Wieso sollte das Pflicht sein?
Das du bezahlt hast, sollte ja mit 'nem entsprechenden Beleg nachweisbar sein, und wenn du bei denen was offen hast - warum auch immer - werden die sich ja wohl melden.
ich hab ein anderes unternehmen gebeten mir eine liste mit meinen zahlungseingängen zuzusenden, um diese mit meinen daten abgleichen können. kann ja immer mal wieder vorkommen, dass buchungen einem anderen kunden zugeordnet werden.
leider verweigert dieses unternehmen eine solche auskunft permanent. sind die nicht verpflichtet mir dies mitzuteilen bzw. ist es nicht mein gutes recht dies zu bekommen?
gibts da evtl. nen § zu?
Wieso sollte das Pflicht sein?
Das du bezahlt hast, sollte ja mit 'nem entsprechenden Beleg nachweisbar sein, und wenn du bei denen was offen hast - warum auch immer - werden die sich ja wohl melden.
das problem ist: wenn die sich melden werden selbstverständlich mahnkosten berechnet.
die meisten buchhaltungen sind doch schon automatisiert, so dass die mal schnell ne liste für mich generieren können, wann ich für was bezahlt habe.
Denen würd ich was husten wenn ich nachweisen kann vor 3 Wochen schon bezahlt zu haben.Zitat von km0005
Warum sollten sie? Ist ja letztendlich DEINE Pflicht, die eigene Buchhaltung ordentlich zu machen, und dann hast Du auch nichts zu befürchten. Sollte sich dann doch mal jemand melden sagst Du "habe ich ihnen doch am x.y.2007 unter Betreff xyz auf Ihr Konto 123 bei der abc-Bank überwiesen, überprüfen Sie doch bitte die Zahlungseingänge dieses Kontos im fraglichen Zeitraum"Zitat von km0005
meine buchhaltung is in ordnung, ich will nur sichergehn
Da gibt es m.E. keine große Möglichkeit für Dich.
Wenn du davon überzeugt bist, das deine Buchhaltung in Ordnung ist, dann wird es auch so sein...
Du bist bei Saldenbestätigungen auf den goodwill deines Gegenüber angewiesen. Soll doch auch nicht dein Problem sein, wenn er noch Geld von Dir bekommen sollte, er es aber nicht eintreiben will, oder?
Wenn was nicht in Ordnung ist, dann wird er sich schon melden...
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Also erstens ist es DEINE PFLICHT die Zahlungen nachzuweisen, Du musst ja schliesslich auch Belege für das FA führen![]()
Und zudem schickt man in der regel bei einer ersten zahlungserinnerung keine Mahnkosten mit und wenn, dann bezahlt man die mahnkosten einfach nicht. es ist bei Firmen Gang und Gebe mit dem Bezahlen der Rechnungen zu warten, bis die dritte mahnung mit Mahngebühr kommt. Und wenn man dann Glück hat, wird die Rechnung beglichen, ohne Mahngebühren.
Und wenn Du nachweisen kannst, eine Rechnung schon bezahlt zu haben, dazu reicht ein lumpiger Kontoauszug, dann ahst Du nichts zu befürchten.
Grüsse vom Bodensee
"EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany
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