Denke schon. Habe damals bei meinem Online-Shop stornierte Rechnungen auch einfach nur gekennzeichnet.
Habe folgende Situation:
• Kunde hat bei mir eine Sonderanfertigung in Auftrag gegeben, zum Zeitpunkt der Auftragsannahme habe ich über ca. 2/3 des zu erwartenden Endbetrages eine Vorabrechnung geschrieben, da es eben eine Soderanfertigung war und ich mit den Sachen sonst nichts anfangen könnte
• Im Dezember waren die Sachen fertig und ich habe zusammen mit einer Rechnung, auf der die Vorauszahlung entsprechend verrechnet wurde, geliefert.
• Da es bei den Artikeln leider ein paar Probleme gab, die teils an mir, teils am Vorlieferanten lagen, wurde die Zahlung dieser Rechnung bislang immer offen gehalten. Da es ein guter Kunde ist, würde ich jetzt gerne mit ihm vereinbaren, dass ich auf die Zahlung dieser Rechnung verzichte und wir die Sache damit dann mal abhaken können, zumal letztendlich schon der nächste Auftrag von ihm ins Haus steht.
Die Frage dazu: Wie gehe ich jetzt in der EÜR mit der Rechnung um, die nicht gezahlt wird? Reicht es, einen Notiz dazu zu schreiben, dass auf die Zahlung im Gegenseitigen Einvernehmen verzichtet wurde?
Denke schon. Habe damals bei meinem Online-Shop stornierte Rechnungen auch einfach nur gekennzeichnet.
Hello again!
sollte kein Problem sein, aber eine Begründung an die stornierte Rechnung heften (email-Wechsel, Fax vom Kunden o.ä.), damit du im Fall einer Steuerprüfung Jahre später nicht ins Grübeln kommst, sondern auf Anhieb eine plausible Erklärung für die fehlende R-Nr. im Zahlungseingang hast.
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