du bist nicht kindergeldberechtigt, wenn dann deine Eltern.Mir wurde gesagt das ich erst ab dem Tag wo meine Eltern Eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben Kindergeld berechtigt bin?
Ansonsten ist die Aussage bzgl. der Aufenthaltsgenehmigung richtig.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__62.html
http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...amESt_2004.pdf
Gruß
Sven


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