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Alt 23.03.2007, 09:29   #1
TP-Junior
 
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Rechnung ins Ausland


Hallo,

ich weiß nicht wie ich den folgenden Fall behandeln muss.

Nehmen wir mal an, ein Lieferant aus der EU hat Deckel für Gläser geliefert. (innergem. Lieferung mit Ust.-ID)
Diese Deckel waren fehlerhaft, so dass der Produktionsleistung minimiert und zusätzliches Personal erforderlich war.
Dadurch sind Kosten entstanden, die nun diesem Lieferant in Rechnung gestellt werden sollen.

Wie muss nun die Rechnung gestellt werden. Mit deutscher Umsatzsteuer, wenn ja welcher Steuersatz oder ohne, müssen irgendwelche Hinweise bzgl. Steuerbefreiung auf die Rechnung?

Ich tappe da total im dunkeln. Es wäre nett wenn mir jemand erklären könnte, wie ich an den Fall rangehe und ihn lösen kann.

Vielen Dank im Voraus!
MS-ODW ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.03.2007, 09:36   #2
TP-Lady-Mod
 
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Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Guck mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...n-ausland.html

und besonders Post 2 und Post 10 beachten .
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 09:48   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
MS-ODW macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia
Guck mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...n-ausland.html

und besonders Post 2 und Post 10 beachten .
Was habe ich falsch gemacht?
MS-ODW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 09:58   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Wieso? Hast du den Thread gelesen?
Da steht genau deine Fragestellung drin und Antworten darauf...
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 10:05   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
MS-ODW macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia
Wieso? Hast du den Thread gelesen?
Da steht genau deine Fragestellung drin und Antworten darauf...
Ich habe mir den Beitrag auch durchgelesen, darin sind keine Antworten zu finden.

Ist meine Frage zu speziell?
MS-ODW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 11:03   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Diese Deckel waren fehlerhaft, so dass der Produktionsleistung minimiert und zusätzliches Personal erforderlich war.
Dadurch sind Kosten entstanden, die nun diesem Lieferant in Rechnung gestellt werden sollen.
ich frag mal ganz überspitzt: Hat der Kunde jetzt die Löhne als Leistung bekommen oder hat er die Deckel für die Gläser bekommen???

Du wirst dann sicherlich merken, dass Vertragsgegenstand die Deckel für die Gläser sind und nicht die Löhne. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Werklieferung handelt (zur Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung verweise ich auf A 27 UStR und auf die Datei im Anhang). Ob dies richtig ist kann ich vom weitem nicht beurteilen. In dem Fall wären die Vorschriften über die Lieferungen anzuwenden und somit auch die Ortsbestimmungsvorschriften; hier § 3 Abs. 6 S. 1 UStG. Die Leistung wäre steuerbar und aufgrund der innergemeinschaftlichen Lieferung steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG.

Würde es sich um eine Werkleistung handeln würde sich der Ort nach § 3a Abs. 2 Nr. 3c UStG richten. Es käme also darauf an, ob der Empfänger eine UStID-Nr. hat. Dann wäre nämlich die Leistung nicht steuerbar. Es wäre allerdings ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf der Rechnung anzugeben gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 UStG i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG.

Ich kenne die vertraglichen Vereinbarungen nicht, handelt es sich hier um 2 Leistungen (Lieferung Deckel und Nachbesserung), wurden diese Leistungen getrennt vereinbart, wie sah der Ablauf ab hinsichtlich Hauptstoffe und Nebenstoffe etc. Alles reine Spekulation.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (15.08.2007 um 21:17 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 11:55   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
MS-ODW macht alles soweit korrekt
Danke für Deine Antwort!

Zitat:
Zitat von Sven
ich frag mal ganz überspitzt: Hat der Kunde jetzt die Löhne als Leistung bekommen oder hat er die Deckel für die Gläser bekommen???
Sven
Der Lieferant hat die Löhne als Leistung bekommen!

Zitat:
Zitat von Sven
Du wirst dann sicherlich merken, dass Vertragsgegenstand die Deckel für die Gläser sind und nicht die Löhne. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Werklieferung handelt (zur Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung verweise ich auf A 27 UStR und auf die Datei im Anhang). Ob dies richtig ist kann ich vom weitem nicht beurteilen. In dem Fall wären die Vorschriften über die Lieferungen anzuwenden und somit auch die Ortsbestimmungsvorschriften; hier § 3 Abs. 6 S. 1 UStG. Die Leistung wäre steuerbar und aufgrund der innergemeinschaftlichen Lieferung steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG.
Die Rücklieferung behandel ich als innergemeinschaftlichen Lieferung steuerfrei!

Zitat:
Zitat von Sven
Würde es sich um eine Werkleistung handeln würde sich der Ort nach § 3a Abs. 2 Nr. 3c UStG richten. Es käme also darauf an, ob der Empfänger eine UStID-Nr. hat. Dann wäre nämlich die Leistung nicht steuerbar. Es wäre allerdings ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf der Rechnung anzugeben gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 UStG i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG.
Ja, der Empfänger hat eine UStID-Nr.!

Zitat:
Zitat von Sven
Ich kenne die vertraglichen Vereinbarungen nicht, handelt es sich hier um 2 Leistungen (Lieferung Deckel und Nachbesserung), wurden diese Leistungen getrennt vereinbart, wie sah der Ablauf ab hinsichtlich Hauptstoffe und Nebenstoffe etc. Alles reine Spekulation.
Ja, eigentlich handelt es sich hier um 2 Leistungen. Ob die beiden Leistungen getrennt voneinander verhandelt wurden, weiß ich nicht. Auf jeden Fall bekommen wir von dem Lieferanten eine Gutschrift, die als "innergemeinschaftlichen Lieferung" behandelt wird. Mir geht es nur um die Rechnungsstellung der Löhne bzw. Produktionskosten.
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