Zitat:
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Zitat von MaWeSol
Also, wie Sven schon geschrieben hat, pauschale Aussagen sind nicht möglich im Steuerrecht.
Es ist immer zu prüfen ob die Lieferung oder sonstige Leistung (im Inland) steuerbar, steuerpflichtig oder steuerfrei ist. Dafür muss man u.a. den Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung bestimmen, und und und...
Du müsstest schon ein explizites (möglichst vollständiges) Beispiel geben, um zumindest eine vermutung aufstellen zu können...
Gruß,
Matthias
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Leider kenne ich die Fachausdrücke nicht so genau.
Ich habe so gut wie möglich zu jedem Punkt versucht ein Beispiel gegeben.
Ich habe die Ausgangssituation erklärt, die Rechnungen werden bis auf Punkt 1. immer ins EU Ausland oder in ein Drittland gestellt, es gibt nie eine Warenbewegung etc...
Welche Angaben brauch Ihr denn noch... das sind doch keine pauschalen Angaben, oder???