Hallo allerseits,
erstmal vielen Dank für dieses Forum bzw. die Masse an hilfreichen Beiträgen, haben mir schon ne ganze Menge weitergeholfen (und die halbe Nacht gekostet, aber was macht man nicht alles...

).
Zur Zeit leiste ich noch meinen Zivildienst ab, danach werde ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker in Angriff nehmen, und habe aus diversen Gründen jetzt mal ins Auge gefasst mich zwischendurch etwas mit (root-)Serveradministration zu beschäftigen, und meine Kosten durch Vermieten von Gameservern/Webspace zu decken, oder sogar etwas Gewinn zu machen.
Sprich, ich gehe also quasi ohne großes Gründungskapital und ohne Erwartungen an einen deutlichen Gewinn an die ganze Sache ran.
Trotzdem muss das ganze ja eine rechtliche Grundlage haben, die, wie ich nach einigen Stunden lesen herausgefunden habe, eine gar nicht so unkomplizierte Sache ist.
Soweit ich das verstanden habe, muss ich zuerst einmal ein Gewerbe anmelden (ist ja kein großer Akt, 20 Euro besorgen und ab zum Ordnungsamt).
Die Gewerbeform wäre dann Einzelunternehmer, und ich würde noch in die Kleinunternehmerregelung fallen (da ja wie gesagt keine hohe Umsatz-/Gewinnerwartung besteht), was mir schon mal etwas Arbeit erspart (keine Ausweisung von MwSt./keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK/keine doppelte Buchführung).
Weiterhin würden auch Einkommenssteuer sowie Gewerbesteuer aus o.a. Gründen entfallen.
Bzgl. der Buchführung die ja nur vereinfacht stattfinden muss: Muss ich für diese gewerblichen Einnahmen und Ausgaben ein eigenes Konto eröffnen, oder könnte ich dies theoretisch auch über mein privates Girokonto abwickeln?
Wäre dann noch die Sache mit dem Namen, so wie ich das verstanden habe sind zwar Phantasienamen geduldet, allerdings nur in direkter Verbindung mit vollem Vor- und Nachnamen, was mir irgendwie nicht so ins Konzept passt, sowas wie "AquaHosting, Max Müller" (jetzt frei aus der Luft gegriffen), ist dann eben nicht die Bezeichnung die sich wirksam unter der Zielgruppe (Jugendliche) gut vermarkten ließe.
Ich habe auch in Erfahrung gebracht, dass eine Repräsentation alleinig durch einen Firmennamen möglich ist wenn man sich ins Handelsregister eintragen lässt, habe aber keine Informationen zu Voraussetzungen oder Kosten gefunden, was gilt da?
Zu guter Letzt noch der Einfluss auf meine Situation. Ich bin jetzt noch Zivi, habe allerdings 4 Monate bis zum Ausbildungsbeginn in denen ich dann "arbeitslos" bin (bis dann eben auf dieses Nebengewerbe wahrscheinlich). Allerdings fahre ich mit diesem ja keinen Gewinn (zumindest zu Beginn nicht). Gibt es irgendwelche Sozialleistungen die ich eben durch diese Gewerbeanmeldung NICHT in Anspruch nehmen könnte, bzw. nur in verringerter Form? Wie sieht es diesbzgl. mit Kranken-/Rentenversicherung etc. aus?
Abschlussfrage: Gibt es eine Möglichkeit das ganze ohne so viel Umstand/Papierkram zu regeln? Weil wie gesagt die Hauptabsicht die Kostendeckung der Ausgaben und nicht ein möglicher Gewinn ist. (Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt

)
Ich weiß, das sind erstmal eine Menge Fragen, nur man wird von der Informationsflut schier erschlagen und ich möchte mich vergewissern ob ich diese Dinge so richtig verstanden habe.
Ich danke auf jeden Fall schon mal fürs Durchhalten bis hier hin und für die Antworten im Voraus.
Scorpion