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Alt 24.03.2007, 22:13   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
maniaxxx macht alles soweit korrekt

Lohnsteuerfrage


Hallo Forum,
ich muss jetzt langsam meine Lohnsteuererklärung einreichen,
gleichzeitig muss ich jetzt aber auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
losschicken.
Das Ding ist:
Ich bin erst vor kurzem umgezogen, habe erst in meinem neuen Wohnort
das Gewerbe angemeldet.
Muss ich jetzt die Lohnsteuererklärung zum FA in meinem alten Wohnort schicken,
oder kann ich die quasi gleichzeitig an mein neues FA schicken ?
Da das meine erste Lohnsteuer ist, muss ich ja ankreuzen, dass ich eine Steuernummer
brauche, das wird doch aber nicht die gleiche sein können, wie die die ich dann für das
Gewerbe erhalte, oder?
Die Steuernummer für das Gewerbe ist dann für Umsatz- und Gewerbesteuer?
(Auch bei Kleinunternehmern?)

Vielen Dank,
maniaxxx
maniaxxx ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.03.2007, 11:58   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von maniaxxx
Muss ich jetzt die Lohnsteuererklärung zum FA in meinem alten Wohnort schicken,
oder kann ich die quasi gleichzeitig an mein neues FA schicken ?
M.E. musst du die Steuererklärung an dein neues, also an das jetzige Wohnsitzfinanzamt schicken.

Zitat:
Zitat von maniaxxx
Da das meine erste Lohnsteuer ist, muss ich ja ankreuzen, dass ich eine Steuernummer
brauche, das wird doch aber nicht die gleiche sein können, wie die die ich dann für das
Gewerbe erhalte, oder?
Die Steuernummer für das Gewerbe ist dann für Umsatz- und Gewerbesteuer?
(Auch bei Kleinunternehmern?)
Du bekommst vom Finanzamt lediglich eine Steuernummer, diese ist dann für die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2007, 12:46   #3
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von maniaxxx
Die Steuernummer für das Gewerbe ist dann für Umsatz- und Gewerbesteuer?
(Auch bei Kleinunternehmern?)
Wie Matthias schon geschrieben hat...

Zusätzlich kannst du (auch als Kleinunternehmer) eine USt-ID beantragen, z.B. für innergemeinschaftliche Erwerbe und Leistungen nach $13bUSTG.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2007, 13:14   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
maniaxxx macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Matthias
Du bekommst vom Finanzamt lediglich eine Steuernummer, diese ist dann für die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Auch für die Lohnsteuer?
Gruß,
maniaxxx
maniaxxx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2007, 13:25   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von maniaxxx
Auch für die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer

Gruß,
Matthias
__________________
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2007, 13:25   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ja.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2007, 14:44   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
maniaxxx macht alles soweit korrekt
Ach so,
vielen Dank dafür.
Gruß,
maniaxxx
maniaxxx ist offline   Mit Zitat antworten
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