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Thema: Verpflegung = geschäftsausgabe=

  1. #1
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Verpflegung = geschäftsausgabe=

    Hallo,
    wenn ich Beruflich auf einer Messe bin und dort essen und trinken kaufe.
    Kann ich die kassenzettel dann alle absetzen lassen von den steuern oder wie verbuche ich das?

  2. #2
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    es gibt Pauschalen, die bei Dienstreisen angesetzt werden.

    siehe § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Heißt das ich darf wenn ich
    24 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 24 Europro Tag rechnen oder wie is das zu verstehen. Blicke das net ganz.
    Bin auf der Messe von Samstag - Sonntag jewils von 7 Uhr -ca 21 uhr da

  4. #4
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    Bin auf der Messe von Samstag - Sonntag jewils von 7 Uhr -ca 21 uhr da
    dann bist du je Tag mehr als 14 Stunden von der regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt und kannst pauschal je Tag 12 EUR als Betriebsausgabe geltend machen.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    und immer schön die zettel behalten. und abhäften Si?

    UNd anfahrt kosten mit zug is dann auch absetzbar oder?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Wild-Wolf Beitrag anzeigen
    und immer schön die zettel behalten. und abhäften Si
    nee:
    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    und kannst pauschal je Tag 12 EUR als Betriebsausgabe geltend machen.

  7. #7
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    welche Zettel willst du denn aufbewahren wenn die Betriebsausgaben pauschal geltend gemacht werden. Es sollte lediglich ein Hinweis aufbewahrt werden, der darauf schließen lässt, dass du auf der Messe warst und da wird die Bahnverbindung schon vollkommen ausreichend sein. Diese Aufwendungen können natürlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Alternativ mit 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer je nach dem mit was man besser liegt.

    Gruß
    Sven
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  8. #8
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    achso die verpflegung die ich kaufe kann ich net absetzen also die 19%?
    Aber bei gechäfts essen geht das oder?

  9. #9
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    Muß mich da mal einhängen. Folgende Situation:
    Ich betreibe neben meinem Kleingewerbe eine Infoseite rund um mein Hobby. Diese Seite läuft komplett getrennt vom Gewerbe und läuft 100% nicht-kommerziell, sprich Webhosting zahle ich aus der Privatkasse und Einnahmen sind absolut gar keine vorhanden.

    Anfang des Jahres war ich nun auf einer Messe. Über die Info-Seite bin ich, wie schon in den letzten Jahren, an eine kostenlose Pressekarte für die Messe gekommen. Fahrt und Verpflegung wurden aus eigener Tasche gezahlt. Im Gegensatz zum letzten Jahr war ich dieses Jahr aber eben nicht nur für die Infoseite dort sondern habe auch Kontakte für mein Gewerbe geknüpft, die bei einem Lieferanten aus Asien inzwischen Nachweislich auch zu einer Geschäftsbeziehung, sprich einem Auftrag, geführt haben.

    Ist es möglich, einen Teil der Kosten, z. B. 50% (insbesondere für die Fahrt), in der EÜR meines Gewerbes geltend zu machen oder gibt das am Ende nur Probleme bei einer Prüfung?

  10. #10
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    nur 50%?

    natürlich sind das Betriebsausgaben, 100%

  11. #11
    wys
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    Hmmm, na ja, kommt vielleicht auch darauf an, ob die Art der Messe in Verbindung mit Deiner gewerblichen Tätigkeit einstufbar ist. Nur hinsichtlich einer eventuellen Prüfung, meine ich ...

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  12. #12
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    Zitat Zitat von wys Beitrag anzeigen
    kommt vielleicht auch darauf an, ob die Art der Messe in Verbindung mit Deiner gewerblichen Tätigkeit einstufbar ist
    wenn sogar ein Auftrag/eine Geschäftsbeziehung bei rumgekommen ist, sehe ich das eindeutig als Betriebsausgabe:
    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Kontakte für mein Gewerbe geknüpft, die bei einem Lieferanten aus Asien inzwischen Nachweislich auch zu einer Geschäftsbeziehung, sprich einem Auftrag, geführt haben.

  13. #13
    wys
    wys ist offline
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    Ja, schon klar, aber wenn ich z.B. einen Schuhhandel betreibe und die Kosten für den Besuch einer Kleintiermesse (mein Hobby) für meinen Schuhhandel geltend machen möchte, könnte es vielleicht Probleme geben, egal, ob ein anderer Besucher der Messe dann bei mir Schuhe bestellt.
    So war mein Gedankengang ...
    Auf der anderen Seite könnte ich natürlich auch behaupten, dass ich grundsätzlich jede Art von Messe besuche um Geschäftskontakte zu knüpfen ... hmmm, keine Ahnung, ob das so einfach ist ...

    lg
    wys
    Geändert von wys (07.04.2007 um 15:04 Uhr)
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  14. #14
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    Die Messe deckt sich thematisch sowohl mit dem Gewerbe als auch der Infoseite, das ist nicht das Thema.

  15. #15
    wys
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Die Messe deckt sich thematisch sowohl mit dem Gewerbe als auch der Infoseite, das ist nicht das Thema.
    Na gut, wenn das so ist und damit nicht das Thema ist, würde ich ebenfalls 100% ansetzen und fertig. Aber das ging für mich leider aus Deiner Fragestellung nicht hervor, deshalb meine Überlegung hinsichtlich "betrieblicher Veranlassung".

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

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