Um da ein Urteil abzugeben müsste man jetzt mehr Details kennen.
Hast Du mal den Link zum Kontaktformular?
hallo zusammen,
habe eine frage: ich habe auf einer anwaltsseite einen rechtlichen rat gesucht und in einem kontaktformular (kostenlos und unverbindlich!!) insgesamt 3 mails geschickt die auch von einem anwalt beantwortet wurden wenn auch sehr allgemein.
es stand dort nichts von agb,das der dienst kostenpflichtig ist oder ähnliches sondern s.o KOSTENLOS und UNVERBINDLICH.
auch wurde in keiner mail darauf hingewiesen das ich für weitere fragen etwas zahlen müsste.
nun kam in der 3 mail die aufforderung meine adresse zu rechnungszwecken anzugeben.
ist dies rechtlich korrekt?
gruß
Um da ein Urteil abzugeben müsste man jetzt mehr Details kennen.
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hallo erst mal danke für deine antwort ,
hier ist der link
Einerseits steht da, der Kontakt ist kostenlos, andererseits steht dort auch die Option Fragen zu stellen.
IMHO ist es nun nicht gerechtfertigt, Dir eine Rechnung zu stellen.
Würde das mit den Fragen dort nicht stehen, sähe ich es etwas anders, denn immerhin ist eine Kontaktaufnahme etwas anderes, als eine Frage mit der man eine Beratung erzielen will.
Hier gab es auch mal was zu dem Thema. Da ist zwar auch viel bla bla drin, aber ggf. kannst Du da für Dich was rausziehen. Auch wenn dort ein anderer Umfang gegeben war.
Zur Sicherheit würde ich mal einfach den örtlichen Verbraucherschutz dazu befragen ... oder hier hat jemand eine wirklich qualifizierte Antwort zu dem Sachverhalt.
Frag' doch einfach mal nach, wofür Sie Dir eine Rechnung erstellen wollen.
Ich sehe auch erst mal keinen Grund, warum es gerechtfertigt sein sollte. Im Zweifelsfall würde ich mal mit der zuständigen Anwaltskammer Kontakt aufnehmen.
Die Vermittlung an den Anwalt wird kostenlos sein.
Kostenlose Rechtsberatung ist in Deutschland verboten. Die kann es also nicht geben.
So stell ich mir das zumindest vor.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Also dieses "Haben sie Fragen?" bezieh ich eigentlich eher ob man zu dem Dienst ne Frage hat (z.b. was eine Beratung kostet), nicht ob man eine Frage hat die in eine Rechtsberatung übergeht.
Darum denk ich schon wenn du eine Rechtsberatung bekommen hast, du diese auch zahlen musst.
Das Kostenlos gilt nur wie wenn du bei denen Anrfst und dich erstmal erkundigst wie die Schwerpunkte liegen, die Preise sind und ob sie mit sowas Erfahrung haben.
Was mich aber etwas stört ist das fehlen von sowas wie AGBs, aber ich weiß nicht ob eine Kanzlei die Beratung online anbietet sowas auf die Page machen muss.
Wieso, niemand ist dazu verpflichtet AGBen zu haben...Was mich aber etwas stört ist das fehlen von sowas wie AGBs, aber ich weiß nicht ob eine Kanzlei die Beratung online anbietet sowas auf die Page machen muss.
ok ok erst mal danke für die vielen antworten!
mir stellt sich allerdings die frage warum man nicht darauf hinweist das diese beratung evtl. kostenpflichtig ist bzw. erst dann mit der beratung "beginnt" wenn ich mich damit einverstanden erkläre das ich diese beratung in anspruch nehmen möchte.
ich finde,auch wenn ich diesen dienst in anspruch genommen habe diese website zumindest irreführend.
liege ich denn richtig das ich für diese "beratung" die als erstberatung anzusehen ist max.190 € zu zahlen habe? bzw. macht es evtl. sinn diese gebühr auszuhandeln und auf max. 100€ zu begrenzen da es ja insgesammt nur 3 mails waren?
190 EUR könnte hinkommen mit dem Maximalbetrag bei Erstberatungen. Nach unten besteht natürlich Spielraum.liege ich denn richtig das ich für diese "beratung" die als erstberatung anzusehen ist max.190 € zu zahlen habe? bzw. macht es evtl. sinn diese gebühr auszuhandeln und auf max. 100€ zu begrenzen da es ja insgesammt nur 3 mails waren?
Gruß
Sven
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hallo sven,
danke für deine schnelle antwort.
zwar sehe ich es im prinzip nicht ein für diese beratung etwas zu zahlen allerdings wird es wohl keinen sinn machen einfach auf "stur" zu schalten.
ich werde dort anrufen und versuchen die kosten für diese erstberatung auszuhandeln da es schließlich insgesammt nur 3 mails waren.
allerings werde ich auch auf jeden fall,wie mir hier empfohlen wurde mit dem verbraucherschutz und der zuständigen anwaltskammer kontakt aufnehmen falls man mir mit den kosten für diese 3 mails nicht entgegenkommt.
danke!!!
und viele grüße thomas
hallo thomas,
auch ich denke das dies eine "falle" ist um schlecht informierte laien wie mich auf deren unverbindliches und kostenloses kontaktformular mit fragen!! zu locken.
normal wäre es gewesen wenn man mich von vornherein darauf aufmerksam gemacht hätte das dies eine erstberatung ist die kostenpflichtig ist bzw. mir eine bestätigungsmail geschickt hätte.
aber nun bin ich "reingefallen".
werde allerdings für 2 mails auf denen auf meine frage eingegangen wurde und 1 indem ich meine adresse angeben soll keine 190€ zahlen!
versuche mich mit denen zu einigen!!
viele grüße thomas
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