 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
07.04.2007, 14:05
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
|
Namensrecht
Hallo,
nehmen wir an, ich möchte ein Online-Portal wie z.B. Flickr Namens "ABC-World" (als Beispiel!) gründen. Hierfür reserviere ich mir abc-world.de, abc-world.com usw.
Dann stelle ich fest, dass es ein PDA-Spiel gibt, dass auch "ABC-World" heißt und seit Jahren unter dem Namen verkauft wird. Es handelt sich dabei um ein ganz einfaches Spielchen und ob es wirklich oft gekauft wurde ist fraglich.
Könnte ich in so einer Situation irgendwann Probleme kriegen, weil der Autor des Spiels irgendwann Rechte an dem Namen geltend machen könnte? Oder hat er dadurch, dass mein Portal nichts mit Spielen zu tun hätte keine Chance? Wie könnte ich in so einem Fall sicher gehen, dass da nichts passiert? Der finanzielle Aufwand dafür sollte möglichst gering sein!
|
|
|
07.04.2007, 15:39
|
#2
|
|
TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
|
lies mal hier 
|
|
|
07.04.2007, 15:52
|
#3
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
|
naja ich hab ja schon einiges gelesen und hab mir das auch grad nochmal angeschaut. Von meinem Verständnis wäre in einem Solchen Fall die Situation so:
1. Der Spiele-Hersteller oder Programmierer hat keine Marke angemeldet. Er hat jedoch ein Spiel unter dem Namen veröffentlicht. Dadurch entsteht automatisch ein gewisser Schutz, jedoch kein universeller Anspruch auf die Marke.
2. Ein Online Portal, welches den gleichen Namen trägt ist durchaus möglich weil es auf einem komplett anderen Bereich arbeitet. Es wäre eventuell sinnvoll aber nicht zwingen nötig, den Namen des Protals als Marke schützen zu lassen. Nicht zwingend notwendig ist es deshalb, weil auch hier durch die einfache existenz ein gewisser Schutz entsteht.
Soweit richtig oder verstehe ich das falsch?
edit:
außerdem frage ich mich, ob die bloße existenz eines Produktes (etwa wie hier im Beispiel ein einfaches Spielchen) ausreichen würde, um eine eventuelle Registrierung einer Marke anzufechten
edit2:
ich habe mal die entsprechende Stelle aus dem Merkblatt "Wie melde ich eine Marke an" vom DPMA rausgesucht:
"Allerdings ist zu beachten, dass die Marke [...] aufgrund älterer Markenrechte wieder gelöscht werden kann. Es handelt sich insoweit zunächst nur um ein vorläufiges eingetragenes Recht".
Ist also eine Eintragung der Marke in meinem Beispiel überhaupt sinnvoll oder kann sie sowieso wieder angefechtet werden.
Geändert von dodd (07.04.2007 um 16:26 Uhr).
|
|
|
07.04.2007, 16:43
|
#4
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Wenn bekannt ist, mit wem ggf. Konfliktpotential entstehen könnte, kann man das ja auch einfach kurz per Telefon oder Mail versuchen zu klären 
|
|
|
07.04.2007, 16:51
|
#5
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
|
naja man muss ja auch nicht schlafende Hunde wecken...
wenn es z.B. reicht, dass die eigene Marke eine gewisse zeit lang existiert oder sogar eingetragen ist (z.B. die 3 Monate Wiederspruchsfrist beim DPMA) oder, dass eine gewisse Bekanntheit erreicht ist, dann würd' ich mich hüten, denjenigen darauf aufmerksam zu machen 
|
|
|
07.04.2007, 17:03
|
#6
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Einerseits willst Du Probleme ausschließen, andererseits aber auch nicht auf die Leute zugehen, mit denen es evtl. Probleme geben könnte - das passt nur bedingt zusammen.
|
|
|
07.04.2007, 17:11
|
#7
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
|
klar, ich möchte Probleme ausschließen aber dadurch auch nicht riskieren, den Namen nicht nutzen zu können
|
|
|
07.04.2007, 18:17
|
#8
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
|
Was Du möchtest, ist imho nicht möglich. Jeder Markeneintrag kann formal angefechtet werden und jede Verwendung bis dahin nicht eingetragener Bezeichnungen ebenfalls. Gute Karten hast Du z.B. bei Domains mit Deinem Nachnamen, komplizierter wird es bei Fantanamen (ups). Du gehst immer ein Risiko ein, wenn Du den Tipp von ThomasMo nicht berücksichtigst, wobei mir durchaus klar ist, warum Du keine "schlafenden Hunde" wecken möchtest.
Daher: Anwalt beauftragen oder das Risiko selbst tragen.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
|
|
|
07.04.2007, 19:27
|
#9
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
|
Zitat:
Zitat von wys
und jede Verwendung bis dahin nicht eingetragener Bezeichnungen ebenfalls.
|
was genau meinst du damit? Dass ich nach dem Eintrag anfechten kann, dass er den Namen weiter verwendet oder dass er nach dem Eintragen den Eintrag anfechten kann weil er den Namen schon verwendet hat (wenn auch für etwas ganz anderes)
|
|
|
07.04.2007, 20:20
|
#10
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
|
Beides! Das Problem bei dem Ganzen ist, dass imho nach wie vor keine wirkliche Rechtssicherheit besteht. Gesetze sind stets recht allgemein formuliert, Gerichte entscheiden über den Einzelfall und schaffen nach und nach sowas wie anerkannte Rechtssprechung. In wie weit es hier höchstrichterliche Urteile und damit Klarstellungen (und damit ein wenig Rechtssicherheit) gibt, weiß ich nicht, und würde mich als informierter Laie da auch nicht aus dem Fenster lehnen.
Aber davon abgesehen: Risiko ist da und gehört zu jeder Unternehmung hinzu.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
|
|
|
07.04.2007, 21:10
|
#11
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
|
naja dass er den Namen schon benutzt hat stört mich überhaupt nicht. Soll er ruhig. Zumal es ja echt so ein belangloses ding ist... ich will nur verhindern, dass ich mit einer Idee online gehe, die evtl. sogar erfolg hat und dann irgendwer herkommt und sagt "ich hatte den Namen schon" oder "ich hab mir jetzt wo du erfolg hast den namen dazu schützen lassen" und ich kann ihn nicht mehr verwenden.
Ich denke nur z.B. an Google... wenn da jetzt auf einmal jemand feststellen würde, dass "googeln" eigentlich irgendwie geschützt ist oder er sogar im Nachhinein das schützen würde, wäre das ja wahrscheinlich ziemlich dramatisch für Google. Klar, bei denen ist's eindeutig deren Marke schon wegen der Bekanntheit (und natürlich weil sie alles nur denkbare geschützt haben)... aber wo wird die Grenze gezogen.
Wahrscheinlich hast du recht und es ist nicht so pauschal zu beantworten.
|
|
|
07.04.2007, 21:21
|
#12
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
|
Zitat:
Zitat von dodd
Wahrscheinlich hast du recht und es ist nicht so pauschal zu beantworten.
|
Ich hatte Dich - denke ich - schon verstanden, und auf dieser Basis auch gepostet. Habe jetzt mal im Zitat frecherweise alles rausgelöscht, was Du vor diesem Satz geschrieben hast. Grund: Ja, hast recht, ist eben alles recht schwierig. Entscheide Dich einfach: Risiko oder vermeintliche Sicherheit. Ich sehe da keine andere Möglichkeit.
Viel Glück!
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:21 Uhr.
|
 |