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Adressen Handel
Hi ihr,
keine Rechtsberatung deswegen möchte ich mal folgendes Fallbeispiel betrachten.
Anbieter A biete mir an, mir eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen. Die Dienstleistung besteht darin, dreißig Schriftstücke bestimmter Art zu erstellen, die bereits mit Adressen bestimmter Anbieter versehen sind.
Ich muss diese Schriftstücke also nur noch unterschreiben und in den Briefkasten stecken.
Meine Frage? Handelt Anbieter A mit Adressen? Er verwendet die Adressen ja nicht direkt selber, sondern ich (der Kunde) versende ja in letzter Instanz die Schriftstücke.
Die eigentliche Dienstleistung ist ja die Erstellung des Schriftstückes, die Empfänger-Adressen gibt es also kleinen Bonus mit dazu.
Wie sieht das rechtlich aus, bezgl. des Datenschutzes? Kann Anbieter A die Adressen einfach aus dem Telefonbuch abschreiben oder muss er ein Opt-In haben?
(Es handelt sich bei den Schriftstücken nicht um Mittel der Werbe- oder Marketing-Branche, sondern um normal üblichen Schriftverkehr, wie in die betroffenen Firmen täglich bekommen.)
Danke schonmal für eure Ansichten, FOertel
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