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Alt 27.03.2007, 13:38   #1
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Kleingewerbe Einkünfte verrechnen


Hallo!

Das ist mein erster Beitrag hier im Forum


Ich plane mich nebenher selbständig zu machen und bin schon seit bestimmt einem Monat am recherchieren, doch komme ich nicht immer auf einen grünen Zweig, weshalb ich sehr glücklich wäre, wenn ihr mir ein wenig helfen könntet.

Und zwar sieht mein Informationsbedürfnis folgendermaßen aus:

Ich bin aktuell student und familienversichert.
Ich möchte mich selbständig machen und gehe rein rechnerisch von folgender Situation aus:

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: 700,- monatlich
-> kaum Gegenausgaben; sind die 700,- € dann der Gewinn?
-> damit erlischt sofort der Anspruch auf Familienversicherung: kann ich mich dann als Student versichern lassen, oder will die KK mich als hauptberuflich Gewerbetreibenden versichern? Die KK unterstellen mir ja dann gleich einen Gewinn von ca 1800, woraus sie dann ca 250,- Monatsbeitrag berechnen! Das wär natürlich ne Katastrophe!
-> mit diesem Einkommen erlischt der Anspruch auf Kindergeldanspruch

es sei denn, ich könnte die KK Beiträge als Versorgungsaufwendungen von den 700,- abziehen. Geht das? Was kann ich noch von den 700 abziehen? Rentenversicherungsbeiträge in eine private Rente?

Angenommen, ich würde mir einen PKW mit einem BLNP von 20.000 leasen, den ich zu nur 30% beruflich nutze (Fahrtenbuch? oder kann ich 35% pauschal festlegen?)

wie würde sich das auf die 700,- auswirken, wenn eine Leasingrate von 150,- , Kfz Steuern und Versicherung in Höhe von 100,- und Spritkosten in Höhe von 100,- anfielen?

Meine Vermutung lautet, dass 1% vom BLNP als Gewinn angerechnet werden würde (oder nur 30% von 1% ?) und dann 30% der Unterhaltungskosten (Sprit, Leasing, Versicherung, Steuern) wieder abgezogen werden würden - ist das korrekt?

Wie ist das mit dieser Geschichte, mit den Kundenfahrten - kann ich da zusätzlich 0,3€ pro km absetzen?

Hoffe, das ist jetzt kein allzu großes Durcheinander und jemand erbarmt sich meiner

Danke,
Hans

Geändert von Bllack (27.03.2007 um 14:05 Uhr).
Bllack ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.03.2007, 19:13   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Bllack Beitrag anzeigen
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: 700,- monatlich
-> kaum Gegenausgaben; sind die 700,- € dann der Gewinn?
Exakt.

Zitat:
-> damit erlischt sofort der Anspruch auf Familienversicherung: kann ich mich dann als Student versichern lassen, oder will die KK mich als hauptberuflich Gewerbetreibenden versichern? Die KK unterstellen mir ja dann gleich einen Gewinn von ca 1800, woraus sie dann ca 250,- Monatsbeitrag berechnen! Das wär natürlich ne Katastrophe!
Untrstellen tut die Krankenkasse gar nichts. Selbst wenn Du dich freiwillig versichern müsstest würdest Du bei bis ca. 830 Euro Einkommen im Monat den Mindestbeitrag von ca. 130 Euro zahlen müssen.

Zitat:
-> mit diesem Einkommen erlischt der Anspruch auf Kindergeldanspruch
Erlischt bei bei meine ich über 7600 Euro Einkommen im Jahr, was ja bei Dir der Fall wäre (12*700=8400 Euro).

Zitat:
Angenommen, ich würde mir einen PKW mit einem BLNP von 20.000 leasen, den ich zu nur 30% beruflich nutze (Fahrtenbuch? oder kann ich 35% pauschal festlegen?)

wie würde sich das auf die 700,- auswirken, wenn eine Leasingrate von 150,- , Kfz Steuern und Versicherung in Höhe von 100,- und Spritkosten in Höhe von 100,- anfielen?
Ist die Frage, ob Dich das am Ende nicht mehr kostet als die anders fälligen Beiträge, die anderen 70% musst Du ja auch noch zahlen, und zwar aus dem privaten Geldbeutel.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2007, 15:38   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2007
Bllack macht alles soweit korrekt
vielen Dank für die schnelle Antwort, Thomas!

hast Du vielleicht für die übrigens Fragen auch eine Antwort für mich?
Bllack ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2007, 15:44   #4
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
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Wenn ich die hätte wären sie schon im letzten Posting von mir gewesen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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