Kommt darauf an, was als Vertragsbeginn im Vertrag steht.
Wenn er nichts sagt, wenn Du das Banner vorzeitig schaltest (zur Wahrnehmung seines Einspruchrechts müsste er aber Deine Seite ständig aktualisieren) ist das in meinen Augen konkludentes Handeln, was aber der Definition von "ausdrücklich" widerspricht.
Also ich persönlich finde das nicht so logisch, wie Du. Rede einfach mit Deinem Kunden, was er wann möchte![]()


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