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Thema: Geschäftsübernahme

  1. #1
    TP-Newbie qwerti123 macht alles soweit korrekt
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    1

    Geschäftsübernahme

    Ich möchte als Kleinunternehmer (§19 EStG) einen weiteren Laden übernehmen. Der Geschäftsinhaber verkauft Ware und Anlagevermögen an mich und ich übernehme seine laufenden Verträge, soweit das möglich ist (Mietvertrag bekomme ich neu vom Vermieter, einige Versicherungen will ich ebenfalls neu abschließen und nicht übernehmen). Der Verkäufer stellt mir Mehrwertsteuer in Rechnung, die ich als Kleinunternehmer nicht erstattet bekomme. Jetzt habe ich gelesen, dass eine Geschäftsübernahme nicht der Umsatzsteuer unterliegt (Quelle: http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnun...ipp_21545.html ). Gilt das auch für meine Geschäftsübernahme und mich als Kleinunternehmer? Welche Bedingungen müssen genau erfüllt sein?

    Meine Alternativlösung wäre ja die, dass ich in Absprache mit dem Verkäufer einen Teil der Zahlung auf 2008 verschiebe, da ich dann kein Kleinunternehmer mehr bin. Andere Ideen?

  2. #2
    TP-Member Petz ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von qwerti123 Beitrag anzeigen
    Der Verkäufer stellt mir Mehrwertsteuer in Rechnung, die ich als Kleinunternehmer nicht erstattet bekomme.
    Wenn das eine Geschäftsübernahme im Ganzen ist, darf er keine USt in Rechnung stellen.

    Die Fundstelle habe ich ja bereits in einem anderen Forum geannnt.....

    Da wäre ich sehr, sehr vorsichtig bei so einem Verkäufer.
    Wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat, bewerten Sie mich ruhig positiv.
    Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Gilt das auch für meine Geschäftsübernahme und mich als Kleinunternehmer? Welche Bedingungen müssen genau erfüllt sein?
    Der Vollständigkeit halber:

    Geregelt ist das Ganze in § 1 Abs. 1a UStG

    Voraussetzung ist eine Übernahme aller wesentlicher Betriebsgrundlagen.
    http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584546

    Den letzten Satz von Petz kann ich übrigens auch bestätigen. Wenn du derzeit Kleinunternehmer bist könnte der § 15a UStG auch ein Problem werden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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