... weil du was von "dazu gekauft" geschieben hast.
Für die Einstufung als GWG ist doch wohl nur der Kaufpreis maßgeblich oder gibt's da Unterschiede bei der Art des Gegenstandes

(Edit: außer das der Gegenstand eigenständig nutzbar sein muss

)
Hmmm, *nachdenk*... beweglich... unbeweglich... ist wohl nur wichtig bei "echten" Betriebsräumen, oder?