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Thema: Nachzahlung Kindergeld Amerikanische Staatsangehörigkeit

  1. #1
    TP-Newbie lilburaz macht alles soweit korrekt
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    Nachzahlung Kindergeld Amerikanische Staatsangehörigkeit

    Hallo an alle Teilnehmer.Hier geht es um eine Nachzahlung meines Kindergeldes.Mir wurde gesagt das ich erst ab dem Tag wo meine Eltern Eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben Kindergeld berechtigt bin?Also nicht ab dem Tag wo ich in Deutschland eingetroffen bin, sondern ab dem Tag der gültigen Aufenthaltsgenehmigung?
    Die ganze sache ist richtig kompliziert?Bitte um Hilfe.
    MFG
    herzlichen dank

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Mir wurde gesagt das ich erst ab dem Tag wo meine Eltern Eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben Kindergeld berechtigt bin?
    du bist nicht kindergeldberechtigt, wenn dann deine Eltern.

    Ansonsten ist die Aussage bzgl. der Aufenthaltsgenehmigung richtig.
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__62.html
    http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...amESt_2004.pdf

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie lilburaz macht alles soweit korrekt
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    kleines misverständnis.also ich habe auch die gleiche art von Visum bekommen,sowohl auch meine eltern.es geht nur um die paar monate wo ich kein kindergeld bekommen habe.wir sind im juni angekommen,haben erst im november unsere Visa erhalten und erst dann konnten wir Kindergeld für mich beantragen.und ich kenne paar andere fälle wo die familien eine Nachzahlung erhalten haben(für die Zeit wo sie ohne einer aufenthaltsgenehmigung in Deutschland waren,meistens paar monate)
    mfg

  4. #4
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
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    Zitat Zitat von lilburaz
    kleines misverständnis.also ich habe auch die gleiche art von Visum bekommen,sowohl auch meine eltern.es geht nur um die paar monate wo ich kein kindergeld bekommen habe.wir sind im juni angekommen,haben erst im november unsere Visa erhalten und erst dann konnten wir Kindergeld für mich beantragen.und ich kenne paar andere fälle wo die familien eine Nachzahlung erhalten haben(für die Zeit wo sie ohne einer aufenthaltsgenehmigung in Deutschland waren,meistens paar monate)
    mfg
    Sorry, aber wenn ich so etwas lese, dann schwillt mir der Hals an, und das nicht zu knapp!!!! Wieso glaubst Du und die Fälle die Du kennst, dass Euch etwas zusteht, wenn Ihr keinerlei rechtliche Grundlagen zum Aufenthalt hier im Land habt? Ganz ehrlich, das ist eine absolute Frechheit!
    Grüsse vom Bodensee

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  5. #5
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    Zitat Zitat von 1XbolleX
    OT - so ganz am Rande



    Warscheinlich mit dem gleichen Rechtsempfinden und dem Gefühl der Bedürftigkeit, mit dem du z.B. Subventionierungen für Unternehmerisches Handeln und finanzielle Deckung für private unternehmerische Fehlentscheidungen durch Unternehmensgründer - in diesem [Zitat: besch******] Staat forderst...

    OT
    Mit dem Unterschied, dass solche Vorderungen in 1000 Jahren nicht durchsetzbar sind (und ich auch eingesehen habe, damit falsch zu liegen), wohl aber solche Fehlzahlungen wie oben beschrieben. Was die Aussage des besch***** Staates bestärkt
    Geändert von Bodensee (23.03.2007 um 19:42 Uhr)
    Grüsse vom Bodensee

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