wenn du Kleinunternehmer bist schreibst du Rechnungen wie sonst auch ohne ausgewiesener USt; egal ob Privatkunde oder gewerblicher Kunde.
Gruß
Sven
Schönen guten Abend,
ich, Kleingewerbetreibender mit Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG, möchte Dienstleistungen im polnischen Ausland anbieten. Erfüllungsort wird also Polen sein. Wie schreibe ich dort meine Rechnungen? Weise ich wie hier in Deutschland üblich mit dem obligatorischen Vermerk keine Umsatzsteuer aus? Brauche ich eine USt-IdNr?
Kunden werden sowohl privat als auch geschäftlich sein.
wenn du Kleinunternehmer bist schreibst du Rechnungen wie sonst auch ohne ausgewiesener USt; egal ob Privatkunde oder gewerblicher Kunde.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)