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Thema: Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt nach Gewerbeanmeldung

  1. #1
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt nach Gewerbeanmeldung

    Habe Mitte März ein Gewerbe als Einzelunternehmer (Promotion) angemeldet, aber weder das Finanzamt noch die IHK haben mich bis jetzt angeschrieben. Soweit ich weiss muss ich bis zum 10. die Vorsteuer für März angeben, bzw. zahlen. Da ich noch keine Steuernummer und auch noch keinen Umsatz gemacht habe, kann ich doch noch nichts abführen. Was mache ich wenn bis zum 10. noch keine Reaktion vom FA kommt?? Können die mir an den Karren fahren???
    Habe in den letzten 6 Monaten einiges angeschafft. Muss ich dass sofort angeben?

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Wie wäre es, wenn Du dich einfach selbst beim FA melden würdest? Ich weiß, das wäre zu einfach, würde Dein Problem aber evtl. schnell lösen

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