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Thema: kleingewerberegelung und rechnungen im eu-ausland schreiben

  1. #1
    TP-Newbie berny76 macht alles soweit korrekt
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    kleingewerberegelung und rechnungen im eu-ausland schreiben

    Schönen guten Abend,

    ich, Kleingewerbetreibender mit Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG, möchte Dienstleistungen im polnischen Ausland anbieten. Erfüllungsort wird also Polen sein. Wie schreibe ich dort meine Rechnungen? Weise ich wie hier in Deutschland üblich mit dem obligatorischen Vermerk keine Umsatzsteuer aus? Brauche ich eine USt-IdNr?

    Kunden werden sowohl privat als auch geschäftlich sein.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    wenn du Kleinunternehmer bist schreibst du Rechnungen wie sonst auch ohne ausgewiesener USt; egal ob Privatkunde oder gewerblicher Kunde.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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