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Hallo,
es reichen sogar die Summen.
Umsatzerlöse +
Vereinnahmte Umsatzsteuer
= Einnahmen
Darunter die Ausgeben in Kategorien zusammengefasst (auch wieder nur die Summen) und fertig ist die kleine Einnahme/Überschuß-Rechnung.
Belege werden in der Regel nicht mit abgegeben! Wenn die etwas kontrollieren wollen, melden die sich schon.
Wohl gemerkt: Das oben Beschriebene ist das, was man einreicht. Dahinter muß schon eine kleine Buchhaltung stehen, die zur Not auch in Form einer einfachen Tabelle geführt werden kann.
VieGrü
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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