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Alt 08.04.2007, 07:05   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
Scorpion1945 macht alles soweit korrekt

Gründung eines Kleinunternehmens


Hallo allerseits,

erstmal vielen Dank für dieses Forum bzw. die Masse an hilfreichen Beiträgen, haben mir schon ne ganze Menge weitergeholfen (und die halbe Nacht gekostet, aber was macht man nicht alles... ).

Zur Zeit leiste ich noch meinen Zivildienst ab, danach werde ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker in Angriff nehmen, und habe aus diversen Gründen jetzt mal ins Auge gefasst mich zwischendurch etwas mit (root-)Serveradministration zu beschäftigen, und meine Kosten durch Vermieten von Gameservern/Webspace zu decken, oder sogar etwas Gewinn zu machen.
Sprich, ich gehe also quasi ohne großes Gründungskapital und ohne Erwartungen an einen deutlichen Gewinn an die ganze Sache ran.

Trotzdem muss das ganze ja eine rechtliche Grundlage haben, die, wie ich nach einigen Stunden lesen herausgefunden habe, eine gar nicht so unkomplizierte Sache ist.

Soweit ich das verstanden habe, muss ich zuerst einmal ein Gewerbe anmelden (ist ja kein großer Akt, 20 Euro besorgen und ab zum Ordnungsamt).

Die Gewerbeform wäre dann Einzelunternehmer, und ich würde noch in die Kleinunternehmerregelung fallen (da ja wie gesagt keine hohe Umsatz-/Gewinnerwartung besteht), was mir schon mal etwas Arbeit erspart (keine Ausweisung von MwSt./keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK/keine doppelte Buchführung).
Weiterhin würden auch Einkommenssteuer sowie Gewerbesteuer aus o.a. Gründen entfallen.

Bzgl. der Buchführung die ja nur vereinfacht stattfinden muss: Muss ich für diese gewerblichen Einnahmen und Ausgaben ein eigenes Konto eröffnen, oder könnte ich dies theoretisch auch über mein privates Girokonto abwickeln?

Wäre dann noch die Sache mit dem Namen, so wie ich das verstanden habe sind zwar Phantasienamen geduldet, allerdings nur in direkter Verbindung mit vollem Vor- und Nachnamen, was mir irgendwie nicht so ins Konzept passt, sowas wie "AquaHosting, Max Müller" (jetzt frei aus der Luft gegriffen), ist dann eben nicht die Bezeichnung die sich wirksam unter der Zielgruppe (Jugendliche) gut vermarkten ließe.
Ich habe auch in Erfahrung gebracht, dass eine Repräsentation alleinig durch einen Firmennamen möglich ist wenn man sich ins Handelsregister eintragen lässt, habe aber keine Informationen zu Voraussetzungen oder Kosten gefunden, was gilt da?

Zu guter Letzt noch der Einfluss auf meine Situation. Ich bin jetzt noch Zivi, habe allerdings 4 Monate bis zum Ausbildungsbeginn in denen ich dann "arbeitslos" bin (bis dann eben auf dieses Nebengewerbe wahrscheinlich). Allerdings fahre ich mit diesem ja keinen Gewinn (zumindest zu Beginn nicht). Gibt es irgendwelche Sozialleistungen die ich eben durch diese Gewerbeanmeldung NICHT in Anspruch nehmen könnte, bzw. nur in verringerter Form? Wie sieht es diesbzgl. mit Kranken-/Rentenversicherung etc. aus?

Abschlussfrage: Gibt es eine Möglichkeit das ganze ohne so viel Umstand/Papierkram zu regeln? Weil wie gesagt die Hauptabsicht die Kostendeckung der Ausgaben und nicht ein möglicher Gewinn ist. (Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt )

Ich weiß, das sind erstmal eine Menge Fragen, nur man wird von der Informationsflut schier erschlagen und ich möchte mich vergewissern ob ich diese Dinge so richtig verstanden habe.
Ich danke auf jeden Fall schon mal fürs Durchhalten bis hier hin und für die Antworten im Voraus.

Scorpion
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Alt 08.04.2007, 10:57   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von Guin
 
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Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Zitat:
Muss ich für diese gewerblichen Einnahmen und Ausgaben ein eigenes Konto eröffnen, oder könnte ich dies theoretisch auch über mein privates Girokonto abwickeln?
Theoretisch ja.

Zitat:
Ich habe auch in Erfahrung gebracht, dass eine Repräsentation alleinig durch einen Firmennamen möglich ist wenn man sich ins Handelsregister eintragen lässt, habe aber keine Informationen zu Voraussetzungen oder Kosten gefunden, was gilt da?
Eintragung ins Handelsregister == eingetragener Kaufmann == Bilanzierungspflicht

Zitat:
Gibt es irgendwelche Sozialleistungen die ich eben durch diese Gewerbeanmeldung NICHT in Anspruch nehmen könnte, bzw. nur in verringerter Form? Wie sieht es diesbzgl. mit Kranken-/Rentenversicherung etc. aus?
[ausgelassen, weil Frage nicht verstanden]

Zitat:
Abschlussfrage: Gibt es eine Möglichkeit das ganze ohne so viel Umstand/Papierkram zu regeln?
Die von dir eingangs genannte Kleinunternehmerregelung passt da ganz gut.
Mittlerweile ist eh (fast) alles elektronisch machbar, von daher wird nicht so viel Papier anfallen.
Guin ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2007, 12:18   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
Scorpion1945 macht alles soweit korrekt
Hi Guin,

vielen Dank schonmal für deine Antworten.

Zitat:
[ausgelassen, weil Frage nicht verstanden]
Mit der Frage meinte ich:
Ich habe ja zwischen Zivildienst und Ausbildungsbeginn mehrere Monate in denen ich quasi arbeitslos bzw auf Ausbildungssuche bin. Da stünden mir dann ja u.a. Arbeitslosengeld und Kindergeld zu. Wie genau das dann mit den Versicherungen (eben vor allem Kranken-/Renten-) weiss ich selbst noch nicht, die Frage war jetzt nur, ob dann eine nette Behörde kommen kann um zu sagen "ällabätsch, bekommst du nicht, hast ja dein Gewerbe, also eine Beschäftigung", und mir somit Geld verloren ginge, da ich ja nicht (bzw. weniger) von den Sozialleistungen profitieren kann, allerdings auch kurzfristig keine schwarzen Zahlen mit dem Gewerbe schreiben werde.
Scorpion1945 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2007, 12:23   #4
TP-Senior
 
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Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Krankenversicherung bist Du bei Einnahmen bis 350,- / monatl. über Deine Eltern mitversichert.

Kindergeld solltest du bekommen, wenn Deine Einnahmen x / 12 * 7680 € nicht übersteigen (x ist 12 minus Anzahl der Monate vom Zivildienst).
massi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2007, 12:24   #5
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Zitat:
Da stünden mir dann ja u.a. Arbeitslosengeld und Kindergeld zu.
Kindergeld ja aber wieso denn Arbeitslosengeld? ... oder hast du vor dem Zivi bereits in einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis von über einem Jahr gestanden?

Was die KV angeht, so darfst du nur einen bestimmten Betrag an Gewinn erwirtschaften um weiterhin gesetzlich pflichtversichert zu sein. 350 EUR waren das glaube ich im Monat.

Gruß
Sven
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Alt 08.04.2007, 13:35   #6
TP-Newbie
 
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Scorpion1945 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Kindergeld ja aber wieso denn Arbeitslosengeld? ... oder hast du vor dem Zivi bereits in einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis von über einem Jahr gestanden?
Pardon, da habe ich etwas durcheinandergeworfen. Ich meinte damit die Anrechnung der Monate auf die Rentenversicherung:

Zitat:
ZDL, die nach dem ZD einen oder mehrere Monate bis zum nächsten Ausbildungsabschnitt oder auf den Beginn eines Arbeitsvertrags warten müssen, sollten sich arbeitslos melden.
Jeder Monat gemeldeter Arbeitslosigkeit zählt bei der Rentenversicherung mit und erhöht die spätere Rente.
Quelle: http://www.klicktipps.de/zivildienst.php


Ansonsten nochmals danke für die Antworten. Fehlt denn eurer Meinung nach in meiner Zusammenfassung etwas was noch zu beachten wäre?
Scorpion1945 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2007, 14:03   #7
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Zitat:
Ich meinte damit die Anrechnung der Monate auf die Rentenversicherung:
sofern du dich arbeitslos meldest und danach eine Beschäftigung anfängst erfolgt automatisch eine Meldung von der Arbeitsagentur an die Rentenversicherung und du erhälst eine "Bescheinigung über beitragsfreie Zeiten in der Rentenversicherung". Du solltest darauf aber ein Auge werfen, weil die Agenturen unendlich viel Zeit für diese Bescheinigungen benötigen und diese auch oftmals falsch ausgestellt werden.

Gruß
Sven
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