 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
22.03.2007, 17:24
|
#1
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
|
auskunftspflicht
ich hab ein anderes unternehmen gebeten mir eine liste mit meinen zahlungseingängen zuzusenden, um diese mit meinen daten abgleichen können. kann ja immer mal wieder vorkommen, dass buchungen einem anderen kunden zugeordnet werden.
leider verweigert dieses unternehmen eine solche auskunft permanent. sind die nicht verpflichtet mir dies mitzuteilen bzw. ist es nicht mein gutes recht dies zu bekommen?
gibts da evtl. nen § zu?
|
|
|
22.03.2007, 17:26
|
#2
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Wieso sollte das Pflicht sein?
Das du bezahlt hast, sollte ja mit 'nem entsprechenden Beleg nachweisbar sein, und wenn du bei denen was offen hast - warum auch immer - werden die sich ja wohl melden.
|
|
|
22.03.2007, 17:49
|
#3
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
|
das problem ist: wenn die sich melden werden selbstverständlich mahnkosten berechnet.
die meisten buchhaltungen sind doch schon automatisiert, so dass die mal schnell ne liste für mich generieren können, wann ich für was bezahlt habe.
|
|
|
22.03.2007, 17:52
|
#4
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
|
Zitat von km0005
das problem ist: wenn die sich melden werden selbstverständlich mahnkosten berechnet.
|
Denen würd ich was husten wenn ich nachweisen kann vor 3 Wochen schon bezahlt zu haben.
|
|
|
22.03.2007, 21:26
|
#5
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
|
Zitat von km0005
leider verweigert dieses unternehmen eine solche auskunft permanent. sind die nicht verpflichtet mir dies mitzuteilen bzw. ist es nicht mein gutes recht dies zu bekommen?
|
Warum sollten sie? Ist ja letztendlich DEINE Pflicht, die eigene Buchhaltung ordentlich zu machen, und dann hast Du auch nichts zu befürchten. Sollte sich dann doch mal jemand melden sagst Du "habe ich ihnen doch am x.y.2007 unter Betreff xyz auf Ihr Konto 123 bei der abc-Bank überwiesen, überprüfen Sie doch bitte die Zahlungseingänge dieses Kontos im fraglichen Zeitraum"
|
|
|
22.03.2007, 21:47
|
#6
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
|
meine buchhaltung is in ordnung, ich will nur sichergehn
|
|
|
22.03.2007, 22:01
|
#7
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Da gibt es m.E. keine große Möglichkeit für Dich.
Wenn du davon überzeugt bist, das deine Buchhaltung in Ordnung ist, dann wird es auch so sein...
Du bist bei Saldenbestätigungen auf den goodwill deines Gegenüber angewiesen. Soll doch auch nicht dein Problem sein, wenn er noch Geld von Dir bekommen sollte, er es aber nicht eintreiben will, oder?
Wenn was nicht in Ordnung ist, dann wird er sich schon melden...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
23.03.2007, 07:34
|
#8
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
|
Also erstens ist es DEINE PFLICHT die Zahlungen nachzuweisen, Du musst ja schliesslich auch Belege für das FA führen
Und zudem schickt man in der regel bei einer ersten zahlungserinnerung keine Mahnkosten mit und wenn, dann bezahlt man die mahnkosten einfach nicht. es ist bei Firmen Gang und Gebe mit dem Bezahlen der Rechnungen zu warten, bis die dritte mahnung mit Mahngebühr kommt. Und wenn man dann Glück hat, wird die Rechnung beglichen, ohne Mahngebühren.
Und wenn Du nachweisen kannst, eine Rechnung schon bezahlt zu haben, dazu reicht ein lumpiger Kontoauszug, dann ahst Du nichts zu befürchten.
__________________
Grüsse Jörg
Windows Vista -- Viruses Intruders Spyware Trojans and Adware
Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:18 Uhr.
|
 |