Du brauchst eine ausdrückliche Genehmigung des Kontoinhabers, da nur dieser über sein Konto verfügen kann und sonst niemand (außer ausdrücklich Bevollmächtigte)
Hallo,
ein Kunde bestellt im Shop und möchte per Lastschrift zahlen. Er gibt aber die Bankverbindung einer anderen Person an. Also Bestelelr und Belastungskonto sind verschieden.
Vermutlich ist Sie seine Freundin. Was aber, wenn er sich z.B. an seiner Ex etc. rächen will oder die Bankverbindung irgendwo aus dem Netz hat.
Darf der Shopbesitzer überhaupt von deren Konto abbuchen?
Wie sieht es mit einer Bonitätsprüfung aus? Dazu muss die Person ja zustimmen. Da jemand anders der Besteller ist, hat Sie ja nicht wirklich zugestimmt![]()
LG Day
Du brauchst eine ausdrückliche Genehmigung des Kontoinhabers, da nur dieser über sein Konto verfügen kann und sonst niemand (außer ausdrücklich Bevollmächtigte)
Nix da, ich hatte mal den Fall der Telekom, die plötzlich bei mir abgebucht hat, keine Ahnung, woher die meine Kontonummer hatten.
Meines Wissens prüfen Banken die Gerechtfertigkeit von Lastschriften im Grunde nicht wirklich. Angesehenen Unternehmenskunden der Bank wird da einfach geglaubt. Imho läuft es auf der Schiene, dass der Kontoinhaber ja die Möglichkeit hat, die Abbuchung stornieren zu lassen. Schlimm genug!
lg
wys
Ich sag mal: OMmmmm ....
Normalerweise ist dafür eine Einzugsermächtigung notwendig. Zumindest wurde ich noch nie ohne diese für ein Lastschriftverfahren angemeldet.
Also rein rechtlich braucht man diese Einzugsermächtigung. die Banken prüfen natürlich nicht, ob diese vorliegt oder nicht.
Bei mir im Shop muss man der Einzugsermächtigung zustimmen indem man einen Haken setzen muß.
Den hat aber der Besteller gesetzt, der ja nicht der Kontoinhaber ist.![]()
Die Banken prüfen die Gerechtfertigkeit von Lastschriften meines Wissens nach überhaupt nicht! Der Kunde der Bank versichert einfach, dass er eine Einzugsermächtigung hat und das reicht dann für die Bank.
Je mehr Leuten die eigenen Bankdaten bekannt sind, desto grösser wird auch die Zahl der unberechtigten Abbuchungen.
Bei mir wurde auch mal unberechtigt abgebucht. Meine Bank hat daraufhin die abbuchende Bank angeschrieben.
Ergebnis: Derjenge der unberechtigt abgebucht hat, hat seiner Bank geschrieben, es wäre alles geklärt.
Und damit war die Angelegenheit auch für die abbuchende Bank erledigt...![]()
Stimmt, Banken kontrollieren das nicht. Sollte es zu einer unberechtigten Abbuchung kommen, müssen das der Verkäufer und der Käufer unter sich klären.
Aber mal ehrlich: Wäre die Lastschrift nicht viel zu kompliziert, wenn der Verkäufer der Bank des Kunden die Ermächtigung nachweisen müsste...
Zu deinem Problem:
Schreiben den Kunden an, er möge - zu seiner eigenen Sicherheit als Kunde (Standard-Rechtfertigung) - ein von der Kontoinhaberin unterschriebenes Exemplar einer Einzugsermächtigung faxen.
Diesen Service solltest du sowieso anbieten, weil nicht jeder gern Bankdaten übers Internet schickt...
Wenn dein Kunde die Ware/Dienstleistung will, wird er die Ermächtigung schon bringen oder die Zahlungsart wechseln.
Hello again!
Zumindest sollten die Banken, aber denjenigen Menschen die Abbuchung per Lastschrift generell versagen, die unberechtigt abbuchen. Wenn dies nicht geschieht, ist das für mein Verständnis Beihilfe zum (versuchten) Betrug von den Banken.
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