Hmm, aber woher soll ich wissen, wie der Geschäftsgegenstand ist. Da schreibt eigentlich niemand dazu ob Ihn Agenturen kontaktieren dürfen oder nicht.
Wenn nichts dabei steht, dass ich es nicht darf, darf ich es also, oder?
Wenn ein Dienstleister, z.B. Sänger sich in Form einer Kleinanzeige anbietet. Ist es dann mir als Vermittlungsdienstleister erlaubt ihm ein Angebot per E-Mail oder Telefon zu machen?
Hmm, aber woher soll ich wissen, wie der Geschäftsgegenstand ist. Da schreibt eigentlich niemand dazu ob Ihn Agenturen kontaktieren dürfen oder nicht.
Wenn nichts dabei steht, dass ich es nicht darf, darf ich es also, oder?
Ja, das hab ich schon verstanden. Aber woher weiss ich ob die Kontaktaufnahme in diesem Inserat über diese Medien gewünscht ist?
Ja meist per E-Mail oder per Telefon
Was ich nicht verstehe: Wie kann ich sicher gehen dass die Dienstleister auch Angebote von Agenturen haben möchten und nicht nur Anfragen von direkten Kunden?
Ich meine jetzt wegen dem Wettbewerbsrecht
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