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Wenn der AN sich entscheiden würde, auf Fahrtenbuch Regelung umzusteigen, wäre dann die Fahrt zur Bildungseinrichtung eine Dienstfahrt und entsprechend die Rückfahrt nach Hause eine Dienstfahrt ? Wäre dann bei Fahrtenbuchregelung Vorteilhaft da es dann günstiger würde als die 1% Regelung, da ja nicht die 0,03% pro KM angerechnet würden sondern ein Teil der tatsächlichen Kosten.
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das ist ein reines Rechenbeispiel
Entweder pauschale Ermittlung anhand der 1 % - Regelung
a) Privatfahrten 1 %
b) Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte 0,03 %
c) Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung 0,002 %
oder
Ansatz der tatsächlichen Kosten
gefahrene private Kilometer / gesamte Kilometer * 100 = Privatanteil
Privatanteil * Gesamtkosten = Private Nutzungsversteuerung
EDIT: Allerdings gilt für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sowie für die Familienheimfahrten auch die Einschränkung wie bei Arbeitnehmern mit dem Ansatz der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Es wird also ein Vergleich angestellt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen höher sind als die Pauschalen, so ist der überschüssige Betrag eine nichtabziehbare Betriebsausgabe, siehe § 4 Abs. 5a EStG
Zitat:
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Wenn der AN mit seinem Dienstwagen in seiner Freizeit einen etwas entfernteren Arztbesuch hat, kann er dann wie, als wenn er einen Privatwagen hätte, die 0,30€ pro gefahrenem Kilometer bei den Außergewöhnlichen Belastungen ansetzen ? (schließlich versteuert er ja den Privatanteil)
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grds. sind die Aufwendungen nur in Höhe der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel anzusetzen. Da dies aber schwer zu ermitteln ist sollte es beim Ansatz der 0,30 EUR keine Probleme geben.
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Bei der 1% Regelung werden 0,30€ pro Entfernungskilometer als pauschalversteuerter Zuschuss behandelt. Kann der Arbeitnehmer trotzdem in seiner persönlichen Steuererklärung 0,30€ pro Entfernungskilometer als Werbungskosten angeben ? (Lohnbüro sagte, dass es nicht geht ??????)
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auch wenn der Lohnbereich nicht meine Stärke ist kann ich dies bestätigen, siehe § 40 Abs. 2 S. 3 EStG und R 127 Abs. 5 S. 3 LStR
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40.html
http://195.243.173.120/persoline/ser...ent.ioid=13296
Die pauschale Versteuerung betrifft aber nur die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und nicht die Aufwendungen bei den Krankheitsfahrten.
Zitat:
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AN noch einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgeht, bei welcher gelegentlich Kunden besuchen muss für diese Fahrt den Dienstwagen seines AG nutzt. Kann er dann die Fahrten dorthin mit 0,30 je gefahrenem KM in der EÜR ansetzten ? (Wäre ja ähnlich als würde er sich ein PKW leihen, zb. von einem Bekannten)
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ich denke mal, dass dies möglich ist zumal die Pauschalversteuerung nur die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrifft und ansonsten ja eine Besteuerung der restlichen Privatfahrten beim Arbeitgeber erfolgt.
Gruß
Sven