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Alt 05.04.2007, 14:57   #1
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Wild-Wolf macht alles soweit korrekt

Verpflegung = geschäftsausgabe=


Hallo,
wenn ich Beruflich auf einer Messe bin und dort essen und trinken kaufe.
Kann ich die kassenzettel dann alle absetzen lassen von den steuern oder wie verbuche ich das?
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Alt 05.04.2007, 15:10   #2
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es gibt Pauschalen, die bei Dienstreisen angesetzt werden.

siehe § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

Gruß
Sven
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Alt 05.04.2007, 15:20   #3
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Wild-Wolf macht alles soweit korrekt
Heißt das ich darf wenn ich
24 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 24 Europro Tag rechnen oder wie is das zu verstehen. Blicke das net ganz.
Bin auf der Messe von Samstag - Sonntag jewils von 7 Uhr -ca 21 uhr da
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Alt 05.04.2007, 15:35   #4
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Zitat:
Bin auf der Messe von Samstag - Sonntag jewils von 7 Uhr -ca 21 uhr da
dann bist du je Tag mehr als 14 Stunden von der regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt und kannst pauschal je Tag 12 EUR als Betriebsausgabe geltend machen.

Gruß
Sven
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Alt 05.04.2007, 15:56   #5
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und immer schön die zettel behalten. und abhäften Si?

UNd anfahrt kosten mit zug is dann auch absetzbar oder?
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Alt 05.04.2007, 16:17   #6
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Zitat:
Zitat von Wild-Wolf Beitrag anzeigen
und immer schön die zettel behalten. und abhäften Si
nee:
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
und kannst pauschal je Tag 12 EUR als Betriebsausgabe geltend machen.
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Alt 05.04.2007, 16:19   #7
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
welche Zettel willst du denn aufbewahren wenn die Betriebsausgaben pauschal geltend gemacht werden. Es sollte lediglich ein Hinweis aufbewahrt werden, der darauf schließen lässt, dass du auf der Messe warst und da wird die Bahnverbindung schon vollkommen ausreichend sein. Diese Aufwendungen können natürlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Alternativ mit 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer je nach dem mit was man besser liegt.

Gruß
Sven
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Alt 06.04.2007, 00:41   #8
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Wild-Wolf macht alles soweit korrekt
achso die verpflegung die ich kaufe kann ich net absetzen also die 19%?
Aber bei gechäfts essen geht das oder?
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Alt 07.04.2007, 13:40   #9
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Muß mich da mal einhängen. Folgende Situation:
Ich betreibe neben meinem Kleingewerbe eine Infoseite rund um mein Hobby. Diese Seite läuft komplett getrennt vom Gewerbe und läuft 100% nicht-kommerziell, sprich Webhosting zahle ich aus der Privatkasse und Einnahmen sind absolut gar keine vorhanden.

Anfang des Jahres war ich nun auf einer Messe. Über die Info-Seite bin ich, wie schon in den letzten Jahren, an eine kostenlose Pressekarte für die Messe gekommen. Fahrt und Verpflegung wurden aus eigener Tasche gezahlt. Im Gegensatz zum letzten Jahr war ich dieses Jahr aber eben nicht nur für die Infoseite dort sondern habe auch Kontakte für mein Gewerbe geknüpft, die bei einem Lieferanten aus Asien inzwischen Nachweislich auch zu einer Geschäftsbeziehung, sprich einem Auftrag, geführt haben.

Ist es möglich, einen Teil der Kosten, z. B. 50% (insbesondere für die Fahrt), in der EÜR meines Gewerbes geltend zu machen oder gibt das am Ende nur Probleme bei einer Prüfung?
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Alt 07.04.2007, 15:37   #10
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nur 50%?

natürlich sind das Betriebsausgaben, 100%
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Alt 07.04.2007, 15:43   #11
wys
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wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Hmmm, na ja, kommt vielleicht auch darauf an, ob die Art der Messe in Verbindung mit Deiner gewerblichen Tätigkeit einstufbar ist. Nur hinsichtlich einer eventuellen Prüfung, meine ich ...

lg
wys
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Alt 07.04.2007, 15:48   #12
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Zitat:
Zitat von wys Beitrag anzeigen
kommt vielleicht auch darauf an, ob die Art der Messe in Verbindung mit Deiner gewerblichen Tätigkeit einstufbar ist
wenn sogar ein Auftrag/eine Geschäftsbeziehung bei rumgekommen ist, sehe ich das eindeutig als Betriebsausgabe:
Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Kontakte für mein Gewerbe geknüpft, die bei einem Lieferanten aus Asien inzwischen Nachweislich auch zu einer Geschäftsbeziehung, sprich einem Auftrag, geführt haben.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2007, 15:59   #13
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Ja, schon klar, aber wenn ich z.B. einen Schuhhandel betreibe und die Kosten für den Besuch einer Kleintiermesse (mein Hobby) für meinen Schuhhandel geltend machen möchte, könnte es vielleicht Probleme geben, egal, ob ein anderer Besucher der Messe dann bei mir Schuhe bestellt.
So war mein Gedankengang ...
Auf der anderen Seite könnte ich natürlich auch behaupten, dass ich grundsätzlich jede Art von Messe besuche um Geschäftskontakte zu knüpfen ... hmmm, keine Ahnung, ob das so einfach ist ...

lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....

Geändert von wys (07.04.2007 um 16:04 Uhr).
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Alt 07.04.2007, 16:41   #14
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Die Messe deckt sich thematisch sowohl mit dem Gewerbe als auch der Infoseite, das ist nicht das Thema.
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2007, 18:00   #15
wys
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Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Die Messe deckt sich thematisch sowohl mit dem Gewerbe als auch der Infoseite, das ist nicht das Thema.
Na gut, wenn das so ist und damit nicht das Thema ist, würde ich ebenfalls 100% ansetzen und fertig. Aber das ging für mich leider aus Deiner Fragestellung nicht hervor, deshalb meine Überlegung hinsichtlich "betrieblicher Veranlassung".

lg
wys
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