Zitat:
Zitat von VeRtEX0815
Hi,
Ich wollte nur schnell Fragen welche Kosten man vom Steuerberate von der Steuer im darauffolgenden Jahr absetzen kann:
Einkommenssteuererklärung?
Anlage GSE?
Umsatzsteuer?
Mit freundlichen Grüßen,
Ben
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Alles was nicht mit der Einkünfteermittlung zusammenhängt kann nicht berücksichtigt werden. Dies ist zum Beispiel das Ausfüllen des Mantelbogens. Die Anlage GSE und USt-Erklärung können als Betriebsausgaben angegeben werden.
Zitat:
Zitat von VeRtEX0815
Und was ist mit der MwSt. jeweils? Kann man die zurückfordern (vorausgesetzt man darf es absetzen)?
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das geschieht in der USt-Erklärung.
Gruß
Sven