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Alt 22.04.2007, 14:39   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
kayoone macht alles soweit korrekt

1% Regelung bei Firmenwagen und Einkommenssteuer


Hallo,

ich habe einige steuerrechtliche Fragen bzgl. Firmenwagen etc.

Ich arbeite neben meinem Studium freiberuflich und stelle Rechnung mit ausgewiesener MwSt, führe die Ust also ans Finanzamt ab.
Ich plane mir nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen das ich gerne auf die "Firma" laufen lassen möchte, da es allerdings zu 90% Privat genutzt werden würde, würde ja die 1% Regelung greifen, dazu habe ich ein paar Fragen.

Angenommen ich habe im Jahr einen Gewinn von 20.000Eur ohne Auto, wäre also Einkommenssteuerpflichtig. Nun kaufe ich ein Auto mit Listenpreis 33.000EUR das man ja auf 6 Jahre abschreiben kann, macht also 5500EUR pro Jahr an Abschreibungen. Inkl. versicherung, sprit etc pp sagen wir mal 8000EUR Kfz Kosten pro Jahr die angerechnet werden können, der Gewinn läge also nur noch bei etwa 12000Eur.
Wenn ich die 1% Regelung richtig deute muss jeden Monat 1% des Fahrzeugbruttopreises als Ertrag angerechnet werden, dh etwa 4000EUR pro Jahr die wieder auf den Gewinn gerechnet werden, macht etwa 16000 EUR.

Der Steuerfreibetrag beträgt 7660 EUR, bleiben also 8340EUR die zu versteuern sind, was bei einem EK-Steueratz von 25% dann ~2100 EUR Steuern pro Jahr ausmachen würde.

Ich würde nun gerne von jemandem der sich auskennt wissen ob das so alles korrekt ist oder ob ich da grob falsch liege

Vielen Dank schonmal.
kayoone ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 22.04.2007, 17:11   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Ich plane mir nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen das ich gerne auf die "Firma" laufen lassen möchte, da es allerdings zu 90% Privat genutzt werden würde, würde ja die 1% Regelung greifen, dazu habe ich ein paar Fragen.
nein, die 1 % - Regelung gilt nur, wenn der PKW zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.

schau mal in die angehängte Datei
unter anderem Tz. 2.2.3

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Geändert von Sven (15.08.2007 um 21:17 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2007, 17:47   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
kayoone macht alles soweit korrekt
ah okay danke.

Das heisst wenn ich das Auto weniger als 10% Betriebslich nutze gehört es zum Privatvermögen, ich kann also das Auto selbst nicht als Kosten ansetzen und bekomme auch die MwSt nicht wieder.

Ich kaufe also ganz normal wie jeder Privatmann das Auto und kann nur die tatsächlich betrieblich gefahrenen KM am Ende des Jahres geltend machen, ist das so richtig ?

Tja das wars dann wohl mit Auto zum Nettopreis kaufen :|
kayoone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2007, 18:25   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von kayoone Beitrag anzeigen
kann nur die tatsächlich betrieblich gefahrenen KM am Ende des Jahres geltend machen, ist das so richtig ?

Genau. Pro gewerblich gefahrenen km, mit Fahrtenbuch ermittelt, kannst du 30 Cent als Ausgaben geltend machen.

Zitat:
Zitat von kayoone Beitrag anzeigen
Tja das wars dann wohl mit Auto zum Nettopreis kaufen :|
Warum solltest du für eine Ware, die überwiegend privat genutzt wird, keine MwSt. zahlen müssen? Privatkauf = Endkunde
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2007, 18:44   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
kayoone macht alles soweit korrekt
tja ich hatte gedacht das machen viele so und wäre nicht so das Thema und eben ein Vorteil wenn man selbstständig ist.
Ich muss halt im Jahr nur 3-4 mal zu Kunden weil es meist recht große Projekte sind die ich dann von zuhause mache, von daher kommt auch kein Arbeitsweg hinzu etc.

Naja dann gehts wohl nicht anders, jetzt weiss ich wenigstens bescheid

Danke!
kayoone ist offline   Mit Zitat antworten
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