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30.03.2007, 19:18
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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frage zu widerrufsrecht
ich hab eine wiederufsbelehrung ähnlich wie hier
punkt 8 ist auch enthalten:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).
mal hierzu ein beispiel: ich biete einen werbeplatz an, der kunde zahlt den geforderten betrag. hat er damit die dienstleistung veranlasst, ist das widerrufsrecht somit erloschen?
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31.03.2007, 13:35
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
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Zitat:
Zitat von km0005
mal hierzu ein beispiel: ich biete einen werbeplatz an, der kunde zahlt den geforderten betrag. hat er damit die dienstleistung veranlasst, ist das widerrufsrecht somit erloschen?
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Kommt darauf an, was als Vertragsbeginn im Vertrag steht.
Wenn er nichts sagt, wenn Du das Banner vorzeitig schaltest (zur Wahrnehmung seines Einspruchrechts müsste er aber Deine Seite ständig aktualisieren) ist das in meinen Augen konkludentes Handeln, was aber der Definition von "ausdrücklich" widerspricht.
Also ich persönlich finde das nicht so logisch, wie Du. Rede einfach mit Deinem Kunden, was er wann möchte 
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31.03.2007, 13:56
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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ich hatte ein angebot für werbung auf meiner seite (bei ebay). der kunde hat dieses angebot angenommen durch abgabe eines gebots. und er hat auch schon gezahlt.
ich hab die werbung aber noch nicht schalten können, weil sich der kunde nun weigert die daten für banner und url anzugeben (warum auch immer). mir sind also die hände gebunden, ich kann die dienstleistung nicht ausführen, obwohl ich das möchte.
was ich nun wissen will: hat der kunde durch seine zahlung mich ausdrücklich beauftragt, die dienstleistung (werbung schalten) zu erbringen und kann somit nicht mehr widerrufen?
klingt so, als ob ich dem kunden unbedingt das widerrufsrecht verweigern will. stimmt auch teilweise. weil das nachfragen immer und immer wieder langsam nervt und ich das endlich abschliessen will.
ich könnte ja auch einfach die werbung schalten (mit einem leeren banner und link zu meiner seite), solange bis der kunde endlich seine richtigen daten rausrückt. damit hätte ich ja dann meine seite des vertrages erfüllt, oder?
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01.04.2007, 17:16
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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"problem" is noch immer aktuell
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01.04.2007, 20:29
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
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Was bedeutet "er weigert sich"?
So wie es aussieht, habt Ihr einen Dienstleistungsvertrag über die Schaltung von Werbebannern. Allerdings kann es nicht im Sinne des Kunden sein, wenn Du leere Banner auf Deine Seite verlinkst. Dies ist weder Gegenstand des Vertrages, noch von ihm (ausdrücklich) gewünscht.
M.W. ist die gegenwärtige Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge (ebay) 30 Tage bzw. einen Monat. Die kannst Du ihm nicht nehmen, nur weil er bezahlt hat?!
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01.04.2007, 20:34
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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er weigert sich indem er einfach nicht die mehrmals angefragten linkdaten (banner, ziel usw.) zusendet.
ich hab jetzt einfach einen platzhalter auf meine seite gestellt und ihm eine mail gesendet, dass er die daten bitte mitteilen möchte. bisher keine reaktion da drauf.
wie gesagt, ich würd gerne, aber kann nicht. es gibt schon komische kunden.
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02.04.2007, 21:04
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Welcher Privatmann schaltet denn Werbung?
Handelt es sich um einen Unternehmer, gibt es überhaupt gar kein Widerrufsrecht!
__________________
Hello again!
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