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Alt 21.03.2007, 20:27   #1
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Lieferungen und sonstige Leistungen aus dem Ausland!


Hallo Leute,

hier in dem Forum gibt es eine super FAQ "Innergemeinschaftliche Lieferung / Ausfuhrlieferung / Dienstleistung" von Epic.

Am Schluss hat er folgende FAQ angekündigt:

"P.S. Um die Innergemeinschaftlichen Erwerbe, die Einfuhr aus Drittländern und wie es läuft wenn man sonstige Leistungen aus diesen Ländern erhält erstelle ich irgendwann auch noch eine Faq"

Schade, dass es die noch nicht gibt!


Es wäre nett, wenn Ihr mir die folgenden Fragen wie in der FAQ beantworten könntet d.h. mit Anlehnung an das UStG....

1. Innergemeinschaftlichen Erwerbe - Wann steuerfrei bzw. steuerpflichtig

2. Einfuhr aus Drittländern - Wann steuerfrei bzw. steuerpflichtig

3. sonstige Leistungen (EU) - Wann steuerfrei bzw. steuerpflichtig

4. sonstige Leistungen (Drittland) - Wann steuerfrei bzw. steuerpflichtig


Danke für Eure Hilfe...

MFG MIRROR...
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Alt 21.03.2007, 21:00   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Meiner bescheidenen Meinung nach:

zu 1. Gibst du deine USt.-ID hin, bekommst die Ware ohne USt. und musst hier die deutsche USt. bezahlen und kannst, sofern berechtigt, diese als Vorsteuer geltend machen. Gibst du die USt.-ID nicht hin, bekommst du die Ware mit der jeweiligen Landessteuer.

zu 2. Unterliegt immer der Einfuhrumsatzsteuer.

zu 3. Gibst du deine USt.-ID hin, bekommst die Leistung ohne USt. und musst hier die deutsche USt. bezahlen und kannst, sofern berechtigt, diese als Vorsteuer geltend machen. Gibst du die USt.-ID nicht hin, bekommst du die Leistung mit der jeweiligen Landessteuer und musst hier trotzdem noch die deutsche USt. bezahlen!

zu 4. Ist ebenfalls immer in Dtschld. zu versteuern.
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Alt 21.03.2007, 21:23   #3
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Nehmen wir mal an, ich habe eine deutsche USt.-ID...

Zitat:
zu 1. Gibst du deine USt.-ID hin, bekommst die Ware ohne USt. und musst hier die deutsche USt. bezahlen und kannst, sofern berechtigt, diese als Vorsteuer geltend machen. Gibst du die USt.-ID nicht hin, bekommst du die Ware mit der jeweiligen Landessteuer.
1. Lieferungen aus der EU sind immer "netto", weil es innergem. Lieferungen sind???

Zitat:
zu 2. Unterliegt immer der Einfuhrumsatzsteuer.
2. Lieferungen aus einem Drittland sind immer "netto", unterliegen aber der Einfuhrumsatzsteuer. D.h. diese fällt auch immer an???

Zitat:
zu 3. Gibst du deine USt.-ID hin, bekommst die Leistung ohne USt. und musst hier die deutsche USt. bezahlen und kannst, sofern berechtigt, diese als Vorsteuer geltend machen. Gibst du die USt.-ID nicht hin, bekommst du die Leistung mit der jeweiligen Landessteuer und musst hier trotzdem noch die deutsche USt. bezahlen!
3. Sonst. Leistungen aus der EU sind immer "netto"??? Wann kann ich eine Rechnung mit der jeweiligen Landessteuer bekommen???

Zitat:
zu 4. Ist ebenfalls immer in Dtschld. zu versteuern.
4. Bitte um eine Erklärung, wann "netto" bzw. mit der jeweiligen Landessteuer???

Danke & Gruss
MIRROR
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Alt 21.03.2007, 21:25   #4
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Öhm, schreib ich sooo undeutlich

Wenn ich schreibe "ohne Umsatzsteuer" ist das = Netto, wenn ich schreibe "mit USt. bzw. mit der jeweiligen Landessteuer" ist das = Brutto

zu 1. Nein, es kommt darauf an ob du die USt.-ID benutzt oder nicht.

zu 2. Nein, sind immer Brutto. Ja, außer bis zu einem Wert von rund 22 €, hab's net im Kopf.

zu 3. Nein, es kommt darauf an ob du die USt.-ID benutzt. Zusätzlich muss immer unabhängig davon die Leistung hier versteuert werden.

Geändert von dorintia (21.03.2007 um 21:31 Uhr).
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Alt 21.03.2007, 21:33   #5
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Zitat:
Zitat von dorintia
Öhm, schreib ich sooo undeutlich

Wenn ich schreibe "ohne Umsatzsteuer" ist das = Netto, wenn ich schreibe "mit USt. bzw. mit der jeweiligen Landessteuer" ist das = Brutto
Nein, ich kenne mich nur leider kaum aus...

Ich wollte mich einfach nur vergewissern, ob ich alles richtig verstanden habe!

Jetz hast Du aber nicht richtig gelesen...

In meinem zweiten Betrag habe ich geschrieben "Nehmen wir mal an, ich habe eine deutsche USt.-ID"

Gibt es Fälle zu 3 oder 4, wo ich eine Rechnung mit der jeweiligen Landessteuer bekommen kann ???

Danke & Gruss
MIRROR

Geändert von MIRROR (21.03.2007 um 21:37 Uhr).
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Alt 21.03.2007, 21:37   #6
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Zitat:
Zitat von MIRROR
Gibt es Fälle zu 3 oder 4, wo ich eine Rechnung mit der jeweiligen Landessteuer bekommen kann ???
Zitat:
Zitat von MIRROR
3. sonstige Leistungen (EU)

4. sonstige Leistungen (Drittland)
zu 3. Wenn du deine USt.-ID nicht angibst. Wichtig!!!: zusätzlich musst du die Leistung hier mit 19 % versteuern!!!

zu 4. Soweit ich weiss immer Brutto (also immer mit der jeweiligen Landessteuer - natürlich sofern es eine gibt) und muss hier immer versteuert werden.

Geändert von dorintia (21.03.2007 um 21:40 Uhr).
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Alt 21.03.2007, 21:39   #7
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Zitat:
Zitat von MIRROR
Jetz hast Du aber nicht richtig gelesen...

In meinem zweiten Betrag habe ich geschrieben "Nehmen wir mal an, ich habe eine deutsche USt.-ID"
Wieso das? Du bist doch nicht verpflichtet deine USt.-ID anzugeben.

Ist die Verwirrung jetzt perfekt?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2007, 21:40   #8
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Zitat:
Zitat von dorintia
Wieso das? Du bist doch nicht verpflichtet deine USt.-ID anzugeben.
Stimmt, was man alles beachten muss.............
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Alt 21.03.2007, 21:43   #9
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Vielleicht kann ja einer der Fachleute das noch auf "fachchinesisch" erklären und mich bitte ggf. korrigieren.
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Alt 21.03.2007, 22:50   #10
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Zitat:
Es wäre nett, wenn Ihr mir die folgenden Fragen wie in der FAQ beantworten könntet d.h. mit Anlehnung an das UStG....
Zitat:
1. Innergemeinschaftlichen Erwerbe - Wann steuerfrei bzw. steuerpflichtig
das Wichtigste hat dorintia schon gesagt. Ausführlicher wird der EU-Warenverkehr in dieser Datei dargestellt.

Zitat:
2. Einfuhr aus Drittländern - Wann steuerfrei bzw. steuerpflichtig
die Einfuhr aus einem Drittland in das Inland unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer. In der Regel ist der Abnehmer Schuldner der EUSt, welche er sich als Vorsteuer abziehen kann, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ist dies der Fall, so wurde die Lieferklausel "unverzollt und unversteuert" vereinbart - incoterm: DDU (delivered duty unpaid)

Es kann aber auch vereinbart werden, dass der Verkäufer Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. In diesem Fall liegt die Lieferklausel "verzollt und versteuert" vor - incoterm: DDP (delivered duty paid). Der Verkäufer hat zugleich einen Vorsteuererstattungsanspruch

siehe A 31 UStR

Zitat:
3. sonstige Leistungen (EU) - Wann steuerfrei bzw. steuerpflichtig

4. sonstige Leistungen (Drittland) - Wann steuerfrei bzw. steuerpflichtig
ich unterstelle, dass es sich um elektronische Dienstleistungen handelt über das Internet.

egal ob es sich um EU oder Drittland handelt. Ort der sonstigen Leistung ist dort, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat, so dass die Leistung in Deutschland steuerpflichtig ist. Als Leistungsempfänger schuldest du nach § 13b UStG die Steuer.

Gruß
Sven
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Alt 21.03.2007, 23:02   #11
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Zitat:
Zitat von Sven
ich unterstelle, dass es sich um elektronische Dienstleistungen handelt über das Internet.

egal ob es sich um EU oder Drittland handelt. Ort der sonstigen Leistung ist dort, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat, so dass die Leistung in Deutschland steuerpflichtig ist. Als Leistungsempfänger schuldest du nach § 13b UStG die Steuer.

Gruß
Sven
Sorry, ich kenne mich nicht so gut aus. Aber was bedeutet das "Als Leistungsempfänger schuldest du nach § 13b UStG die Steuer."

Ist die Rechnung nun mit der jeweiligen Landessteuer oder nicht bzw. wann kann eine Rechnung die jeweiligen Landessteuer enthalten???

Danke & Gruss
MIRROR
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Alt 21.03.2007, 23:12   #12
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Zitat:
Ist die Rechnung nun mit der jeweiligen Landessteuer oder nicht bzw. wann kann eine Rechnung die jeweiligen Landessteuer enthalten???
die Rechnung darf keine UST enthalten. Es muss jedoch ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers drauf stehen. Du hast dann auf den Rechnungsbetrag die USt selbst draufzuschlagen und hast in gleicher Höhe einen USt-Erstattungsanspruch.

In der Praxis kann es jedoch dazu kommen, dass die Landessteuer ausgewiesen wird obwohl es normalerweise nicht der Fall sein darf. Dies liegt in der Regel daran, dass die eigene Unternehmereigenschaft nicht ausreichend nachgewiesen wurde. eBay verlangt zum Beispiel den Nachweis der UStID-Nr. um eine Rechnung ohne USt auszustellen. Da du aber eine UStID-Nr. besitzt solltest du mit dem Nachweis keine Probleme haben und somit Rechnungen ohne USt ausgestellt bekommen sofern du diese dem leistenden Unternehmer auch angibst.

Gruß
Sven
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Alt 21.03.2007, 23:15   #13
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Zitat:
Zitat von Sven
die Rechnung darf keine UST enthalten. Es muss jedoch ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers drauf stehen. Du hast dann auf den Rechnungsbetrag die USt selbst draufzuschlagen und hast in gleicher Höhe einen USt-Erstattungsanspruch.

In der Praxis kann es jedoch dazu kommen, dass die Landessteuer ausgewiesen wird obwohl es normalerweise nicht der Fall sein darf. Dies liegt in der Regel daran, dass die eigene Unternehmereigenschaft nicht ausreichend nachgewiesen wurde. eBay verlangt zum Beispiel den Nachweis der UStID-Nr. um eine Rechnung ohne USt auszustellen. Da du aber eine UStID-Nr. besitzt solltest du mit dem Nachweis keine Probleme haben und somit Rechnungen ohne USt ausgestellt bekommen sofern du diese dem leistenden Unternehmer auch angibst.

Gruß
Sven
Ist das die sog. "Erwerbssteuer"??? Ich habe gedacht die gibt es nur bei Warenlieferung

Danke & Gruss
MIRROR
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Alt 21.03.2007, 23:26   #14
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Zitat:
Ist das die sog. "Erwerbssteuer"???
nein, das ist das "Reverse-Charge-Verfahren"
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Alt 22.03.2007, 13:49   #15
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Danke für Eure Antworten,

ich muss mir das erstmal in Ruhe anschauen und melde mich dann event. nochmal...
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