Hallo folgendes Problem:
Ich habe einen Kunden in Finnland und für den arbeiten wir monatlich Analysen für den Deutschen Markt aus.
Wir haben bisher die Rechnung bzw. ich mit Mehrwertsteuer berechnet, da ich gesagt habe, dass ich nicht unter das Umsatzsteuergesetz falle. Er hat dazu die Handelskammer befragt und die schreibt folgendes:
Zitat:
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Für bestimmte Dienstleistungen wiederum gibt es im Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Sonderregelung, nach der die Dienstleistung – sofern der Empfänger wie hier ein Unternehmer ist - _als dort erbracht gilt, wo der Empfänger ansässig ist _(vgl. § 3a, Absatz 3 UStG). Welche Dienstleistungen dies sind, ist dem Absatz 4 der Vorschrift zu entnehmen. Genannt sind dort unter Nr. 3 verschiedene Beratungsleistungen, unter Nr. 5 die „Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen“. Hierunter fällt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs bspw. auch die Überlassung von Ergebnissen von Meinungsumfragen auf dem Gebiet der Marktforschung.
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Aber meiner Meinung nach falle ich da nicht runter, solange ich als Kleinunternehmer tätig bin, sehe ich das richtig? Naja ich habe am Donnerstag einen Termin beim FA und dann zudem noch beim Steuerberater, aber wollte vorab vielleicht schonmal eure Meinung dazu haben.
Viele Grüße
Philip