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Thema: Rechnungen falsch und Einkommenssteuer falsch ...

  1. #1
    TP-Newbie Didiseven macht alles soweit korrekt
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    Rechnungen falsch und Einkommenssteuer falsch ...

    Hallo Zusammen!

    Ich erstelle nebenberuflich Webseiten und habe fälschlicherweise die letzten sechs Jahre auf meinen Honorarrechnungen die MwSt. ausgewiesen. Ich verdiene damit 1T€ bis 4T€ im Jahr nebenbei (also weit unter 17,5 T€ => Kleinunternehmer). Dem Finanzamt habe ich dies angezeigt ("Selbstanzeige") und muss nun Umsatzsteuererklärungen rückwirkend abgeben. So weit so gut - Schuld eigene.

    In meinen Einkommenssteuererklärungen habe ich ebenso fälschlicherweise für meine nebenberuflichen Einnahmen auch immer den Bruttobetrag meiner Honorarrechnungen angegeben (also inklusive MwSt.) und somit darauf Einkommenssteuer bezahlt.

    Gibt es eine Möglichkeit, die zuviel bezahlte Einkommenssteuer (für 16% meines Nebeneinkommens) nachträglich mit der noch abzuführenden Umsatzsteuer zu verrechnen?

    Hatte jemand ein ähnliches Problem oder einen Tipp für weiteres Vorgehen?
    Danke im Voraus.

  2. #2
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    Gibt es eine Möglichkeit, die zuviel bezahlte Einkommenssteuer (für 16% meines Nebeneinkommens) nachträglich mit der noch abzuführenden Umsatzsteuer zu verrechnen?
    ja, jetzt wirst du die USt zahlen und diese als Betriebsausgabe buchen und somit deinen Gewinn mindern und letztlich auch die zu zahlende ESt. Im Endeffekt wirkt sich die USt also gewinnneutral aus abgesehen von den zeitlichen Verschiebungen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie Didiseven macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank. Aber sorry, habe ich noch nicht ganz kapiert.

    Ich gebe also meine eingenommenen USt. in der USt.-Erklärung an.
    Wo aber die zuviel bezahlte Einkommenssteuer? In der ESt.-Erklärung?
    Wie mache ich das rückwirkend für die letzten sechs Jahre?

  4. #4
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    die Umsatzsteuer führst du an das Finanzamt ab. Zugleich gibst du die Einnahmen in den USt-Erklärungen an.

    Die USt hat aber auch Auswirkungen auf die Einkommensteuer, wie bereits festgestellt auch wenn sie sich im Endeffekt gewinnneutral verhält.

    Für die ESt gibst du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab. Darin wurden damals die Bruttobeträge als Betriebseinnahmen verbucht. In der jetzigen EÜR gibst du die zu zahlende USt der letzten Jahre als Betriebsausgabe an. Dies mindert deinen Gewinn dieses Jahr und somit auch die zu zahlende ESt. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich, weil das Zu- und Abflussprinzip gilt, was sagt, dass Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung zu erfassen.

    Gruß
    Sven
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