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Thema: Selbst eine Rechnung ausstellen?

  1. #1
    ddt
    ddt ist offline
    TP-Junior ddt macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2006
    Beiträge
    16

    Selbst eine Rechnung ausstellen?

    Hallo!

    Brauche mal einen Rat von den Experten hier

    Also, ich verkaufe in meinem Nebengewerbe Arbeitshandschuhe mit Rechnung und ausgewiesener Ust.
    In meiner Haupttätigkeit bin ich Kfz-Mechaniker und benutze dort auch diese Arbeitshandschuhe.

    Muss ich jetzt diese Arbeitshandschuhe aus meiner Nebentätigkeit als privat Entnahme ansehen, oder kann ich mir selbst eine Rechnung schreiben, um diese später als Werbekosten in die Einkommensteuererklärung mit einfließen zu lassen. Ich brauche die Dinger ja schließlich für meine Arbeit als Kfzler.

    Danke, im voraus

  2. #2
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    78
    Das ist eine Privatentnahme. Man kann nichts an sich selbst verkaufen, soweit man nur ein Einzelunternehmen hat. Hätten Sie bspw. eine GmbH, dann ginge das.

  3. #3
    sowhat83
    Guest
    @ ddt

    hallo,

    wenn du beim wareneinkauf die kompletten handschuhe deinem unternehmensvermögen zugeordnet hast (also wenn du aus dem gesamten wareneinkauf die vorsteuer beim finanzamt geltend gemacht hast), dann musst du bei einer entnahme der handschuhe den maßgeblichen einkaufspreis (zum zeitpunkt der entnahme) zuzüglich 19% umsatzsteuer in der einnahme-überschussrechnung als (fiktive) betriebseinnahme berücksichtigen.

    gleichzeitig kannst du dann im rahmen deiner einkommensteuererklärung auf der anlage n diesen betrag (bruttobetrag) als werbungskosten zu den einnahmen aus der tätigkeit als kfz-meister geltend machen.

    @ oerdiz

    nein, bei einer gmbh liegt auch kein verkauf "an sich selbst" vor, weil die gmbh eine eigenständige (juristische) person ist. daher läge hier ein verkauf von der gmbh an den gesellschafter (also natürliche person) vor! dies sind zwei komplett unterschiedliche und somit in jedem fall zu trennende rechtssubjekte!!!!

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