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Thema: agb: gerichtsstand / un-kaufrecht

  1. #1
    TP-Senior km0005 macht alles soweit korrekt
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    agb: gerichtsstand / un-kaufrecht

    in den meisten agb lese ich sätze wie z.b:

    Die AGB und alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Firma ergebenden Rechtstreitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Firma und dem Nutzer wird, soweit zulässig, Kuhdorf als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.


    gerichtsstand:
    muss ich als kleinunternehmer einen gerichtsstand in den agb angeben? mir schwirrt im kopf herum, dass dies nur bei gmbh nötig ist.

    un-kaufrecht:
    auch hier bin ich der meinung, dass dies nur für eingetrage kaufmänner gilt, oder?

  2. #2
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    Einen Gerichtsstand darf man nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen, Personen des öffentlichen Rechtes oder gegenüber Personen, die in DE keinen Gerichtsstand haben äußern.
    Gruß Mark

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  3. #3
    TP-Senior km0005 macht alles soweit korrekt
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    d.h. also wenn meine "zielgruppe" hauptsächlich privatpersonen sind, ist es überflüssig einen gerichtsstand in den agb anzugeben?

    muss überhaupt ein gerichtsstand angegeben werden? automatisch wäre dann ja mein wohnsitz der gerichtsstand?


    und wie siehts mit dem un-kaufrecht aus? konnte dazu hier im forum nichts finden. sollte dies ausgeschlossen werden oder ist dies auch überflüssig?

  4. #4
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    Zu UN-Kaufrecht kann ich nichts sagen, aber ich habe oft gelesen, dass man dieses ausschließen kann.
    Zu dem Gerichtsstand gegenüber Privatpersonen:
    Den sollte man nicht nur weg lassen, man muss es auch, denn wenn der definiert ist, kann man Dich abmahnen!
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    Gruß Mark

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  5. #5
    TP-Senior km0005 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von giftküche-seite
    Am besten verzichtet der Unternehmer in seinen AGB gegenüber Verbrauchern völlig auf einen Hinweis zu Gerichtsstand und Erfüllungsort.
    verbraucher = privatperson aber was ist wenn privatpersonen und andere unternehmer bei dri kaufen?

    ich kann nicht kontrollieren wer bei mir einkauft kleinunternehmer geben meist nur vor-und nachnahme an aber sind dann keine vebraucher sondern unternehmer


    oder geh ich wieder zu tief ins detail und machs unnötig kompliziert?

  6. #6
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    JA

    Oben habe ich schon geschrieben, für wenn man den GS definieren kann.

    Bsp:
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, XYZ


    Aber da sollte man sich wohl besser mal mit seinem Anwalt treffen, um auch wirklich sicher zu sein!
    Gruß Mark

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