Zitat:
Zitat von AndreasSmi
* Die ersatteten Beträge (ca. 400 Euro / Monat) werden als Geldwerter vorteil versteuert
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Warum werden die denn als geldwerter Vorteil versteuert? Fahrtkostenzuschüsse sind m.E. pauschal zu versteuern.
Zitat:
Zitat von AndreasSmi
Frage ist nun die Folgende: wäre es nun für diesen Unternehmensberater legitim, sich die bezahlten Steuern zurückzuholen, indem er in seiner Steuererklärung für 2006 diese Fahrten als Entferungspauschale geltend macht?
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Ja, wenn er dies nicht machen würde, dann würde er doch mehr Einnahmen haben.
Wenn er 100km fährt und dafür dann 30,- bekommt, dann hat er ja Einnahmen. Dem gegenüber stehen dann die gefahrenen 100km, die sich in der ESt-Erklärung mit 30,- Werbungskosten auswirken, also in der Summe 0,-.
Gruß,
Matthias