Laut AfA-Tabelle wäre das eine Abschreibung über 6 Jahre.
lg
wys
Hallo,
wir haben ein privates Auto.
Als freiberuflicher Technischer Zeichner bin ich immer mehr unterwegs bei Kunden.
Aus diesem Grund (Und nur aus diesem) planen wir, für das Geschäft einen PKW anzuschaffen,der ausschließlich geschäftlich genutzt werden soll.
Die Anschaffung beträgt ca. 3000 EURO.
Könnte das gehen,das ich dieses Auto absetzen kann?
Wenn ja, muß ich die Anschaffung dem FA extra melden und was sag ich dem Straßenverkehrsamt?
Laut AfA-Tabelle wäre das eine Abschreibung über 6 Jahre.
lg
wys
Ich sag mal: OMmmmm ....
bei Gebrauchtwagen ist auch eine kürzere Nutzungsdauer möglich.
Reparaturaufwendungen können unabhängig von der Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.Wie ist das mit den Reparaturen, die können doch im Einzelfall bis 400,- EURO voll angesetzt werden?
wenn du ein Einzelunternehmen hast bleibt dir gar keine andere Möglichkeit.Kann ich das Auto ganz normal auf mich anmelden oder wie läuft das?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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hey wilber,
also du müsstest zumindest so viele private pkws wie personen mit führerscheinen in deiner familie haben. weil sonst spricht m.e. immer ein anscheinsbeweis dafür, dass dieser pkw nicht nur rein betrieblich genutzt wird; schließlich wäre dann eine nutzungsentnahme zu versteuern.
aber wenn diese voraussetzung erfüllt ist, gehe ich davon aus, dass es kein problem darstellen wird. vor allem nicht vor dem hintergrund des kaufpreises.
richtig, die afa tabelle sieht ertragsteuerlich (also in bezug auf die einkommensteuer) eine afa von 6 jahren vor. ich denke, du könntest hier aber auch eventuell von einer niedrigeren restnutzugnsdauer ausgehen. abhängig von art und alter des pkws. (für steuerpflichtige, die ihren gewinn nach der einnahme-überschuss-rechung -wie du- ermitteln, gelten grundsätzlich die gleichen afa regeln wie für buchführende betriebe.)
des weiteren musst du dieses fahrzeug in ein anlageverzeichnis aufnehmen, damit es objektiv nachvollziehbar ist, dass es zum betriebsvermögen gehört.
umsatzsteuerlich (einkommensteuer und umsatzsteuer sind grundsätzlich getrennt zu betrachten) gehe ich davon aus, dass du kein kleinunternehmer bist. daher ordnest du dieses fahrzeug dem unternehmensvermögen in der regel dadurch zu, dass du den vorsteuerabzug geltend machst, sofern du ihn von einem unternehmer erwirbst. fallst du ihn von einem privatmann oder kleinunternehmer erwirbst (also von jemandem, der dir keine umsatzsteuer in einer rechnung offen ausstellen darf), würde ich sicherheitshalber eine mitteilung an das finanzamt geben, dass du es sowohl -falls so gewünscht- ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich dem betriebsvermögen bzw. unternehmnsvermögen zuordnen willst.
hoffe, du kannst hiermit was anfangen).
menno, jetzt ist ja schon die antwort drin, während ich mir einen abgebrochen habe, das zu formulieren, hihi![]()
Hallo,
vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Ich bin jedoch von der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer befreit, macht es da einen Unterschied.
Wobei ich eigentlich bei der nächsten Frage bin,
aufgrund des wachsenden Unternehmens bin ich auf er Suche nach einem Steuerberater des Vertrauens, aber den zu finden ist wohl gar nicht so einfach.
Aber das sollte nicht meine zweite Frage sein.
Derzeit führe ich ja keine Umsatzsteuer ab. Welchen Vorteil gibt es, wenn ich nachträglich auf die Kleinunternehmer Regelung verzichte?
Ein solide geführtes und nachvollziebares Fahrtenbuch sollte auch als Nachweis dienen, in wieweit das Fahrzeug als Firmenwagen genutzt wird.also du müsstest zumindest so viele private pkws wie personen mit führerscheinen in deiner familie haben.
Gunder
[QUOTE=sowhat83;753893da denke ich, wäre da doch das beste, den anscheinsbeweis der privaten mitbenutzung zu widerlegen.[/QUOTE]
Hmm, das könnte ich aber doch faktisch nur mit einem Fahrtenbuch oder?
Wenn ich jetzt bei linearer Abscheibung pro Jahr ca. 600 EURO abschreiben darf, wann muß ich die 600 EURO denn in der E/Ü Rechnung berücksichtigen.
Meiner Meinung nach das erste Mal zum Zeitpunkt des Kaufes, also Zahlung des Kaufpreises?
Ich mach meine Buchhaltung mit Monkey Bilanz und der bucht die AfAs immer zum 31.12 eines Jahres.
Ich denke, das ist vollkommen egal, hauptsache die AfA ist im richtigen Jahr und in richtiger Höhe berechnet.
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