
Zitat von
Paypal-Benutzer
Lassen sie sich doch... und zwar durch einen Kontoauszug von PAYPAL.
Ausführlich kann ich die Rechnungen ohnehin nicht bieten, da ich vom Käufer keine Daten erhalte.
Bei den PAYPAL-Kontoauszügen steht lediglich die Emailadresse des Käufers und der Benutzername, der bei der Internetseite verwendet wird.
Ich weiß nicht, ob das Finanzamt darauf scharf ist, zu lesen, was "sternchen77" oder "pferdefreund_xy" sich für Zugangsdaten bestellt hat.
Gibt es denn keine Erfahrungswerte oder Beispiele für so einen Fall?