Verbindung setzen?
Soll ich schriftlich Widerspruch einlegen?
Bin da ein bißchen sprachlos und ehrlich gesagt auch sehr unwissend ;-)

Vielen Dank
Liebe Grüße
Timo

Geändert von vanwitt (20.03.2007 um 22:01 Uhr).
vanwitt ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.03.2007, 19:34   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Hallo vanwitt,

hmm.....

Hab bisschen recherchiert:

FG Münster Urteil vom 26.10.2000 - 8 K 2049/98 E

Dies betrifft zwar einen Rettungssani, aber ist lt. Urteilsbegründung analog bei Polizisten anzuwenden. Ein Polizist führt danach keine Einsatzwechseltätigkeit aus.

Ich zitiere:

Maßgeblich für die Anerkennung einer Einsatzwechseltätigkeit nach § 9 EStG sei das Vorliegen von wechselnden Tätigkeitsstätten des Klägers. Das Tätigkeitsfeld des Klägers sei aber nicht mit dem eines Montagearbeiters vergleichbar, der typischerweise eine Einsatzwechseltätigkeit ausübe.

Du kannst die Sachbearbeiterin anrufen, bringen wird Dir das wahrscheinlich nichts. Sie wird auf ihre Auslegung bestehen.

Bleibt dir also nur die Möglichkeit schriftlich Einspruch einzulegen. Dann musst dir aber auch ne Argumentation einfallen lassen für deine Sichtweise.
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2007, 22:58   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
Bodensee bringt sich richtig ein
Wie schaut es aus mit einer Bescheinigung vom Dienstherrn, dass an besagten Tagen das auch so stattgefunden hat?
__________________
Grüsse Jörg

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Bodensee ist offline   Mit Zitat antworten
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