Ich möchte als Kleinunternehmer (§19 EStG) einen weiteren Laden übernehmen. Der Geschäftsinhaber verkauft Ware und Anlagevermögen an mich und ich übernehme seine laufenden Verträge, soweit das möglich ist (Mietvertrag bekomme ich neu vom Vermieter, einige Versicherungen will ich ebenfalls neu abschließen und nicht übernehmen). Der Verkäufer stellt mir Mehrwertsteuer in Rechnung, die ich als Kleinunternehmer nicht erstattet bekomme. Jetzt habe ich gelesen, dass eine Geschäftsübernahme nicht der Umsatzsteuer unterliegt (Quelle: http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnun...ipp_21545.html ). Gilt das auch für meine Geschäftsübernahme und mich als Kleinunternehmer? Welche Bedingungen müssen genau erfüllt sein?
Meine Alternativlösung wäre ja die, dass ich in Absprache mit dem Verkäufer einen Teil der Zahlung auf 2008 verschiebe, da ich dann kein Kleinunternehmer mehr bin. Andere Ideen?
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Der Vollständigkeit halber:Gilt das auch für meine Geschäftsübernahme und mich als Kleinunternehmer? Welche Bedingungen müssen genau erfüllt sein?
Geregelt ist das Ganze in § 1 Abs. 1a UStG
Voraussetzung ist eine Übernahme aller wesentlicher Betriebsgrundlagen.
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584546
Den letzten Satz von Petz kann ich übrigens auch bestätigen. Wenn du derzeit Kleinunternehmer bist könnte der § 15a UStG auch ein Problem werden.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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