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Thema: Vorsteuerabzug Tankrechnungen?

  1. #1
    TP-Newbie JH1966 macht alles soweit korrekt
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    Vorsteuerabzug Tankrechnungen?

    Hallo

    Ich bin seit 3 Jahren selbstständig. 2 Jahre als Kleinunternehmer ,da der Umsatz letztes Jahr unerwarteterweise höher war ( anderes Gewerbe als jetzt ) , bin ich nun in die Regelbesteuerung gefallen. Bin zur Zeit als Paketfahrer tätig und da hier der Verdienst nicht so hoch ist , ist es natürlich weniger schön das ich jetzt die Umsatzsteuer abführen muss. Was könnte ich als Vorsteuer abziehen ? Ich fahre mit meinem eigenen PKW und tanke auf eigene Rechnung . Ich nutze den Pkw an 6 Tagen in der Woche als Paketfahrer ( täglich 10 Stunden ) .Für Privatfahrten bleibt nicht viel Zeit . Wie ist das jetzt mit der Vorsteuer von den Tankbelegen ? Kann ich die abziehen ? Muss ich dazu ein Fahrtenbuch führen ? Noch ein problem ist das mein PKW auf meine Mutter läuft ( wegen der Prozente von der Versicherung ) . Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit das ich da Vorsteuern abziehen kann ? Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

    Gruss
    Jürgen

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    da der PKW zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird handelt es sich um Betriebsvermögen, so dass auch ein Vorsteuerabzug aus den Tankquittungen möglich ist. Ein Abzug der Vorsteuer aus anderen PKW-Rechnungen, bei denen deine Mutter als Rechnungsempfänger angegeben ist, ist jedoch nicht möglich.

    Für den Nachweis der 50 % kann man ein Fahrtenbuch führen, muss man aber nicht zumal die Tätigkeit sicherlich erkennen lässt, dass der PKW nahezu ausschließlich betrieblich gefahren wird. Da eine private Nutzungsversteuerung entfällt zumal aus der Anschaffung des PKW keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht wurde ist von dieser Seite auch kein Fahrtenbuch erforderlich.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie JH1966 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr geholfen. Jetzt kann ich wenigstens etwas Vorsteuer abziehen.

    Gruss
    Jürgen

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