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Thema: Rechnung ins Ausland

  1. #1
    TP-Junior MS-ODW macht alles soweit korrekt
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    Rechnung ins Ausland

    Hallo,

    ich weiß nicht wie ich den folgenden Fall behandeln muss.

    Nehmen wir mal an, ein Lieferant aus der EU hat Deckel für Gläser geliefert. (innergem. Lieferung mit Ust.-ID)
    Diese Deckel waren fehlerhaft, so dass der Produktionsleistung minimiert und zusätzliches Personal erforderlich war.
    Dadurch sind Kosten entstanden, die nun diesem Lieferant in Rechnung gestellt werden sollen.

    Wie muss nun die Rechnung gestellt werden. Mit deutscher Umsatzsteuer, wenn ja welcher Steuersatz oder ohne, müssen irgendwelche Hinweise bzgl. Steuerbefreiung auf die Rechnung?

    Ich tappe da total im dunkeln. Es wäre nett wenn mir jemand erklären könnte, wie ich an den Fall rangehe und ihn lösen kann.

    Vielen Dank im Voraus!

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Guck mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...n-ausland.html

    und besonders Post 2 und Post 10 beachten .

  3. #3
    TP-Junior MS-ODW macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia
    Guck mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...n-ausland.html

    und besonders Post 2 und Post 10 beachten .
    Was habe ich falsch gemacht?

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wieso? Hast du den Thread gelesen?
    Da steht genau deine Fragestellung drin und Antworten darauf...

  5. #5
    TP-Junior MS-ODW macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia
    Wieso? Hast du den Thread gelesen?
    Da steht genau deine Fragestellung drin und Antworten darauf...
    Ich habe mir den Beitrag auch durchgelesen, darin sind keine Antworten zu finden.

    Ist meine Frage zu speziell?

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Diese Deckel waren fehlerhaft, so dass der Produktionsleistung minimiert und zusätzliches Personal erforderlich war.
    Dadurch sind Kosten entstanden, die nun diesem Lieferant in Rechnung gestellt werden sollen.
    ich frag mal ganz überspitzt: Hat der Kunde jetzt die Löhne als Leistung bekommen oder hat er die Deckel für die Gläser bekommen???

    Du wirst dann sicherlich merken, dass Vertragsgegenstand die Deckel für die Gläser sind und nicht die Löhne. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Werklieferung handelt (zur Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung verweise ich auf A 27 UStR und auf die Datei im Anhang). Ob dies richtig ist kann ich vom weitem nicht beurteilen. In dem Fall wären die Vorschriften über die Lieferungen anzuwenden und somit auch die Ortsbestimmungsvorschriften; hier § 3 Abs. 6 S. 1 UStG. Die Leistung wäre steuerbar und aufgrund der innergemeinschaftlichen Lieferung steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG.

    Würde es sich um eine Werkleistung handeln würde sich der Ort nach § 3a Abs. 2 Nr. 3c UStG richten. Es käme also darauf an, ob der Empfänger eine UStID-Nr. hat. Dann wäre nämlich die Leistung nicht steuerbar. Es wäre allerdings ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf der Rechnung anzugeben gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 UStG i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG.

    Ich kenne die vertraglichen Vereinbarungen nicht, handelt es sich hier um 2 Leistungen (Lieferung Deckel und Nachbesserung), wurden diese Leistungen getrennt vereinbart, wie sah der Ablauf ab hinsichtlich Hauptstoffe und Nebenstoffe etc. Alles reine Spekulation.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (15.08.2007 um 21:17 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
    TP-Junior MS-ODW macht alles soweit korrekt
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    Danke für Deine Antwort!

    Zitat Zitat von Sven
    ich frag mal ganz überspitzt: Hat der Kunde jetzt die Löhne als Leistung bekommen oder hat er die Deckel für die Gläser bekommen???
    Sven
    Der Lieferant hat die Löhne als Leistung bekommen!

    Zitat Zitat von Sven
    Du wirst dann sicherlich merken, dass Vertragsgegenstand die Deckel für die Gläser sind und nicht die Löhne. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Werklieferung handelt (zur Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung verweise ich auf A 27 UStR und auf die Datei im Anhang). Ob dies richtig ist kann ich vom weitem nicht beurteilen. In dem Fall wären die Vorschriften über die Lieferungen anzuwenden und somit auch die Ortsbestimmungsvorschriften; hier § 3 Abs. 6 S. 1 UStG. Die Leistung wäre steuerbar und aufgrund der innergemeinschaftlichen Lieferung steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG.
    Die Rücklieferung behandel ich als innergemeinschaftlichen Lieferung steuerfrei!

    Zitat Zitat von Sven
    Würde es sich um eine Werkleistung handeln würde sich der Ort nach § 3a Abs. 2 Nr. 3c UStG richten. Es käme also darauf an, ob der Empfänger eine UStID-Nr. hat. Dann wäre nämlich die Leistung nicht steuerbar. Es wäre allerdings ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf der Rechnung anzugeben gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 UStG i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG.
    Ja, der Empfänger hat eine UStID-Nr.!

    Zitat Zitat von Sven
    Ich kenne die vertraglichen Vereinbarungen nicht, handelt es sich hier um 2 Leistungen (Lieferung Deckel und Nachbesserung), wurden diese Leistungen getrennt vereinbart, wie sah der Ablauf ab hinsichtlich Hauptstoffe und Nebenstoffe etc. Alles reine Spekulation.
    Ja, eigentlich handelt es sich hier um 2 Leistungen. Ob die beiden Leistungen getrennt voneinander verhandelt wurden, weiß ich nicht. Auf jeden Fall bekommen wir von dem Lieferanten eine Gutschrift, die als "innergemeinschaftlichen Lieferung" behandelt wird. Mir geht es nur um die Rechnungsstellung der Löhne bzw. Produktionskosten.

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