Alles was nicht mit der Einkünfteermittlung zusammenhängt kann nicht berücksichtigt werden. Dies ist zum Beispiel das Ausfüllen des Mantelbogens. Die Anlage GSE und USt-Erklärung können als Betriebsausgaben angegeben werden.
das geschieht in der USt-Erklärung.
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
