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24.04.2007, 14:13
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#16
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Yeap, da gibt es meine ich eine solche Grenze, dass ab einer gewissen Anzahl von Arbeitstagen die Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden müssen.
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Ihr meint sicher die "50-Tage/2 Monats Grenze". Löhne aus solchen Beschäftigungen sind SV-frei, jedoch sind daran bestimmte Bedingungen geknüpft.
Es können 2 Monate im Jahr in Folge gearbeitet werden, dies sollte allerdings NUR in den Semesterferien passieren, da sonst das Studium nicht mehr im Vordergrund stehen würde und man somit als "normaler" Arbeitnehmer gilt.
Statt 2 Monaten im Stück gilt die gleiche Regelung auch bei max. 50 Arbeitstagen im Jahr. Hier darf jedoch keine Regelmäßige Arbeit vorliegen, auch nicht "jedes Wochenende". Vielmehr sind hiermit Gelegenheitsjobs abgedeckt, sowas wie Catering oder so.
Unter dem Stichwort "kurzfristige Beschäftigung" (nicht zu verwechseln mit "geringfügiger Beschäftigung") findet man hier als Student bei den Uni-spezifischen Stellen mehr Infos. Die AG wissen da auch meist bescheid.
Diese Löhne werden i.d.R. pauschal besteuert, die Steuer wird vom AG abgeführt und diese Einkünfte werden bei der Einkommensteuererklärung NICHT hinzugerechnet.
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24.04.2007, 14:16
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#17
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
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Zitat:
Zitat von eey
aha ok
und wieviel wäre das dann ungefähr bei 7500 Euro ?
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Im Übrigen solltest Du aufpassen, dass Du mit dem Verdienst nicht über die Kindergeldgrenze kommst, sonst schimpfen die Eltern 
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24.04.2007, 17:18
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#18
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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die sozialversicherungsrechtliche Definition von einer kurzfristigen Beschäftigung stimmt aber nicht mit der lohnsteuerrechtlichen Definition überein.
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt danach nur vor, wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht überschreitet und der Arbeitslohn durchschnittlich je Arbeitstag nicht mehr als 62 € beträgt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40a.html
Gruß
Sven
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24.04.2007, 17:28
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#19
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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oh gott, jetzt wirds aber kompliziert
also...
die arbeit würde bei mir NICHT nur in den Semesterferien stattfinden, da ich eigentlich gar nicht studiere (nur für Kindergeld) - anfangen zu studieren wollte ich erst im WS 2007, sprich mitte Oktober und bis dahin halt möglichst viel Kohle besiete schaffen
also, ich würde auch definitiv über 60 Euro/ Tag verdienen, genauergesagt 100 Euro (Bau halt), und würde das ganze länger als 2 Monate und innerhalb des Semesters machen würde aber unter den 7660 Euro bleiben
- wie hoch wären dann die Sozialversicherungsabgaben (ungefähr)? höher als 500 Euro?
und @Arschi
was meinst du damit:
Zitat:
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Im Übrigen solltest Du aufpassen, dass Du mit dem Verdienst nicht über die Kindergeldgrenze kommst, sonst schimpfen die Eltern
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wie hoch ist den die Kindergeldgrenze, und was würde passieren falls ich diese überschreite?
entschuldigt bitte mein unwissen  aber mir raucht gad der kopf 
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25.04.2007, 08:19
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#20
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
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Zitat:
Zitat von eey
oh gott, jetzt wirds aber kompliziert
also...
die arbeit würde bei mir NICHT nur in den Semesterferien stattfinden, da ich eigentlich gar nicht studiere (nur für Kindergeld) - anfangen zu studieren wollte ich erst im WS 2007, sprich mitte Oktober und bis dahin halt möglichst viel Kohle besiete schaffen
also, ich würde auch definitiv über 60 Euro/ Tag verdienen, genauergesagt 100 Euro (Bau halt), und würde das ganze länger als 2 Monate und innerhalb des Semesters machen würde aber unter den 7660 Euro bleiben
- wie hoch wären dann die Sozialversicherungsabgaben (ungefähr)? höher als 500 Euro?
und @Arschi
was meinst du damit:
wie hoch ist den die Kindergeldgrenze, und was würde passieren falls ich diese überschreite?
entschuldigt bitte mein unwissen  aber mir raucht gad der kopf 
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Um es kurz zu machen. Du bist ein ganz normaler Arbeitnehmer, fertig 
Abzüge hast Du folgende:
Lohnsteuer (Steuerklasse 1), bei 1500 Brutto im Monat ca. 150 EUR. Ist aber nicht linear, aber ein guter Richtwert.
Dazu werden Dir noch SV-Beiträge abgezogen. je Nach Krankenkasse ca. 22-24% vom Brutto.
Dann kannst Du Dir in etwas selbst ausrechnen was Dir bleibt.
Bezüglich des Kindergelds folgendes.
Die Einkünfte und Bezüge eines Kindes über 18 dürfen nicht über 7680 €(bitte nicht festnageln) liegen. Dazu zählt u.a. auch BAFÖG.
Allerdings sind nach neuster Rechtsprechung die von Dir einbehaltenen SV-Beiträge bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge anzurechnen. Da Du in 2 Monaten wohl kaum so viel verdienen wirst, brauchst Du Dir da wohl keine Sorgen machen.
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25.04.2007, 10:47
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#21
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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Zitat:
Zitat von Arschi
Lohnsteuer (Steuerklasse 1), bei 1500 Brutto im Monat ca. 150 EUR. Ist aber nicht linear, aber ein guter Richtwert.
Dazu werden Dir noch SV-Beiträge abgezogen. je Nach Krankenkasse ca. 22-24% vom Brutto.
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oh man, heißt dass bei 1500 brutto muss ich 450 abgeben??  das kann doch nicht sein  , das ist ja ein drittel !
Zitat:
Zitat von Arschi
Allerdings sind nach neuster Rechtsprechung die von Dir einbehaltenen SV-Beiträge bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge anzurechnen. Da Du in 2 Monaten wohl kaum so viel verdienen wirst, brauchst Du Dir da wohl keine Sorgen machen.
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was meinst du mit dem ersten satz? versteh ich nicht so ganz
ich werd aber vermutlich scon so um die 7500 Euro verdienen, weil ich nicht 2 sondern 4 monate zu arbeiten gedenke..
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25.04.2007, 11:11
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#22
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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oh man, heißt dass bei 1500 brutto muss ich 450 abgeben?
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vorerst ja. Die Lohnsteuer wird direkt vom Lohn einbehalten. Diese wird letztlich auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet, so dass sie wie eine Vorauszahlung zu behandeln ist. Am Ende des Jahres wird festgestellt wieviel Einkommensteuer wirklich zu zahlen ist mit der Einkommensteuererklärung. Bleibst du da unter den 7.664 EUR beträgt die zu zahlende Steuer 0 EUR. Die bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren einbehaltenen Steuerbeträge werden angerechnet und man stellt fest, dass der gesamte Betrag zu viel gezahlt wurde. Die Steuern werden dann erstattet.
Die Sozialversicherungsbeiträge können natürlich nicht erstattet werden.
Zitat:
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was meinst du mit dem ersten satz? versteh ich nicht so ganz
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Bei der Steuer werden Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben anerkannt und mindern das zu versteuernde Einkommen. Man zahlt letztlich weniger Steuern. Bei der damaligen Kindergeldberechnung konnten diese Sozialversicherungsbeiträge nicht abgezogen werden, so dass es dazu kommen konnte, dass keine Steuern gezahlt wurden aber auch kein Kindergeld gezahlt wurde obwohl die Grenzen nahezu gleich sind (Einkommensteuer: 7.664 EUR - Kindergeld: 7.680 EUR). Dies wurde durch das Bundesverfassungsgericht Anfang 2005 gekippt, so dass auch die Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoarbeitslohn abgezogen werden können.
Gruß
Sven
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25.04.2007, 11:20
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#23
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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aha...
ganz schön kompliziert dass alles
da ich vorraussichtlich 2000 brutto verdienen werde, muss ich also ca.400/monat für SV abziehen... ganz schön viel
kann ich mich da nicht irgendwie davor drücken?
zB. so, dass ich 2 monate in den Semesterferien arbeite? August und September hätt ich noch zeit zu arbeiten (Oktober geht für mich ja des Studium richtig los) und August und September wären Semesterferien
wenn ich jetzt da 2 Monate arbeite müsst ich dann wenigstens da keine SV zahlen?
oder könnte ich dann davor keine 2 Monate arbeiten? (so dass ich insgesamt auf 4 monate komm?)
Geändert von eey (25.04.2007 um 11:33 Uhr).
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25.04.2007, 11:25
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#24
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
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Zitat:
Zitat von eey
aha...
ganz schön kompliziert dass alles
da ich vorraussichtlich 2000 brutto verdienen werde, muss ich also ca.400/monat für SV abziehen... ganz schön viel
kann ich mich da nicht irgendwie davor drücken? 
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Nein, es sei denn Du riskierst eine Scheinselbständigkeit 
Außerdem finanzierst Du damit auch Dein Studium, Deinen Arzt wenn Du mal krank wirst und den Kindergarten Deiner zukünftigen Kinder 
Nicht zu vergessen die Rentenkasse, die Du damit auffüllst. Das hat alles seinen Sinn.
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25.04.2007, 11:34
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#25
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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Zitat:
Zitat von Arschi
Nein, es sei denn Du riskierst eine Scheinselbständigkeit 
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wie macht man sowas?
nur "interessehalber" natürlich 
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25.04.2007, 11:39
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#26
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
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Zitat:
Zitat von eey
wie macht man sowas?
nur "interessehalber" natürlich 
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Das sage ich Dir nicht. Aber der Name sagt das schon alles 
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25.04.2007, 11:46
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#27
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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ok ok n versuch wars wert
na gut, da werd ich dann wohl nicht drum rumkommen...
aber 20 % find ich schon ganz schön viel, ehrlcih gesagt, 400 Euro im Monat..
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25.04.2007, 12:14
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#28
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Tja, so geht's jedem normalen Arbeitnehmer und wenn du nach deinem Studium einer wirst, ist es doch schonmal ein gutes Training  .
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08.08.2007, 19:27
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#29
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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yo, ich komm nochmal hierher zurück, da ich in einer halben woche
meine 50 Tage voll habe
jetzt hat mein arbeitgeber nur gemeint er braucht mich unbedingt noch ein
Monat - und dass er mir einfach nen neuen vertrag gibt (also einen zweiten
für die zeit nach den 50 tagen) und dass ich dann NICHT für die 50 Tage
sozialdings zahlen muss sondern nur für das dritte monat (also das nach den
50 Tagen)
stimmt das, was meint ihr ?
vielen dank im vorraus  ,
eey
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11.08.2007, 15:34
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#30
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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ähm, ja also am Donnerstag sind die 50 tage voll ....
wär also echt gut wenn bis dahin jemand was dazu sagen könnte
danke schonmal 
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