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Alt 22.04.2007, 11:53   #1
eey
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Wieviel darf man steuerfrei verdienen als Student?


hallo zusammen, ich hätte eine Frage

und zwar bin ich Student (20 Jahre alt, Lohnsteuerklasse 1), und wollte demnächst n bisschen Kohle verdienen...

jetzt meine Frage: wie viel darf ich im Jahr verdienen ohne Einkommenssteuer zu zahlen? ist das der Grundfreibetrag? weil dann dürfte ich ja theoretisch 7500 Euro im Jahr verdienen....

hab aber keine Ahnung ob des stimmt


vielen Dank im vorraus schon mal,

eey
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Alt 22.04.2007, 12:21   #2
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Zitat:
ist das der Grundfreibetrag?
genau

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 EUR werden Steuern gezahlt.

Gruß
Sven
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Alt 22.04.2007, 12:23   #3
wys
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Der Freibetrag für Einkommensteuer liegt imho zur Zeit noch immer bei 7664 Euronen, ab 7665 geht es langsam aber sehr gemächlich los, ist aber erstmal nicht viel.

Aber mal eine Gegenfrage: In welcher Form gedenkst Du denn Kohle zu verdienen?

lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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Alt 22.04.2007, 12:26   #4
wys
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Ich werde wohl immer langsamer ... mußte erst noch die Finger in Wachs tauchen ...
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Alt 22.04.2007, 13:14   #5
eey
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wow geht ja richtig schnell in diesem forum, danke schonmal

also verdienen wollt ich des Geld mit 2 Monate in ner Getränkehalle und danach 2 Monate aufm Bau (da verdient man wenigstens gscheit )

und ich kann also echt 7660 Euro komplett verdienen ohne Steuern zahlen zu müssen? das ist ja dann echt super

wieviel müsst ich denn dann Steuern zahlen wenn ich zb 8000 Euro verdienen würde? (also ungefähr)
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Alt 22.04.2007, 13:39   #6
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Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Gehalt

https://www.abgabenrechner.de/ekst/
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Alt 22.04.2007, 14:30   #7
eey
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ähm das mag jetzt vielleicht dumm klingen, aber was ist da der unterschied ?
zwischen Einkommen und Gehalt, ist das nicht dasselbe, wenn ich ansonsten des Jahr über kein Einkommen habe?
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Alt 22.04.2007, 17:06   #8
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70 % der gesamten steuerlichen Literatur auf Erden sind in deutscher Sprache verfasst. Das hat schon sein Berechtigung, so dass es nicht so einfach ist wie du es dir vorstellst den Betrag zu ermitteln.

Von deinem Gehalt werden nämlich noch x Sachen abgezogen, die dann das zu versteuernde Einkommen darstellen (in der Regel also von Vorteil). Als Arbeitnehmer gibt es nämlich noch die Arbeitnehmerpauschale i.H.v. 920 EUR, die vom Bruttoarbeitslohn abgezogen wird, sofern keine höheren Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit nachgewiesen werden.

Die Ermittlung zu erklären würde Bücher füllen.

Gruß
Sven
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Alt 22.04.2007, 18:52   #9
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
70 % der gesamten steuerlichen Literatur auf Erden sind in deutscher Sprache verfasst. Das hat schon sein Berechtigung, so dass es nicht so einfach ist wie du es dir vorstellst den Betrag zu ermitteln.

Von deinem Gehalt werden nämlich noch x Sachen abgezogen, die dann das zu versteuernde Einkommen darstellen (in der Regel also von Vorteil).
Klar hast du recht, aber seinen Fall musst du auch nicht komplizierter machen als er ist So wahnsinnig viel kann man bei der Höhe des Einkommens nun wirklich nicht falsch machen und viele Möglichkeiten zum Sparen von Steuern gibts ja nun auch nicht, wenn man gar keine zahlt

Mit ein paar Infos und einer aktuellen Steuerrechner-Software (gibts überall zum Jahreswechsel ab 20 Euro oder so zu kaufen...) bekommt man das auch als Laie recht vernünftig hin. Und wenns doch mehr wird, ist auch das Geld für einen Steuerberater übrig.
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Alt 22.04.2007, 19:24   #10
eey
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ok danke

mein hauptproblem war ja auch eigentlich nur wie viel ich ungefähr zahlen müsste, bei nem verdienst von 7500 Euro,
weil n Kumpel von mir hat gemeint man müsste irgendwie ein drittel des Einkommens versteuern, sprich bei mir wären das dann um die 2500 Euro gewesen und da hätt ich halt kein bock drauf gehabt

aber wenn des bis 7500 dann eh (so gut wie) nix kostet passts ja

eine Frage hätt ich noch, und zwar hab ich das mit dem Grundfreibetrag von Wikipedia , und da steht irgendwas von wegen: "soweit es zur bestreitung des Existenzminimums benötigt wird"

jez weiß ich nicht genau, zählt der Grundfreibetrag von 7660 Euro dann trotzdem für mich? weil fürs existenzminimum brauch ich des Geld nicht, ich wohn noch bei meinen Eltern..
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Alt 23.04.2007, 10:20   #11
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Zitat:
Zitat von eey Beitrag anzeigen
eine Frage hätt ich noch, und zwar hab ich das mit dem Grundfreibetrag von Wikipedia , und da steht irgendwas von wegen: "soweit es zur bestreitung des Existenzminimums benötigt wird"

jez weiß ich nicht genau, zählt der Grundfreibetrag von 7660 Euro dann trotzdem für mich? weil fürs existenzminimum brauch ich des Geld nicht, ich wohn noch bei meinen Eltern..
Na, das wäre ja noch schöner... Nein, dem Finanzamt geht es natürlich nichts an, wofür du dein Einkommen verwendest (solange du es versteuert hast, sofern du Steuern zahlen musst).
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.04.2007, 11:47   #12
eey
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ok cool, dann bin ich ja deswegen schon mal beruhigt

jetzt fällt mir aber noch was ein: und zwar hab ich bei nem früheren arbeitgeber mal gehört dass ich unter 60 Tagen Arbeit im Jahr bleiben soll, da ich sonst steuern zahlen müsse...
muss ich die dann auch zahlen wenn ich unter den 7660 Euro bleibe, und wenn ja, wie hoch wären die dann?

und zählt ein Praktikum bei dem man nur eine Aufwandsentschädigung (Fahrtkosten, etc.) erhält auch zu diesen 60 Tagen?

Danke schonmal im vorraus,

eey
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Alt 23.04.2007, 12:45   #13
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Zitat:
Klar hast du recht, aber seinen Fall musst du auch nicht komplizierter machen als er ist
nein, das habe ich auch nicht vor. Es gibt im Internet aber so viele Stammtischweisheiten zu lesen, die immer wieder aufgeschnappt werden und genau diese will ich hier vermeiden.

Zitat:
etzt fällt mir aber noch was ein: und zwar hab ich bei nem früheren arbeitgeber mal gehört dass ich unter 60 Tagen Arbeit im Jahr bleiben soll, da ich sonst steuern zahlen müsse...
So etwas würde ich der Kategorie "Stammtisch" zuordnen. Nein, entscheidend sind die 7.664 EUR im Jahr. Ob dies sozialversicherungsrechtlich einen Unterschied macht weiß ich jedoch nicht.

Zitat:
und zählt ein Praktikum bei dem man nur eine Aufwandsentschädigung (Fahrtkosten, etc.) erhält auch zu diesen 60 Tagen?
Aufwandsentschädigungen stellen Arbeitslohn dar.

Gruß
Sven
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Alt 23.04.2007, 20:57   #14
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ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Ob dies sozialversicherungsrechtlich einen Unterschied macht weiß ich jedoch nicht.
Yeap, da gibt es meine ich eine solche Grenze, dass ab einer gewissen Anzahl von Arbeitstagen die Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden müssen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.04.2007, 22:50   #15
eey
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aha ok

und wieviel wäre das dann ungefähr bei 7500 Euro ?
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