da der PKW zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird handelt es sich um Betriebsvermögen, so dass auch ein Vorsteuerabzug aus den Tankquittungen möglich ist. Ein Abzug der Vorsteuer aus anderen PKW-Rechnungen, bei denen deine Mutter als Rechnungsempfänger angegeben ist, ist jedoch nicht möglich.
Für den Nachweis der 50 % kann man ein Fahrtenbuch führen, muss man aber nicht zumal die Tätigkeit sicherlich erkennen lässt, dass der PKW nahezu ausschließlich betrieblich gefahren wird. Da eine private Nutzungsversteuerung entfällt zumal aus der Anschaffung des PKW keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht wurde ist von dieser Seite auch kein Fahrtenbuch erforderlich.
Gruß
Sven


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