unmittelbar begünstigt ist derjenige, der die Riester-Rente selbst abgeschlossen hat und auch auf den die Versicherung läuft.
Mittelbar begünstigt ist der Ehegatte des unmittelbar Begünstigten.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__79.html
Gruß
Sven


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