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Thema: Lohnsteuerfrage

  1. #1
    TP-Junior maniaxxx macht alles soweit korrekt
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    19

    Lohnsteuerfrage

    Hallo Forum,
    ich muss jetzt langsam meine Lohnsteuererklärung einreichen,
    gleichzeitig muss ich jetzt aber auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    losschicken.
    Das Ding ist:
    Ich bin erst vor kurzem umgezogen, habe erst in meinem neuen Wohnort
    das Gewerbe angemeldet.
    Muss ich jetzt die Lohnsteuererklärung zum FA in meinem alten Wohnort schicken,
    oder kann ich die quasi gleichzeitig an mein neues FA schicken ?
    Da das meine erste Lohnsteuer ist, muss ich ja ankreuzen, dass ich eine Steuernummer
    brauche, das wird doch aber nicht die gleiche sein können, wie die die ich dann für das
    Gewerbe erhalte, oder?
    Die Steuernummer für das Gewerbe ist dann für Umsatz- und Gewerbesteuer?
    (Auch bei Kleinunternehmern?)

    Vielen Dank,
    maniaxxx

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von maniaxxx
    Muss ich jetzt die Lohnsteuererklärung zum FA in meinem alten Wohnort schicken,
    oder kann ich die quasi gleichzeitig an mein neues FA schicken ?
    M.E. musst du die Steuererklärung an dein neues, also an das jetzige Wohnsitzfinanzamt schicken.

    Zitat Zitat von maniaxxx
    Da das meine erste Lohnsteuer ist, muss ich ja ankreuzen, dass ich eine Steuernummer
    brauche, das wird doch aber nicht die gleiche sein können, wie die die ich dann für das
    Gewerbe erhalte, oder?
    Die Steuernummer für das Gewerbe ist dann für Umsatz- und Gewerbesteuer?
    (Auch bei Kleinunternehmern?)
    Du bekommst vom Finanzamt lediglich eine Steuernummer, diese ist dann für die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von maniaxxx
    Die Steuernummer für das Gewerbe ist dann für Umsatz- und Gewerbesteuer?
    (Auch bei Kleinunternehmern?)
    Wie Matthias schon geschrieben hat...

    Zusätzlich kannst du (auch als Kleinunternehmer) eine USt-ID beantragen, z.B. für innergemeinschaftliche Erwerbe und Leistungen nach $13bUSTG.

  4. #4
    TP-Junior maniaxxx macht alles soweit korrekt
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    19
    Zitat von Matthias
    Du bekommst vom Finanzamt lediglich eine Steuernummer, diese ist dann für die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
    Auch für die Lohnsteuer?
    Gruß,
    maniaxxx

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von maniaxxx
    Auch für die Lohnsteuer?
    Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer

    Gruß,
    Matthias
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  6. #6
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  7. #7
    TP-Junior maniaxxx macht alles soweit korrekt
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    19
    Ach so,
    vielen Dank dafür.
    Gruß,
    maniaxxx

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