die Verpflegungsmehraufwendungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Mehr ist nicht möglich, zumindest nicht für Kosten für die Mahlzeiten. Die Höhe richtet sich nach der Abwesenheit, siehe § 4 Abs. 5 EStG
Hier mal ein Aufsatz aus meinem neuen Spielzeug
EDIT: und
hier nahezu das gleiche nur auf deutsch
Gruß
Sven