Ist denn die "Erstanlage" ein GWG oder wird die abgeschrieben?
Hi,
ist eine Telefonanlage als GWG anzusehen? Wenn ein Teleon dazu gekauft wird doch auf jeden Fall oder? Was meint ihr?
Ist denn die "Erstanlage" ein GWG oder wird die abgeschrieben?
Das wäre die Erstanlage![]()
... weil du was von "dazu gekauft" geschieben hast.
Für die Einstufung als GWG ist doch wohl nur der Kaufpreis maßgeblich oder gibt's da Unterschiede bei der Art des Gegenstandes(Edit: außer das der Gegenstand eigenständig nutzbar sein muss
)
Hmmm, *nachdenk*... beweglich... unbeweglich... ist wohl nur wichtig bei "echten" Betriebsräumen, oder?
Geändert von dorintia (14.04.2007 um 14:27 Uhr)
Ein GWG muss doch eigenständig nutzbar sein ...
Also ich würde eine TK Analge an sich schon als GWG einstufen, immerhin hat sie ihre Funktion ja auch alleine (auch wenn die Funktion dann nicht wirklich nutzbar ist).
Wenn ich da nun aber mal an die SIE Gigaset Anlagen denke ... die werden ja auch im Set mit Mobilteilen verkauft, diese Sets würde ich auf jeden Fall als GWG buchen.
Klar, machst Du das nicht?
Was verbirgt sich denn nun hinter der kritische Frage, die Dein Köpfchen sich so untransparent formuliert hat?
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