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Alt 22.03.2007, 17:24   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
km0005 macht alles soweit korrekt
Question

auskunftspflicht


ich hab ein anderes unternehmen gebeten mir eine liste mit meinen zahlungseingängen zuzusenden, um diese mit meinen daten abgleichen können. kann ja immer mal wieder vorkommen, dass buchungen einem anderen kunden zugeordnet werden.

leider verweigert dieses unternehmen eine solche auskunft permanent. sind die nicht verpflichtet mir dies mitzuteilen bzw. ist es nicht mein gutes recht dies zu bekommen?

gibts da evtl. nen § zu?
km0005 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 22.03.2007, 17:26   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Wieso sollte das Pflicht sein?

Das du bezahlt hast, sollte ja mit 'nem entsprechenden Beleg nachweisbar sein, und wenn du bei denen was offen hast - warum auch immer - werden die sich ja wohl melden.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2007, 17:49   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
km0005 macht alles soweit korrekt
das problem ist: wenn die sich melden werden selbstverständlich mahnkosten berechnet.

die meisten buchhaltungen sind doch schon automatisiert, so dass die mal schnell ne liste für mich generieren können, wann ich für was bezahlt habe.
km0005 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2007, 17:52   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von km0005
das problem ist: wenn die sich melden werden selbstverständlich mahnkosten berechnet.
Denen würd ich was husten wenn ich nachweisen kann vor 3 Wochen schon bezahlt zu haben.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2007, 21:26   #5
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von km0005
leider verweigert dieses unternehmen eine solche auskunft permanent. sind die nicht verpflichtet mir dies mitzuteilen bzw. ist es nicht mein gutes recht dies zu bekommen?
Warum sollten sie? Ist ja letztendlich DEINE Pflicht, die eigene Buchhaltung ordentlich zu machen, und dann hast Du auch nichts zu befürchten. Sollte sich dann doch mal jemand melden sagst Du "habe ich ihnen doch am x.y.2007 unter Betreff xyz auf Ihr Konto 123 bei der abc-Bank überwiesen, überprüfen Sie doch bitte die Zahlungseingänge dieses Kontos im fraglichen Zeitraum"
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2007, 21:47   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
km0005 macht alles soweit korrekt
meine buchhaltung is in ordnung, ich will nur sichergehn
km0005 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2007, 22:01   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Da gibt es m.E. keine große Möglichkeit für Dich.

Wenn du davon überzeugt bist, das deine Buchhaltung in Ordnung ist, dann wird es auch so sein...

Du bist bei Saldenbestätigungen auf den goodwill deines Gegenüber angewiesen. Soll doch auch nicht dein Problem sein, wenn er noch Geld von Dir bekommen sollte, er es aber nicht eintreiben will, oder?

Wenn was nicht in Ordnung ist, dann wird er sich schon melden...

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 07:34   #8
TP-Insider
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
Bodensee bringt sich richtig ein
Also erstens ist es DEINE PFLICHT die Zahlungen nachzuweisen, Du musst ja schliesslich auch Belege für das FA führen

Und zudem schickt man in der regel bei einer ersten zahlungserinnerung keine Mahnkosten mit und wenn, dann bezahlt man die mahnkosten einfach nicht. es ist bei Firmen Gang und Gebe mit dem Bezahlen der Rechnungen zu warten, bis die dritte mahnung mit Mahngebühr kommt. Und wenn man dann Glück hat, wird die Rechnung beglichen, ohne Mahngebühren.

Und wenn Du nachweisen kannst, eine Rechnung schon bezahlt zu haben, dazu reicht ein lumpiger Kontoauszug, dann ahst Du nichts zu befürchten.
__________________
Grüsse Jörg

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Bodensee ist offline   Mit Zitat antworten
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