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Thema: Lastschrift Frage

  1. #1
    TP-Senior daytrader macht alles soweit korrekt
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    Lastschrift Frage

    Hallo,

    ein Kunde bestellt im Shop und möchte per Lastschrift zahlen. Er gibt aber die Bankverbindung einer anderen Person an. Also Bestelelr und Belastungskonto sind verschieden.
    Vermutlich ist Sie seine Freundin. Was aber, wenn er sich z.B. an seiner Ex etc. rächen will oder die Bankverbindung irgendwo aus dem Netz hat.
    Darf der Shopbesitzer überhaupt von deren Konto abbuchen?
    Wie sieht es mit einer Bonitätsprüfung aus? Dazu muss die Person ja zustimmen. Da jemand anders der Besteller ist, hat Sie ja nicht wirklich zugestimmt

    LG Day

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Du brauchst eine ausdrückliche Genehmigung des Kontoinhabers, da nur dieser über sein Konto verfügen kann und sonst niemand (außer ausdrücklich Bevollmächtigte)

  3. #3
    wys
    wys ist offline
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    Nix da, ich hatte mal den Fall der Telekom, die plötzlich bei mir abgebucht hat, keine Ahnung, woher die meine Kontonummer hatten.

    Meines Wissens prüfen Banken die Gerechtfertigkeit von Lastschriften im Grunde nicht wirklich. Angesehenen Unternehmenskunden der Bank wird da einfach geglaubt. Imho läuft es auf der Schiene, dass der Kontoinhaber ja die Möglichkeit hat, die Abbuchung stornieren zu lassen. Schlimm genug!

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  4. #4
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    Normalerweise ist dafür eine Einzugsermächtigung notwendig. Zumindest wurde ich noch nie ohne diese für ein Lastschriftverfahren angemeldet.

  5. #5
    wys
    wys ist offline
    TP-Insider wys bringt sich richtig ein wys bringt sich richtig ein
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    Zitat Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
    Normalerweise ist dafür eine Einzugsermächtigung notwendig. Zumindest wurde ich noch nie ohne diese für ein Lastschriftverfahren angemeldet.
    Glaube es weiter ...

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  6. #6
    TP-Senior daytrader macht alles soweit korrekt
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    Also rein rechtlich braucht man diese Einzugsermächtigung. die Banken prüfen natürlich nicht, ob diese vorliegt oder nicht.
    Bei mir im Shop muss man der Einzugsermächtigung zustimmen indem man einen Haken setzen muß.
    Den hat aber der Besteller gesetzt, der ja nicht der Kontoinhaber ist.

  7. #7
    TP-Member DomPromo macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von wys Beitrag anzeigen
    Meines Wissens prüfen Banken die Gerechtfertigkeit von Lastschriften im Grunde nicht wirklich. Angesehenen Unternehmenskunden der Bank wird da einfach geglaubt. Imho läuft es auf der Schiene, dass der Kontoinhaber ja die Möglichkeit hat, die Abbuchung stornieren zu lassen. Schlimm genug!
    Die Banken prüfen die Gerechtfertigkeit von Lastschriften meines Wissens nach überhaupt nicht! Der Kunde der Bank versichert einfach, dass er eine Einzugsermächtigung hat und das reicht dann für die Bank.

    Je mehr Leuten die eigenen Bankdaten bekannt sind, desto grösser wird auch die Zahl der unberechtigten Abbuchungen.

    Bei mir wurde auch mal unberechtigt abgebucht. Meine Bank hat daraufhin die abbuchende Bank angeschrieben.

    Ergebnis: Derjenge der unberechtigt abgebucht hat, hat seiner Bank geschrieben, es wäre alles geklärt.
    Und damit war die Angelegenheit auch für die abbuchende Bank erledigt...

  8. #8
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Stimmt, Banken kontrollieren das nicht. Sollte es zu einer unberechtigten Abbuchung kommen, müssen das der Verkäufer und der Käufer unter sich klären.

    Aber mal ehrlich: Wäre die Lastschrift nicht viel zu kompliziert, wenn der Verkäufer der Bank des Kunden die Ermächtigung nachweisen müsste...

    Zu deinem Problem:

    Schreiben den Kunden an, er möge - zu seiner eigenen Sicherheit als Kunde (Standard-Rechtfertigung) - ein von der Kontoinhaberin unterschriebenes Exemplar einer Einzugsermächtigung faxen.

    Diesen Service solltest du sowieso anbieten, weil nicht jeder gern Bankdaten übers Internet schickt...

    Wenn dein Kunde die Ware/Dienstleistung will, wird er die Ermächtigung schon bringen oder die Zahlungsart wechseln.


    Hello again!


  9. #9
    TP-Member DomPromo macht alles soweit korrekt
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    Zumindest sollten die Banken, aber denjenigen Menschen die Abbuchung per Lastschrift generell versagen, die unberechtigt abbuchen. Wenn dies nicht geschieht, ist das für mein Verständnis Beihilfe zum (versuchten) Betrug von den Banken.

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