Die Frachtkosten stellen eine Nebenleistung dar und teilen somit das Schicksal der Hauptleistung. Die Hauptleistung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG, was auch in der Rechnung vermerkt werden muss.
Gruß
Sven
Hi,
ich habe mal wieder eine Frage an Euch.
Ein Lieferant (EU-Ausland mit USt.-ID) hat mir (Unternehmen mit USt.-ID) Ware geliefert. Ein von uns beauftragter Spediteur (ebenfalls EU-Ausland mit USt.-ID) hat mir diese befördert.
Nun möchte ich diese Beförderungskosten an den Waren-Lieferanten weiterberechnen.
Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen, wenn ich die Rechnung "netto" stelle bzw. müssen wir irgendwelche Hinweise bzgl. der Steuerbefreiung vermerken.
Danke für Eure Hilfe...
MS-ODW
Die Frachtkosten stellen eine Nebenleistung dar und teilen somit das Schicksal der Hauptleistung. Die Hauptleistung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG, was auch in der Rechnung vermerkt werden muss.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Danke erst einmal für Eure Antworten...
Wie schon gesagt, wir haben einen Spediteur beauftragt bei einem Lieferanten Ware abzuholen.
Die Ware wird demnächst aufgrund von Mängeln zurück geschickt. Es wurde mit dem Lieferanten vereinbart, dass er die Beförderungskosten übernimmt.
Das ist doch nicht als "innergementschaftl. Lieferung" zu behandeln, oder?
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)