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Thema: 1% Regelung bei Firmenwagen und Einkommenssteuer

  1. #1
    TP-Newbie kayoone macht alles soweit korrekt
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    1% Regelung bei Firmenwagen und Einkommenssteuer

    Hallo,

    ich habe einige steuerrechtliche Fragen bzgl. Firmenwagen etc.

    Ich arbeite neben meinem Studium freiberuflich und stelle Rechnung mit ausgewiesener MwSt, führe die Ust also ans Finanzamt ab.
    Ich plane mir nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen das ich gerne auf die "Firma" laufen lassen möchte, da es allerdings zu 90% Privat genutzt werden würde, würde ja die 1% Regelung greifen, dazu habe ich ein paar Fragen.

    Angenommen ich habe im Jahr einen Gewinn von 20.000Eur ohne Auto, wäre also Einkommenssteuerpflichtig. Nun kaufe ich ein Auto mit Listenpreis 33.000EUR das man ja auf 6 Jahre abschreiben kann, macht also 5500EUR pro Jahr an Abschreibungen. Inkl. versicherung, sprit etc pp sagen wir mal 8000EUR Kfz Kosten pro Jahr die angerechnet werden können, der Gewinn läge also nur noch bei etwa 12000Eur.
    Wenn ich die 1% Regelung richtig deute muss jeden Monat 1% des Fahrzeugbruttopreises als Ertrag angerechnet werden, dh etwa 4000EUR pro Jahr die wieder auf den Gewinn gerechnet werden, macht etwa 16000 EUR.

    Der Steuerfreibetrag beträgt 7660 EUR, bleiben also 8340EUR die zu versteuern sind, was bei einem EK-Steueratz von 25% dann ~2100 EUR Steuern pro Jahr ausmachen würde.

    Ich würde nun gerne von jemandem der sich auskennt wissen ob das so alles korrekt ist oder ob ich da grob falsch liege

    Vielen Dank schonmal.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich plane mir nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen das ich gerne auf die "Firma" laufen lassen möchte, da es allerdings zu 90% Privat genutzt werden würde, würde ja die 1% Regelung greifen, dazu habe ich ein paar Fragen.
    nein, die 1 % - Regelung gilt nur, wenn der PKW zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.

    schau mal in die angehängte Datei
    unter anderem Tz. 2.2.3

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (15.08.2007 um 21:17 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie kayoone macht alles soweit korrekt
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    ah okay danke.

    Das heisst wenn ich das Auto weniger als 10% Betriebslich nutze gehört es zum Privatvermögen, ich kann also das Auto selbst nicht als Kosten ansetzen und bekomme auch die MwSt nicht wieder.

    Ich kaufe also ganz normal wie jeder Privatmann das Auto und kann nur die tatsächlich betrieblich gefahrenen KM am Ende des Jahres geltend machen, ist das so richtig ?

    Tja das wars dann wohl mit Auto zum Nettopreis kaufen :|

  4. #4
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    Zitat Zitat von kayoone Beitrag anzeigen
    kann nur die tatsächlich betrieblich gefahrenen KM am Ende des Jahres geltend machen, ist das so richtig ?

    Genau. Pro gewerblich gefahrenen km, mit Fahrtenbuch ermittelt, kannst du 30 Cent als Ausgaben geltend machen.

    Zitat Zitat von kayoone Beitrag anzeigen
    Tja das wars dann wohl mit Auto zum Nettopreis kaufen :|
    Warum solltest du für eine Ware, die überwiegend privat genutzt wird, keine MwSt. zahlen müssen? Privatkauf = Endkunde

  5. #5
    TP-Newbie kayoone macht alles soweit korrekt
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    tja ich hatte gedacht das machen viele so und wäre nicht so das Thema und eben ein Vorteil wenn man selbstständig ist.
    Ich muss halt im Jahr nur 3-4 mal zu Kunden weil es meist recht große Projekte sind die ich dann von zuhause mache, von daher kommt auch kein Arbeitsweg hinzu etc.

    Naja dann gehts wohl nicht anders, jetzt weiss ich wenigstens bescheid

    Danke!

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