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Thema: Weiterberechnung von Frachtkosten...

  1. #1
    TP-Junior MS-ODW macht alles soweit korrekt
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    Weiterberechnung von Frachtkosten...

    Hi,

    ich habe mal wieder eine Frage an Euch.

    Ein Lieferant (EU-Ausland mit USt.-ID) hat mir (Unternehmen mit USt.-ID) Ware geliefert. Ein von uns beauftragter Spediteur (ebenfalls EU-Ausland mit USt.-ID) hat mir diese befördert.

    Nun möchte ich diese Beförderungskosten an den Waren-Lieferanten weiterberechnen.

    Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen, wenn ich die Rechnung "netto" stelle bzw. müssen wir irgendwelche Hinweise bzgl. der Steuerbefreiung vermerken.

    Danke für Eure Hilfe...

    MS-ODW

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Die Frachtkosten stellen eine Nebenleistung dar und teilen somit das Schicksal der Hauptleistung. Die Hauptleistung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG, was auch in der Rechnung vermerkt werden muss.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von MS-ODW Beitrag anzeigen
    Ein Lieferant (EU-Ausland mit USt.-ID) hat mir (Unternehmen mit USt.-ID) Ware geliefert. Ein von uns beauftragter Spediteur (ebenfalls EU-Ausland mit USt.-ID) hat mir diese befördert.

    Nun möchte ich diese Beförderungskosten an den Waren-Lieferanten weiterberechnen.
    Öhm, dein Lieferant hat dir aber mit seiner Warenrechnung auch schon Lieferkosten in Rechnung gestellt?
    Oder warum willst du von ihm die Speditionskosten wieder haben?

  4. #4
    TP-Junior MS-ODW macht alles soweit korrekt
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    Danke erst einmal für Eure Antworten...

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Öhm, dein Lieferant hat dir aber mit seiner Warenrechnung auch schon Lieferkosten in Rechnung gestellt?
    Oder warum willst du von ihm die Speditionskosten wieder haben?
    Wie schon gesagt, wir haben einen Spediteur beauftragt bei einem Lieferanten Ware abzuholen.

    Die Ware wird demnächst aufgrund von Mängeln zurück geschickt. Es wurde mit dem Lieferanten vereinbart, dass er die Beförderungskosten übernimmt.

    Das ist doch nicht als "innergementschaftl. Lieferung" zu behandeln, oder?

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