nicht dass ich wüsste
wer sagt das denn?
Domaininhaber ist doch sowieso abrufbar
Moin,
nachdem ich mich durch einen Haufen Links gewühlt habe, finde ich keine klare Antwort auf meine Fragestellung, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Muß im Impressum der Domaininhaber und/oder Admin-C genannt werden oder kann der Name im Impressum von diesen Daten abweichen? Ich meine, Domainhinhaber bzw. Admin-C muss im Impressum stehen oder?
nicht dass ich wüsste
wer sagt das denn?
Domaininhaber ist doch sowieso abrufbar
Seit wann muss man einen Domain Eigner nennen?
ViSdP kann auch eine ganz andere Person sein.
Ok, dass kann ich logisch nachvollziehen. Aber wer ist dann in welcher Reihenfolge haftbar? Übernimmt dann tatsächlich von der Verantwortlichkeit der die Domain, der im Impressum genannt ist, die Rolle vom Owner-C und Admin-C?Zitat von webcreate
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen....
Ich denke schon, denn an wen soll man sich sonst im Falle des Falles halten.
Die Impressumspflicht erfolgt aus den Vorgaben des deutschen Teledienstgesetztes, gibt es sogar gar nicht so lange.
Damit wird eigentlich "nur" die inhaltliche Verantwortlichkeit festgelegt (und eine sog. "ladungsfähige" Anschrift ist Pflicht)
Die Eigentumsrechte an einer Domain hat der AdminC, ist also ein ganz anderes Recht
"OwnerC" scheint mir eine freiwillige/zusätzliche Angabe zu sein. Bei meinen Domains bzw. bei meinem Provider gibt es gar keinen "OwnerC", insofern wahrscheinlich von nachrangiger Bedeutung
TelemediengesetzZitat von Thomas
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