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Thema: Werbungkosten

  1. #1
    TP-Newbie Q-efx macht alles soweit korrekt
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    Question Werbungkosten

    Hallo,

    bin kein steuer profi, oder rechtsprofi.

    Ich weiss jetzt leider nicht ob werbungskosten der richtige begriff dafür ist

    Soweit ich weiss kann man pro jahr seine kosten, die man hat für bewerbungen, beim steueramt andgeben um ein teil davon wieder zu bekomen?

    Ich würde jetzt halt nur gerne wissen.

    Ob eine website und deren kosten auch dazu zählen. Wenn man in diesm bereich tätig ist?

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Guten Morgen,

    bist du selbstständig oder im Angestelltenverhältnis?

    Was wird auf dieser Web-Site denn gemacht? Ist dort eine Bewerbung von Dir oder handelt es sich auch um deine private Homepage?

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Newbie Q-efx macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    naja es ist eine website, die zeigt wie ich mit joomla um gehen kann, wie gut ich in english bin und hab hier und da eineige module das layout und mambots geändert. So ne art showcase halt

    Und halt zeigt wie ich projekte organisiere und aufbaue...

    Zur zeit bin leider arbeitslos, und will mich bewerben, und wollte fragen ob dann die website als "showcase" auch darunter fällt. Wenn man in diesem bereich tätig ist?

    gruss

    Q-efx

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Du willst dich aber für ein Angestelltenverhältnis bewerben, richtig?

    Gem. § 9 (1) EStG sind Werbungskosten Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und erhaltung der Einnahmen dienen.

    Wenn du dem FA glaubhaft machen kannst, das deine Homepage diesen Zweck erfüllt, dann sollte dem nichts entgegen stehen...

    Es ist aber zu beachten, das sich Werbungskosten bei Arbeitnehmern erst ab einem Betrag von 920,- auswirken, da jedem Arbeitnhemer ein Werbungskosten-Pauschbetrag gem. § 9a Nr.1a EStG zusteht.

    Gruß,
    Matthias
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  5. #5
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    Hallo,

    super dankeschön

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