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Thema: Fragen zum Dienstwagen

  1. #1
    TP-Junior das_y0gi macht alles soweit korrekt
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    Fragen zum Dienstwagen

    Hallo TPler,

    ich hab einige allgemeine Fragen zum Dienstwagen. Mit unter sehr knifflig, aber vielleicht weiss ja wehr Bescheid.



    Wenn der AN vom AG einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt und dieser den bisher mit der 1% Regelung besteuert (sehr teuer durch einen längeren Anfahrtsweg).

    Deshalb überlegt sich der AN auf Fahrtenbuch umzusteigen. Problem sind sehr wenige dienstfahrten.

    Der AG finanziert dem AN eine Fortbildung in dem Bereich, in welchem er arbeitet mehrere Tage fährt er Nachmittags los zur Fortbildungsstätte und von dort direkt Nach Hause. Jetzt die Strecken:
    AN-Zuhause -> Betrieb 50km

    Betrieb -> Fortbildungsstätte 45km

    Fortbildungsstätte -> AN-Zuhause 35km

    Wenn der AN sich entscheiden würde, auf Fahrtenbuch Regelung umzusteigen, wäre dann die Fahrt zur Bildungseinrichtung eine Dienstfahrt und entsprechend die Rückfahrt nach Hause eine Dienstfahrt ? Wäre dann bei Fahrtenbuchregelung Vorteilhaft da es dann günstiger würde als die 1% Regelung, da ja nicht die 0,03% pro KM angerechnet würden sondern ein Teil der tatsächlichen Kosten.

    2. Sache:
    Wenn der AN mit seinem Dienstwagen in seiner Freizeit einen etwas entfernteren Arztbesuch hat, kann er dann wie, als wenn er einen Privatwagen hätte, die 0,30€ pro gefahrenem Kilometer bei den Außergewöhnlichen Belastungen ansetzen ? (schließlich versteuert er ja den Privatanteil)

    3. Sache:
    Bei der 1% Regelung werden 0,30€ pro Entfernungskilometer als pauschalversteuerter Zuschuss behandelt. Kann der Arbeitnehmer trotzdem in seiner persönlichen Steuererklärung 0,30€ pro Entfernungskilometer als Werbungskosten angeben ? (Lohnbüro sagte, dass es nicht geht ??????)

    4. Sache
    AN noch einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgeht, bei welcher gelegentlich Kunden besuchen muss für diese Fahrt den Dienstwagen seines AG nutzt. Kann er dann die Fahrten dorthin mit 0,30 je gefahrenem KM in der EÜR ansetzten ? (Wäre ja ähnlich als würde er sich ein PKW leihen, zb. von einem Bekannten)


    Viele nicht ganz so einfache Fragen (habe schon viel gegoogelt und ua. mit den Damen von Steuerbüro telefoniert, aber die hatten anscheinend selber nicht das nötige Wissen) aber nicht gefunden.

    Vielen Dank für Antworten.

    mfg

  2. #2
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    Wenn der AN sich entscheiden würde, auf Fahrtenbuch Regelung umzusteigen, wäre dann die Fahrt zur Bildungseinrichtung eine Dienstfahrt und entsprechend die Rückfahrt nach Hause eine Dienstfahrt ? Wäre dann bei Fahrtenbuchregelung Vorteilhaft da es dann günstiger würde als die 1% Regelung, da ja nicht die 0,03% pro KM angerechnet würden sondern ein Teil der tatsächlichen Kosten.
    das ist ein reines Rechenbeispiel

    Entweder pauschale Ermittlung anhand der 1 % - Regelung
    a) Privatfahrten 1 %
    b) Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte 0,03 %
    c) Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung 0,002 %

    oder

    Ansatz der tatsächlichen Kosten

    gefahrene private Kilometer / gesamte Kilometer * 100 = Privatanteil
    Privatanteil * Gesamtkosten = Private Nutzungsversteuerung

    EDIT: Allerdings gilt für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sowie für die Familienheimfahrten auch die Einschränkung wie bei Arbeitnehmern mit dem Ansatz der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Es wird also ein Vergleich angestellt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen höher sind als die Pauschalen, so ist der überschüssige Betrag eine nichtabziehbare Betriebsausgabe, siehe § 4 Abs. 5a EStG

    Wenn der AN mit seinem Dienstwagen in seiner Freizeit einen etwas entfernteren Arztbesuch hat, kann er dann wie, als wenn er einen Privatwagen hätte, die 0,30€ pro gefahrenem Kilometer bei den Außergewöhnlichen Belastungen ansetzen ? (schließlich versteuert er ja den Privatanteil)
    grds. sind die Aufwendungen nur in Höhe der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel anzusetzen. Da dies aber schwer zu ermitteln ist sollte es beim Ansatz der 0,30 EUR keine Probleme geben.

    Bei der 1% Regelung werden 0,30€ pro Entfernungskilometer als pauschalversteuerter Zuschuss behandelt. Kann der Arbeitnehmer trotzdem in seiner persönlichen Steuererklärung 0,30€ pro Entfernungskilometer als Werbungskosten angeben ? (Lohnbüro sagte, dass es nicht geht ??????)
    auch wenn der Lohnbereich nicht meine Stärke ist kann ich dies bestätigen, siehe § 40 Abs. 2 S. 3 EStG und R 127 Abs. 5 S. 3 LStR
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40.html
    http://195.243.173.120/persoline/ser...ent.ioid=13296

    Die pauschale Versteuerung betrifft aber nur die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und nicht die Aufwendungen bei den Krankheitsfahrten.

    AN noch einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgeht, bei welcher gelegentlich Kunden besuchen muss für diese Fahrt den Dienstwagen seines AG nutzt. Kann er dann die Fahrten dorthin mit 0,30 je gefahrenem KM in der EÜR ansetzten ? (Wäre ja ähnlich als würde er sich ein PKW leihen, zb. von einem Bekannten)
    ich denke mal, dass dies möglich ist zumal die Pauschalversteuerung nur die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrifft und ansonsten ja eine Besteuerung der restlichen Privatfahrten beim Arbeitgeber erfolgt.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (28.03.2007 um 13:55 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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