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Alt 28.03.2007, 21:45   #1
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Geschenke beilegen - Grund zur Abmahnung?


Hallo zusammen,

ich hatte eigentlich vor, meinen Bestellungen ein kleines Präsent beizulegen, z.B. ne Tüte Gummibärchen, Bleistifte, Kugelschreiber, etc.. Evtl. auch etwas höherwertigeres, je nachdem, wie hoch der Bestellwert des Kunden ist. Unter Umständen auch ein paar Warenproben verschiedener Duftrichtungen oder Ähnliches (da ich aus dem Kosmetikbereich komme).

Jetzt habe ich gelesen, dass man sich direkt ne Abmahnung einhandelt, wenn man Geschenke beilegt. Vor allem dann, wenn es sich um Waren handelt, die man theoretisch auch verkaufen könnte, also Warenproben, Gummibärchen, etc.. Angeblich ist dies ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Ist dem wirklich so, dass man nur eindeutige Werbegschenke beilegen darf, also z.B. einen Kugelschreiber mit eigenem Logo oder sowas und noch nicht mal ne ganz normale Tüte Gummibärchen, die ca. 10 Cent kostet?

Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht?
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Alt 28.03.2007, 23:32   #2
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Hallo,

wo hast du das denn gelesen? Ich lege auch immer was bei, eben auch diese Mini Tütchen Gummibärchen oder Bonbon´s wo "Dankeschön" draufsteht, Kugelschreiber etc. Wenn mal jemand was für 2000 Euro bestellt, dann auch mal ne 30 Euro Tastatur mit meinem Logo.
Wenn man dies nicht dürfte, dann wäre doch die ganze Werbemittelindustrie am A.....
Andere geben 20% auf alles (außer Tiernahrung ), dann wird man doch wohl so Centkram beilegen dürfen. Wenn man dafür wirklich abgemahnt werden darf, na dann Gute Nacht.

LG Day
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Alt 29.03.2007, 06:24   #3
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@daytrader:
Das habe ich im xt-commerce Forum gelesen. Da hat es wohl jemanden erwischt, der bei jeder Bestellung einen String-Tanga beigelegt hat (er kommt wohl aus dem Erotiksektor). Und alleine wegen der Ankündigung auf der HP, dass er das macht, ist er schon abgemahnt worden. Und dabei wurde halt gesagt, dass alles, was man auch verkaufen kann, kein Geschenk mehr ist, höchstens sowas wie ein minderwertiger Bleistift...
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Alt 29.03.2007, 08:37   #4
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Mhhh, nagut ich lege nichts bei was aus meinem Sektor kommt, also ich handel nicht mit Süsswaren, Schreibwaren etc. und ich habe auch nichts davon auf meiner HP angekündigt.
Aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Ist es jetzt schädlicher für den Wettbewerber, wenn ich einen String für einen einen Euro EK beilege oder beispielsweise gleich mit Rabatten bis in den 2-stelligen Bereich um mich werfe
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Alt 29.03.2007, 08:44   #5
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Ich verstehe den Sinn auch nicht. Ich hätte auch nie gedacht, dass so etwas gegen das Wettbewerbsrecht verstösst. Aber die deutschen Gesetze sind doch jeden Tag für eine böse Überraschung gut...
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Alt 29.03.2007, 08:57   #6
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Klar sind die Gesetze notwendig. Aber meiner Meinung nach sollten sie nur ein Grundgerüst abdecken und dafür sorgen, dass es Wettbewerb geben kann. Den Rest sollte der Markt selbst regeln und vor allem sollte man die Möglichkeit haben, sich durch ein bißchen Einfallsreichtum von der Konkurrenz abzuheben.
Und dazu zählt für mich auch, dass ich mich positiv von meinen Konkurrenten abheben kann, indem ich der Bestellung ein Päckchen Gummibärchen beilege.
So etwas sollte keinesfalls gesetzlich geregelt sein und schon gar nicht als Rechtsstreit vor einem Gericht ausgetragen werden...

Aber da werde ich z.Z. fast täglich eines besseren belehrt. Zum Glück habe ich mir meine AGB und die HP über einen Anwalt absegnen lassen, sonst wäre ich wohl pleite gewesen, bevor es richtig losgegangen wäre. Und das nicht, weil ich Preise falsch auszeichne oder wegen der Widerrufserklärung.

Aber man kann sogar abgemahnt werden, wenn die Versandkosten verlinkt sind und beim Klick ein Pop Up aufgeht, wo die Versandkosten hinterlegt sind. Hat der Kunde nämlich einen PopUp-Blocker installiert, sieht er die Versandkosten nicht und somit verstösst man gegen die Preisabgabenverordnung. Als ich das erharen habe, konnte ich nur noch den Kopf schütteln. Du bist verantwortlich, weil sich der Kunde einen Blocker installiert hat und dann auch noch vor Gericht Recht bekommt. Was soll so ein Unsinn?
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Alt 29.03.2007, 08:58   #7
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Da fällt mir noch ein dass es für XTC Shops ja extra Module zu kaufen nach dem Motto" Kaufen Sie diesen Artikel und Sie bekommen dieses kostenlos".
Wäre ja dann sinnlos und quasi Anstiftung zum Wettbewerbsverstoß .
Das riecht ja nach neuen Aufträgen für unsere armen Anwälte.
Nee ich denke, dass ist ein verfrühter Aprilscherz. Sowas sinnlosem kann doch kein normaldenkender Mensch zustimmen.
Müssen jetzt diese kostenlosen Bonbons in den Bonbongläsern in den Kassenbereichen(z.B. jeder T-Punkt und in fast jeden anderen Laden) auch verschwinden
Als ich mir letztens eine teure Jacke gekauft habe, habe ich ein Basecap geschenkt bekommen. War das ein Verstoß
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Alt 29.03.2007, 09:02   #8
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@daytrader: Wenn du einen Anwalt hast, frag ihn, er wird dir das bestätigen. Ich konnte es auch nicht glauben, habe nachgefragt und auch die Bestätigung bekommen, dass es richtig its und kein Aprilscherz.
Da scheint es auch einen Unterschied zu geben zwischen Versandhandel und stationärem Handel.
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Alt 29.03.2007, 09:15   #9
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Also Leute ihr zerstört gerade meinen letzten Funken Glauben an Deutschland.
Es ist doch kein echter Wettbewerbsvorteil, wenn man man dem Kunden eine Tüte Gummibärchen für nichtmal 10 Cent beilegt. Dem kann doch keiner Zustimmen.
Es ist richtig, das man keine Artikel verschenken darf und wenigstens einen Symbolischen Wert auf die Rechnung schreiben muss. Das kann doch aber niemals für Beilagen gelten.
Die Mini Gummibärchen Tüten gibt es meines Wissens doch nichtmal einzeln zu kaufen. Ich habe auch schon von großen Weltweit bekannten Versandhäusern Beilagen bekommen und sei es nur in Form eines Kugelschreibers.
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Alt 29.03.2007, 09:31   #10
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Zitat:
Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
Zum Glück habe ich mir meine AGB und die HP über einen Anwalt absegnen lassen, sonst wäre ich wohl pleite gewesen, bevor es richtig losgegangen wäre.
Noch kurz was dazu....Ich habe selber meine AGB´s für rund 1200 Euro von einem Anwalt erstellen lassen. Viel schneller kann man sein Geld eigentlich nicht aus dem Fenster werfen. Es kommen beinahe jede Woche neue Urteile raus, die deine AGB´s dann nicht mehr mit abdecken. Dann kannst du schon wieder abgemahnt werden, weil deine AGB´s nicht mehr stimmen. Mein Anwalt trägt die Haftung auch nur für eine sehr kurze Zeit. Viele Anwälte weigern sich inzwischen sowieso schon AGB´s zu erstellen, weil sie nächste Woche schon wieder ungültig sein können.
Ich bin immer froh, wenn ich bloß eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale bekommen. Die kostet nur 189 Euro Wenn die Abmahnung von einem Anwalt eines Mitbewerbers kommt, dann kostet es immer gleich einen hohen 3-stelligen Wert.
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Alt 29.03.2007, 09:38   #11
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Ich weiss nicht wer von Euch Viking kennt, da bekommt man alles rund ums Büro...... In regelmässigen Abständen kommen da so Angebotsprospekte, wo man als Zusatz, wenn man etwas von dem Prospekt bestellt, ein kostenloses "Etwas" mitbestellen kann. Das geht von Süssigkeiten über diverses Bürozeugs bis hin zu schönen Tassen und Gläsern. Man muss also lediglich einen Artikel aus dem Angebotssortiment bestellen und gibt zusätzlich die Artikelnummer des extra ausgewiesenen "Geschenk" mit an und bekommt es dann.
Teilweise gibt es dann noch im regulären Katalog Angebote wie "Kaufen Sie 200 Pack Papier und erhalten Sie Süssigkeiten dazu" (als beispiel) . Von anderen Shops weiss ich, dass das Gang und gebe ist Kleinigkeiten dazu zu legen. So bekomme ich immer Feuerzeuge von meinem Tabaklieferanten usw.

Und ich glaube kaum, dass wenn ich jemandem etwas schenke, dass der mich dann abmahnt....... und wenn doch, dann muss es ja echt ein riesen Ar******h sein
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Alt 29.03.2007, 11:07   #12
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Ohne nun die genaue Rechtslage zu kennen ...
Etwas ankündigen und etwas machen, ist was anderes.
Eine Ankündigung einer Beigabe kann schon unter unlauteren Wettbewerb fallen, da man damit den Anschein erweckt, man bietet zu gleichem Preis mehr, als andere.
Wenn man es ohne Ankündigung macht, sieht das schon anders aus ...
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Alt 29.03.2007, 11:18   #13
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Zitat:
Zitat von webcreate Beitrag anzeigen
Ohne nun die genaue Rechtslage zu kennen ...
Etwas ankündigen und etwas machen, ist was anderes.
Eine Ankündigung einer Beigabe kann schon unter unlauteren Wettbewerb fallen, da man damit den Anschein erweckt, man bietet zu gleichem Preis mehr, als andere.
Wenn man es ohne Ankündigung macht, sieht das schon anders aus ...
Dann wäre ja auch solche Sachen wie kaufe drei, bezahle zwei unlauterer Wettbewerb. Für mich klingt das schon sehr nach Haarspalterei.

Denn wenn z.B. ich einen PC für 700 Euro anbiete meinetwegen nur mit Betriebsystem und der Mediamarkt gibt zum Preis von 650 Euro den gleichen PC plus eine zusätzliche Software dazu, ist eher doch eher eine Frage wie sowas kalkuliert wird, dass ein solcher Preis hinkommt. Sonst könnte ich ja vortlaufend Abmahnungen veranlassen.
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Alt 29.03.2007, 11:26   #14
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Wer sagt, das Gesetzteslagen keine Haarspalterei sind?
Früher bekam man auch eine Abmahnung, wenn man beim Preis stehen hatte "inkl. MwSt". Und warum? weil man eben den Eindruck erweckte, man bietet mehr als andere.

BTW: Ich wollte nur eine mögliche Begründung geben. Genaues sollte man bei seinem Anwalt erfragen. Eine freie Diskussion hilft einfach nicht, da man meinen kann was man will, aber das geltende Gesetz nun mal binden ist.
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Alt 29.03.2007, 11:30   #15
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Zitat von webcreate Beitrag anzeigen
Wer sagt, das Gesetzteslagen keine Haarspalterei sind?
Früher bekam man auch eine Abmahnung, wenn man beim Preis stehen hatte "inkl. MwSt". Und warum? weil man eben den Eindruck erweckte, man bietet mehr als andere.

BTW: Ich wollte nur eine mögliche Begründung geben. Genaues sollte man bei seinem Anwalt erfragen. Eine freie Diskussion hilft einfach nicht, da man meinen kann was man will, aber das geltende Gesetz nun mal binden ist.
Ja hast ja schon recht.... Aber wenn das wirklich so wäre, dann kann man im Grunde jeden abmahnen wegen nichts. Und ob sowas wirklich sein muss?
Ich würde da einfach getreu dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Angeklagter" handeln und eben wenn dann ohne Ankündigung etwas beilegen.
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