JA
Oben habe ich schon geschrieben, für wenn man den GS definieren kann.
Bsp:
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, XYZ
Aber da sollte man sich wohl besser mal mit seinem Anwalt treffen, um auch wirklich sicher zu sein!