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Thema: Kooperation mit dem Ausland

  1. #1
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    Kooperation mit dem Ausland

    Hallo Leute ich habe einen Partner im Ausland, der mir Ware zur verfügung stellen möchte die ich dann hier vertreiben kann.

    Es ist aber so dass ich die Waren usw. ua. im Ebay einstellen soll, und er mir ein Fixum plus Provision zahlt...

    Wie würde dann das steuerrechtlich laufen?

    Die Rechnungen an die Kunden soll ich auch ausstellen, die ganzen Kosten die durch Ebay entstehn und alle anderen Kosten die entstehen zahlt er!

    Was bin ich denn dann eigentlich? Ein Distributor?

    Müsste ich ihm den gesamten Umsatz überweisen und er zahlt mir dann was mir zusteht oder kann ich direkt für mich behalten was mir zusteht? Wie ist das? Hat jemand Erfahrung damit?


    Danke schon mal für Eure Antworten

    Gruß

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Was bin ich denn dann eigentlich? Ein Distributor?
    eigener Name für fremde Rechnung => Kommissionsgeschäft

    Zur Umsatzsteuer siehe:
    - § 3 Abs. 3 UStG: http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__3.html
    - evtl. A 15b Abs. 7 UStR: http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584556

    kann ich direkt für mich behalten was mir zusteht?
    richtig

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Was bin ich!

    Hallo ...

    die Frage nach dem Was bin ich! (Großhändler oder Kommissionär) lässt sich ohne Einsicht in den Vertrag nicht beantworten.

    Die Schilderung hat sicherlich Elemente, die auf den ersten Blick auf ein Kommissionsgeschäft schliessen lassen. Wäre dem jedoch so, dann wäre man verrückt, wenn man es täte, denn das Delkredere- und Gewährleistungsrisiko läge ausschliesslich beim Kommissionär.

    Würde man als Großhändler tätig werden, dann stellt sich die Frage, warum der Partner nicht selbst tätig wird... mal spekuliert... man sucht sich eine Menge an Distributoren, macht mit diesen B2B Geschäfte und spart sich den Ärger im B2C Geschäft.

    Aber wie geschrieben... ohne Vertrag kann man nur spekulieren.

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

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