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Alt 16.04.2007, 21:49   #1
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg

PKW, Kostenbuchung, bin etwas ratlos


Also folgender Sachverhalt:

ich mache gerade meine 2006er EÜR mit Kontenplan SK04.
Jetzt hab ich ein paar Fragen zum richtigen Einbuchen der Kosten des PKW:

1. Tankquittungen aus dem Ausland: auf welches Konto buche ich denn die am besten? Die Tankquittungen aus dem Inland buche ich ja unter 6530. Da wird aber automatisch die Vorsteuer berücksichtigt, die ich ja bei ausländischen Rechnungen nicht abziehen darf. Also auf welches Konto erfasse ich die am besten und darf ich die dann brutto als Ausgabe erfassen? (es handelt sich ja "nur" um 12 Tankquittungen)

2. Zwecks Berechnung der privaten Nutzung im Verhältnis zur beruflichen Nutzung ergibt sich bei mir eine etwas komplizierte Sachlage:
  • Zunächst erfasse ich ganz klar alle laufenden Kosten, Wartung, Reparaturen etc. als Betriebsausgabe in den entsprechenden Konten und die Anschaffung hab ich als Anlagevermögen mit entsprechender AfA erfasst .
  • Dann ermittle ich als nächstes den Anteil der privaten Nutzung des PKW.
  • Aber auf welchem Konto erfasse ich die private Nutzung? Ist da 4684 richtig? Reicht es, wenn ich da einmalig fürs ganze Jahr ausgerechnet den Gesamtbetrag einbuche?
  • Als nächstes hab ich noch das "Problem", das bei meinen betrieblichen Fahrten umsatzsteuerrechtlich noch zwischen Fahrten zu Tätigkeiten, die der USt unterliegen und Fahrten zu Tätigkeiten, die von der USt befreit sind unterscheiden muss (hab ich mir nicht ausgedacht-will das FA von mir).
  • Wo buche ich anteilig die Vorsteuerbeträge als nicht abzugsfähig, die durch die Fahrten zu UStfreien Tätigkeiten entstehen? Die müssen sich ja irgendwie gegenrechnen zu den gesamten Vorsteuerbeträgen bzgl. PKW Nutzung.
  • Und zuguterletzt: Welches Konto im Kontenplan erfasst die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben PKW, die bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte entstehen, wenn man die echten Kosten der Berechnung per Entfernungspauschale gegenüberstellt? Ist da 6645 richtig?


Wäre super, wenn hier jemand die entsprechenden Kontennummern kennen würde. Da diese ganze PKW Geschichte so kompliziert ist, möchte ich nicht gleich irgendwelchen eklatanten Fehler reinbauen. Das FA nimmt es ja gerade beim Thema PKW/Fahrtkosten immer seeehr genau...
junimond ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.04.2007, 10:26   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
a wird aber automatisch die Vorsteuer berücksichtigt, die ich ja bei ausländischen Rechnungen nicht abziehen darf. Also auf welches Konto erfasse ich die am besten und darf ich die dann brutto als Ausgabe erfassen? (es handelt sich ja "nur" um 12 Tankquittungen)
auch auf dem Konto 6530. Allerdings musst du den Umsatzsteuerschlüssel ändern. Wie das in deinem Programm funktioniert weiß ich nicht.

Bei DATEV stellt das Konto 6530 aber kein Automatikkonto dar, die Vorsteuer wird erst durch den USt-Schlüssel 90 gezogen.

Zitat:
Aber auf welchem Konto erfasse ich die private Nutzung? Ist da 4684 richtig? Reicht es, wenn ich da einmalig fürs ganze Jahr ausgerechnet den Gesamtbetrag einbuche?
4645 mit USt und 4639 ohne USt

Zitat:
hab ich mir nicht ausgedacht-will das FA von mir.
das FA hat sich das auch nicht ausgedacht. Der Gesetzgeber will das so (siehe § 15 Abs. 4 UStG ) und die Gesetze werden nicht vom Finanzamt erlassen.

Zitat:
Wo buche ich anteilig die Vorsteuerbeträge als nicht abzugsfähig, die durch die Fahrten zu UStfreien Tätigkeiten entstehen? Die müssen sich ja irgendwie gegenrechnen zu den gesamten Vorsteuerbeträgen bzgl. PKW Nutzung.
wie gesagt, 4645 und 4639

Zitat:
Und zuguterletzt: Welches Konto im Kontenplan erfasst die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben PKW, die bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte entstehen, wenn man die echten Kosten der Berechnung per Entfernungspauschale gegenüberstellt? Ist da 6645 richtig?
6688 und 6689 sind dafür die richtigen Konten.

Alle Angaben beziehen sich auf den SKR04

Gruß
Sven
__________________
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